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Mitarbeiterschulung zur steuerlichen Relevanz des Betriebsvermögens

Die wichtigste “Ressource” unserer Kanzlei sind mit Sicherheit unsere top ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser gesamtes Team ist immer mit hunderprozentigem Einsatz bei der Sache und jedes Mitglied sucht auch ständig nach Möglichkeiten, um noch besser zu werden.

Genau aus diesem Grund führen wir regelmäßig interne Schulungen für unser Team durch. Wie unsere letzte Schulung Anfang Februar ablief, möchte ich Ihnen nun kurz beschreiben.

Mitarbeiterschulung: Das Betriebsvermögen & seine Wichtigkeit bei der Steuergestaltung

Was ist überhaupt Betriebsvermögen im Zivil- und Steuerrecht? Und wann kann, muss oder darf ein Wirtschaftsgut einem Betriebsvermögen zugeordnet werden?

Diese Fragen habe ich meinem Team bei unserer internen Schulung Schritt-für-Schritt erklärt. Auch Ihnen möchte ich jetzt einen (ganz kurzen) Überblick geben.

Grundsätzlich ist wichtig, dass erst einmal ein Unternehmen nach zivilrechtlichen Kriterien vorliegen muss. Nur ein Unternehmen kann überhaupt Betriebsvermögen haben.

Jedes Steuergesetz definiert davon ausgehend dann, nach welchen Kriterien es Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zuordnet. Hier ergeben sich teilweise große Unterschiede, daher muss darauf geachtet werden, welches Steuergesetz gerade relevant ist.

In einem Punkt sind sich die Steuergesetze jedoch einig: Wird ein Wirtschaftsgut 100% betrieblich genutzt, muss es Betriebsvermögen sein. Wird es dagegen gar nicht oder nur sehr wenig betrieblich genutzt, darf es nicht dem gar nicht Betriebsvermögen zugeordnet werden.

Das Feedback meines Teams zur Schulung war durchweg positiv und ich bin schon mit Feuereifer dabei, die nächste Schulung am 24. März vorzubereiten.

Sie haben weitere Fragen an mich oder mein Team?

Uns liegt der persönlicher Kontakt zum Kunden sehr am Herzen. Deshalb können Sie uns jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de), Kontaktformular oder persönlich in unserer Steuerberatungskanzlei in Hamburg erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Nele Martensen Fotografie

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