Natürlich ist eine Heirat ein freudiger Anlass für Verliebte. Was Sie dabei allerdings nicht vergessen sollten, sind die rechtlichen Aspekte einer Ehe. Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was passiert bei einer Scheidung?
Auf all diese Fragen will ich Ihnen in dem folgenden Beitrag die passenden Antworten geben.
Diese 3 Regelungen schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch für Eheleute vor
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: BGB) gibt es drei Dinge, die sich für frisch Verheiratete ändern:
- Sie müssen Ihren Zugewinn teilen
Das bedeutet für Sie als Ehepartner: Sollte Ihre Ehe durch Scheidung oder Tod enden, müssen Sie den ungleichen Vermögenszuwachs ausgleichen. - Renten werden unter den Partnern aufgeteilt
- Sie werden unterhaltspflichtig
Sollten Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen, kann dieser unter Umständen (je nach Art der Scheidung) Anspruch auf Unterhaltszahlungen stellen.
Das Gesetz ist sogar so scharf, dass nur der Zugewinn über einen Ehevertrag anders geregelt werden kann.
Auswirkungen auf das Erbschaftssteuerrecht
Das Erbschaftssteuerrecht umfasst auch die Schenkung. Wollen Sie demnach Ihrem Partner etwas übertragen, kann möglicherweise die Schenkungssteuer anfallen.
Wenn Sie allerdings von Ihrem gesetzlichen Zugewinn profitieren wollen, können Sie dadurch Ihr Vermögen steuerfrei auf den Partner übertragen. Die Rede ist von der Güterstands- oder Immobilienschaukel. Denn hier ist die Erbschaft (laut § 5 aus dem Erbschaftssteuergesetz) außerhalb der persönlichen Freibeträge.
Sollten Sie sich für finanzielle Regelungen zwischen Eheleuten interessieren, können Sie einen Blick in mein neues Youtube-Video werfen. Hier erkläre ich Ihnen persönlich, welche gesetzlichen Auswirkungen eine Heirat für Sie und Ihren Partner hat. Für mehr Informationen klicken Sie einfach auf Play:
Ohne Zusammenziehen keine Vorteile
Beim Einkommenssteuergesetz kommt es auf Ihre individuelle Situation an. Eine Heirat allein verschafft Ihnen nicht automatisch die steuerlichen Vorteile der Splittingtabelle. Um diese zu erhalten, müssen Sie nämlich mindestens an einem Tag im Jahr mit Ihrem Partner zusammenleben.
Das klingt manchmal einfacher als es ist: Viele meiner Mandanten leben aus beruflichen Gründen getrennt und können durch die räumliche Distanz nicht vom Splittingtarif profitieren.
Sollten Sie als Ehepaar daher weitere Fragen zu diesem Thema haben oder selbst Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich dazu einfach via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!).
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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