Unternehmensuebergabe an die Kinder

Unternehmensübergabe an die Kinder: Diese 3 Kostenpunkte vergessen die meisten!

Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut und möchten dieses noch vor Ihrem Ableben an Ihre Kinder übergeben? Sie möchten das Unternehmen nicht verkaufen, sondern Ihren Kindern einfach ,,schenken”? Aber ist das auch die beste Lösung?

Als Inhaber einer Steuerberatungskanzlei in Hamburg und Familienvater kann ich Ihre Situation verstehen: Sie möchten die Betriebsübergabe innerhalb der Familie so fair, steuerschonend und einfach wie möglich gestalten. Das verhindert Streitereien und hohe Kosten.

In diesem Beitrag habe ich deshalb für Sie:

  • 3 Kostenpunkte, die Unternehmer bei einer Schenkung vergessen, zusammengefasst.
  • Tipps parat, wie Sie Kostenfallen vorbeugen können.
  • 2 Sonderfälle, die Sie bei der Übergabe an die Kinder noch beachten müssen.

Dieser Beitrag wurde am 21. Juli 2022 aktualisiert.

#1. Die Schenkungsteuer

Eine Betriebsübergabe an Ihre Kinder ist in der Regel eine ,,Schenkung“. Eine Schenkung ist das Vererben zu Lebzeiten. Viele glauben, dass Ihre Nachfolger damit die Erbschaftssteuer sparen. Das Finanzamt kennt diese Tricks und deshalb fällt bei einer Schenkung die sogenannte Schenkungsteuer an.

Bei der Schenkungsteuer gelten dieselben Steuersätze und Freibeträge, wie bei der Erbschaftssteuer. Je näher Sie als Unternehmer mit dem Schenkungsempfänger verwandt sind, umso höher fällt der Steuerfreibetrag aus. Folgende Freibeträge gelten aktuell:

  • Ehegatten und Lebenspartner bis zu 500.000 Euro
  • Eigene Kinder und den Kindern von bereits verstorbenen Kindern bis zu 400.000 Euro
  • Enkel, die von noch lebenden Kindern in die Welt gesetzt wurden bis zu 200.000 Euro
  • Für Eltern und Großeltern, sowie allen anderen Personen bis zu 20.000 Euro

#2. Steuerberatungskosten

Bei einer Unternehmensübergabe sollten Sie auf die Beratung eines Steuerberaters nicht verzichten. Ein Steuerberater kann Sie ausführlich über alle möglichen anfallenden Kosten und Steuern beraten.  Dabei finden Sie die einfachste und steuerschonenste Lösung für Sie und Ihre Kinder. Leider wird die Höhe der anfallenden Beratungskosten gerne unterschätzt. Diese können schnell im hohen 5-stelligen Bereich liegen.

#3. Rechtsanwalts-, Notars- und Amtsgerichtskosten

Auch wenn Sie das Unternehmen an Ihre Kinder schenken sind einige Amtswege dafür nötig. Hinter diesem Bürokratieaufwand verstecken sich zahlreiche Kosten. Sie benötigen einen Notar, der für Sie die Übergabe beglaubigt und rechtlich im Gesellschaftsvertrag absichert. Bei familiären Differenzen benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der die Schenkung gesetzlich regelt.

Unternehmensübergabe an die Kinder: So sparen Sie bei der Schenkung bares Geld!

Hier habe ich für Sie ein paar Tipps zusammengefasst, wie Sie Kosten bei einer Schenkung innerhalb der Familie sparen.

Sie übertragen Ihr Vermögen in 10-Jahresabschnitten:

Ihr Betriebsvermögen fällt höher aus als der steuerfreie Freibetrag? Sie können Schenkungsteuer sparen, indem Sie Ihr Vermögen alle 10 Jahre nach und nach an Ihre Kinder übertragen. Achten Sie darauf, dass dabei die steuerlichen Freibeträge nicht überschritten werden.

