Nachfolgeplanung für Unternehmer

Nachfolgeplanung: So sichern Sie sich und Ihre Kinder ab

Sie befinden sich gerade auf dem Höhepunkt Ihrer Karriere und genießen einen hohen Lebensstandard? Sie verschwenden noch keinen Gedanken an die Nachfolgeplanung und Ihren Austritt aus der Firma?

Dann begehen Sie einen fatalen Fehler: Selbst wenn Sie erst in 10 Jahren in Rente gehen, müssen Sie jetzt mit der Nachfolgeplanung Ihres Unternehmens beginnen. Nur so können Sie Ihre Rente sichern und weiterhin ein bequemes Leben führen.

Wie genau Sie Ihre Firma, sich selbst und andere absichern können, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag:

Absicherung #1: Kinder frühzeitig am Erfolg beteiligen

Sie haben das Glück, Kinder zu haben, welche an Ihrem Unternehmen interessiert sind? Dann rate ich Ihnen sie so früh wie möglich in Ihrer Firma mitarbeiten zu lassen. Mindestens 10 Jahre vor Ihrem Pensionsantritt sollten Ihre Nachkommen in das Unternehmen integriert werden.

Diese frühe Einbindung ist notwendig, damit Ihre Kinder alle wichtigen Stufen im Unternehmen durchlaufen können. Dadurch lernen sie die Verhältnisse, Wechselwirkungen und Abhängigkeiten der Unternehmensprozesse kennen und werden später Ihrer Geschäftsführerstellung gerecht.

Mein Tipp als Steuerberater: Solange Sie noch als Inhaber tätig sind, sollten Ihre Kinder ein schwaches Gesellschaftsrecht erhalten. So können Sie sicher stellen, dass Ihre Nachfolger bereits an dem Erfolg beteiligt sind und Sie Ihre Gesellschaftsanteile zu vertretbaren Konditionen an die Kinder abgeben können.

Zudem tragen Ihre Kinder durch diese Form der Absicherung bereits zur Wertsteigerung des Unternehmens bei. Das bedeutet: Dieser erzielte Erfolg bleibt für Ihre Kinder im Erbfall steuerfrei.

Wie genau Sie die Übergabe an die Kinder sonst noch (steuerlich) erleichtern können, erfahren Sie in diesem Beitrag: GmbH Anteile verschenken: So vererben Sie Ihre GmbH gerecht & steuerschonend

Absicherung #2: Unternehmensverkauf an die Kinder

Sie wollen Ihr Unternehmen vollständig an die Kinder abtreten und die Pension genießen? Dann rate ich Ihnen zu einem Verkauf an Ihre Nachkommen.

Bei diesem Unternehmenskauf stehen Ihren Kindern prinzipiell zwei Optionen frei:

  1. Sie zahlen den festgesetzten Betrag einmalig (sprich den Gesamtbetrag) an Sie aus.
  2. Sie überweisen Ihnen monatliche Raten.
    Diese regelmäßigen Zahlungen kommen dann einer Rente gleich.

Durch den Erwerb des Unternehmens erhalten Ihre Kinder die komplette Kontrolle über die Firma. Somit können Sie sich zur Ruhe setzen und von dem Verkaufspreis Ihren Ruhestand genießen.

Sonderfall: Ihre Kinder haben ihre Meinung geändert und wollen die Firma nicht mehr? Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen, erfahren Sie in einem anderen Beitrag aus meinem Blog. Klicken Sie dafür einfach auf diesen Link: Unternehmensübergabe an die Kinder: Diese 3 Kostenpunkte vergessen die meisten

Absicherung #3: Rechtsformwechsel zur KGaA und Macht behalten

Sie möchten als Inhaber auch weiterhin die Macht behalten, auch wenn die Kinder schon vollwertige Gesellschafter sind? Dann empfehle ich Ihnen einen Rechtsformwechsel zur KGaA.

Anders als bei einer AG können Sie mit einer KGaA immer noch die Kontrolle behalten, selbst wenn Sie keine Vermögenseinlagen leisten. Sie eignet sich besonders gut für Familienunternehmen, da die Firma dadurch übernahmeresistent ist und eine Erbschaft steuerlich freier gestaltet werden kann.

Kurz gesagt: Mit einer KGaA bleiben Sie der Machtinhaber, während Ihre Kinder als Vermögensinhaber fungieren.

Absicherung #4: Frühzeitige Aufteilung in Besitz- und Betriebsgesellschaft

Falls Ihnen die völlige Abtretung Ihrer Rechte und Vorteile als Inhaber nicht zusagt, gibt es noch einen anderen Weg: Die frühzeitige Aufteilung in eine Besitz- und Betriebsgesellschaft.

Dabei werden Ihre Kinder nur an der Betriebsgesellschaft beteiligt. Die Einnahmen und Gewinne aus der Besitzgesellschaft gehen hingegen ausschließlich an Sie. So erhalten Sie immer noch ein Einkommen und können dennoch kürzer treten.

Achtung: Der Gewinn Ihrer Besitzgesellschaft – abhängig von der jeweiligen Rechtsform – unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer.

Absicherung #5: In den Aufsichtsrat und weiterhin den Ton angeben

Sie denken nicht daran, das Steuer zu übergeben? Sie wollen weiterhin das Sagen in Ihrer Firma haben?

Damit Sie als Inhaber Ihre Kontrollaufgaben nicht verlieren, können Sie in den Aufsichtsrat gehen. Das ist auch möglich, wenn sie eine GmbH führen:

Obwohl bei dieser Rechtsform ein Aufsichtsrat vom Gesetz her nicht vorgesehen ist, kann dieser dennoch installiert werden. Alles was Sie dafür tun müssen, ist einen Aufsichtsrat (mit den gleichen Befugnissen wie der einer AG) in Ihrer Satzung festzulegen.

Auf diese Weise können Sie auch noch nach der Übergabe die Entwicklung Ihrer Firma mitgestalten und Ihre Pension sichern.

Ihre Konsequenzen bei versäumter Absicherung

Sollten Sie keinen dieser 5 Wege der Absicherung wählen, können die Folgen fatal sein. Eine versäumte oder zu spät begonnene Nachfolgeplanung kann:

  • Ihre Pension gefährden
  • den Kindern ihre Zukunft im Unternehmen rauben
  • das Ende Ihres Unternehmens bedeuten

Wegen der Sperrfrist im Einkommen- wie auch im Erbschaft-/Schenkungssteuerrrecht gibt es leider keine “Notmaßnahmen”, die Sie kurzfristig einleiten können. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung ist der einzige Weg, um diese Konsequenzen zu vermeiden.

Nur mit einer dieser 5 Absicherungen sorgen Sie für den Fortbestand Ihres Unternehmens, eine steueroptimierte und sichere Pension, eine sichere Zukunft Ihrer Kinder und, und, und.

Fazit: Nur frühzeitige Nachfolgeplanung macht Sinn

Ich wollte Ihnen mit diesem Beitrag keineswegs Angst einjagen. Im Gegenteil: Ich will Sie als erfolgreicher Inhaber vor einem fatalen Fehler bewahren.

Die frühzeitige Nachfolgeplanung wird oft unterschätzt, da die Pension noch in weiter Ferne liegt. Doch genau jetzt, am Höhepunkt Ihrer Karriere, sollten Sie über eine Absicherung Ihrer Rente und Ihrer Firma nachdenken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen 5 Wegen der Nachfolgeregelung weiterhelfen. Sollten Sie weitere Beratung zur Unternehmensnachfolge benötigen, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei zur Verfügung. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Africa Studio – stock.adobe.com