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Mitarbeiterschulung zur EWIV: Wie setzt man sie in der Praxis richtig ein?

Da sich die rechtliche Situation und damit auch die besten Möglichkeiten der Steuergestaltung laufend ändern, müssen ich und auch meine Mitarbeiter immer “am Ball bleiben”.

Aus diesem Grund finden bei uns in der Kanzlei laufend Schulungen statt. Auch im März gab es wieder eine interne Weiterbildung zum Thema “EWIV”.

Welches Wissen ich meinen Mitarbeitern in diesem Seminar vermittelt habe und was eine EWIV überhaupt ist, erfahren Sie in diesem kurzen Beitrag.

So lief die Schulung zur EWIV ab

Mir ist es wichtig, dass meine Mitarbeiter in möglichst entspannter aber dennoch konzentrierter Atmosphäre lernen können. Deshalb stelle ich bei Schulungen häufig Frühstück bereit. Wie Sie vielleicht schon anhand des Beitragsbilds erkannt haben, war das auch dieses Mal der Fall.

Um die komplexe Rechtsform der EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) zu verstehen, wurde in der internen Schulung erstmal mit den Grundlagen begonnen. Dafür wurde jedem Mitarbeiter ein Exemplar des Europarechts bereitgestellt.

Das Europarecht ist hier relevant, da es sich bei der EWIV um eine sogenannte europäische Gesellschaftsform handelt.

Für das weitere Verständnis des Aufbaus der EWIV wurde die Abgrenzung von einer Personengesellschaft zu einer Körperschaft erklärt. Eine Gesellschaft wird grundsätzlich dann als Körperschaft angesehen, wenn diese staatlich die Rechtsfähigkeit erlangt. Und das trifft bei der EWIV zu.

Aber wozu dient die EWIV in der Praxis?

Kurz gesagt kann diese Gesellschaft dazu verwendet werden, um langfristig Vermögen aufzubauen. Dank einiger Steuererleichterungen ist die EWIV sogar meiner Meinung nach eine der Rechtsformen, die sich für den Vermögensaufbau am besten eignen.

In diesem Beitrag möchte ich allerdings nicht auf alle Details zur EWIV eingehen – das würde den Rahmen sprengen. Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, empfehle ich Ihnen meinen ausführlichen Beitrag zum Thema.

Sie haben weiterführende Fragen an mich oder mein Team?

Uns liegt der persönlicher Kontakt zum Kunden sehr am Herzen. Deshalb können Sie uns jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de), Kontaktformular oder persönlich in unserer Steuerberatungskanzlei in Hamburg erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Thomas Breit Steuerberatung