Die Freibeträge für Sie nochmals zur Erinnerung – diese können Sie alle 10 Jahre nutzen:

  • Ehegatten und Lebenspartner bis zu 500.000 Euro
  • Eigene Kinder und den Kindern von bereits verstorbenen Kindern bis zu 400.000 Euro
  • Enkel, die von noch lebenden Kindern in die Welt gesetzt wurden bis zu 200.000 Euro
  • Für Eltern und Großeltern, sowie allen anderen Personen bis zu 20.000 Euro

Genaueres dazu finden Sie auch in diesem Beitrag: GmbH Anteile verschenken: So vererben Sie Ihre GmbH gerecht & steuerschonend

Starten Sie früh genug mit der Planung:

Sie sollten mindestens 10 Jahre vor Ihrem geplanten Abtreten mit der Nachfolgeplanung beginnen. Sie haben somit genügend Zeit alle Kosten und Szenarien vorab einzuplanen. Eine gute und zukunftsorientierte Planung spart Ihnen und auch Ihrem Nachfolger Kosten.

Nehmen Sie vorzeitige Expertenberatung in Anspruch:

Wie im 2. Kostenpunkt bereits erwähnt sollten Sie auf einen Steuerberater nicht verzichten. Ein Steuerberater kann Ihnen die richtige Auskunft zu allen Kostenthemen geben. Gemeinsam finden Sie dann die richtige Strategie, damit die Unternehmensübergabe für Sie und Ihre Kinder ohne große Kostenfallen verläuft.

Als Steuerberater in Hamburg unterstützen und berate ich Sie gerne bei der frühzeitigen Planung. Wie das genau funktioniert habe ich für Sie auf der Seite Unternehmensnachfolge zusammengefasst.

Auf diese 2 Sonderfälle sollten Sie bei der Betriebsübergabe achten

In der Praxis kommt vor, dass Ihre Kinder plötzlich das Unternehmen nicht mehr übernehmen wollen. Was, wenn Sie sich dazu entscheiden Ihr Unternehmen dann einem qualifizierten Freund zu schenken? Gerne habe ich für Sie 2 Sonderfälle, die anfallenden Kosten und einen Lösungsweg für Sie zusammengefasst.

Sonderfall 1: Ihre Kinder wollen das Unternehmen nicht

Sie haben die Übergabe an Ihre Kinder bereits geplant, plötzlich ändern sich aber deren Pläne. Diesen Wunsch können Sie nicht verhindern, denn Ihre Kinder haben dafür ein Rücktrittsrecht.

In diesem Fall steht Ihren Kindern eine Abfindung zu, die mindestens der Höhe des Pflichtteils entspricht. Die Höhe können Sie selbst festlegen. Sie müssen sich aber an die gesetzlichen Regelungen halten. Diese sollten Sie aber soweit wie möglich ausschöpfen. So überdenken Ihre Kinder vielleicht noch den Rücktritt, da Sie mit der Höhe der Auszahlung nicht zufrieden sind. Das hat sich in meiner Praxis oft gezeigt.

Wo regeln Sie die Abfindung?

Eine Ausstiegslösung sollte im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Dabei wird die Höhe der Abfindung genau festgelegt, sollten Ihre Kinder auf die Übernahme verzichten. Sie beugen damit zukünftigen Familienstreitigkeiten und hohen Anwaltskosten vor.

Sonderfall 2: Nicht die Kinder, sondern ein Freund soll die Firma geschenkt bekommen

Sie möchten Ihr Unternehmen nicht an Ihre Kinder, sondern an einen qualifizierten Freund übergeben? In diesem Fall haben Ihre Kinder einen ,,Pflichtteilsergänzungsanspruch”. Dieser Ergänzungsanspruch wird so kalkuliert, als ob die Schenkung an Ihren Freund nicht erfolgt wäre.

Diese Ansprüche müssen dann von den Pflichtteilsanwärtern geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen Sie als Unternehmer diese Geltungsansprüche sofort in bar entrichten. Nach 10 Jahren jedoch verfallen diese Ansprüche für Ihre Erben.

Sie möchten gerne mehr zum Thema Unternehmensnachfolge erfahren?

In diesen Blog-Beiträgen habe ich weitere Themen rund um das Thema Nachfolgeplanung für Sie verfasst:

Sie haben noch weitere Fragen zur Unternehmensübergabe an die Kinder?

Für die optimale Planung der Unternehmensnachfolge gibt es keine Patentlösung. In Ihre Planung sollten Sie den Rat eines Steuerberaters unbedingt miteinbeziehen und gemeinsam die besten Wege finden. Ich habe mich auf das Thema Unternehmensnachfolge spezialisiert.

Gerne stehe ich Ihnen dabei als Steuerberater in Hamburg unterstützend zur Seite. Bei weiteren Fragen zur Unternehmensübergabe an die Kinder oder generell zum Thema Unternehmensnachfolge, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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