Presseschau: Meine Experten-Meinung in StartingUp

Vor kurzem durfte ich für das Magazin StartingUp einen Gastartikel zum Thema “Gründen als Familiengesellschaft” schreiben. Damit auch Sie als treue Leserin oder treuer Leser meines Blogs vom Inhalt dieses Gastbeitrags profitieren können, möchte ich den Artikel hier kurz für Sie zusammenfassen.

Wenn Sie sich noch tiefer in die Themen Familiengesellschaft oder Unternehmensgründung einlesen möchten, habe ich für Sie an relevanten Stellen Links zu beliebten Beiträgen aus meinem Blog eingefügt.

Diese Vorteile 4 bietet die Familiengesellschaft

Die Familiengesellschaft ist in der Regel keine operative Gesellschaft, sondern arbeitet rein vermögensverwaltend. Folglich liegt im Gesellschaftsvertrag der Schwerpunkt auf der Nachfolgeregelung.

In den meisten Fällen ist daher die Familiengesellschaft nicht das Start-Up selbst, sondern ist als zukunftssichernde Holding. Sie gründet das Start-Up als operative Tochtergesellschaft.

Für die Gründung einer Familiengesellschaft sprechen grundsätzliche vier Vorteil:

  1. Sicherung des Vermögens vor Zersplitterung im Erb- oder Scheidungsfall
  2. Einfache Übergabe der Gesellschaft an die nächsten Generation
  3. Gemeinsame Regelung des Erbfalls und der Unternehmensnachfolge
  4. Keine schenkung- oder erbschaftsteuerliche Regelung für Wertzuwachs

Eine genaue Erklärung zu diesen Punkten und wie Sie konkret profitieren, können Sie im StartingUp-Artikel nachlesen. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zum Artikel zu gelangen: https://www.starting-up.de/gruenden/rechtsformen/familiengesellschaft.html

Der Klassiker: Die Familien-GmbH

Die Gründung einer Familiengesellschaft ist in unterschiedlichen Konstellationen und Rechtsformen möglich. Sie reichen von GmbH über GbR und KG bis hin zur GmbH & Co. KG und KGaA.

Eine häufig gewählte Form ist die Familien-GmbH. Hier entfällt die Gewerbesteuerpflicht auf Ertrag des eigenen Grundbesitzes. Von Vorteil ist auch die erbrechtliche Regelung von nur einem Vermögensgegenstand.

Falls Sie mehr über die Vor- und Nachteile einer Familien-GmbH wissen möchten, können Sie diese in meinem Blogbeitrag “Familien-GmbH: Was ist das und wie profitieren Sie davon?” nachlesen.

Wichtig: Damit später weder Gläubiger noch Schwiegerkinder oder auch geschiedene Ehepartner auf das Vermögen zugreifen können, müssen die Gesellschafter der Familien-GmbH spezielle Regelungen in ihren Vertrag festhalten. Im Detail können Sie diese Regelungen in meinem Blogbeitrag zum Thema Familien GmbH nachlesen.

Familiengesellschaft als Finanzierungs-Hilfe für Start-ups

Sie haben eine brillante Idee für Ihr Start-Up, können aber nicht das nötige Startkapital für eine Unternehmensgründung aufbringen?

Banken geben Start-Ups in der Regel keine Kredite in den ersten drei Jahren, was oftmals regulatorische Gründe – Stichwort KWG Kreditwesengesetz und Basel III – hat. Eine Familiengesellschaft erleichtert Ihnen den Finanzierungsaufbau, da bereits Kapital oder Vermögen in der Familiengesellschaft besteht. Zusätzlich wird die Bonität höher bewertet, weil es mehrere Gesellschafter gibt und die Nachfolge geregelt ist.

Welche Alternative oder Ergänzung zu Eigenmitteln der Familie bestehen können Sie im Artikel des StartingUp Magazin nachlesen. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zum Artikel zu gelangen: https://www.starting-up.de/gruenden/rechtsformen/familiengesellschaft.html

Steuern und Reporting mit digitalen Strukturen

Bereits in der Gründungsphase ist die regelkonforme Abbildung und Abwicklung von steuerlichen Anforderungen wichtig. Damit Sie sich und Ihr Unternehmen vor dem Vorwurf einer versuchten Steuerhinterziehung schützen können. Dies ermöglicht ein Tax Compliance Management System (Tax CMS). Zusätzlich lässt sich in diesem Tax CMS ein internes Kontrollsystem (IKS) einbinden, das betriebswirtschaftliche Strukturen abbildet. So können Sie bereits in der Gründungsphase effiziente Prozesse anlegen.

Falls Sie an den weiteren Vorteilen des Tax CMS oder tieferführenden Informationen zum Thema interessiert sind, kann ich Ihnen folgende Beiträge auf meinem Blog empfehlen:

Mehr zum Thema Unternehmensgründung auf meinem Blog

Um ein Unternehmen gründen zu können, reicht eine Geschäftsidee allein nicht aus. Gerade in den ersten Jahren erfordert es die nötigen finanziellen Mittel. Ebenso gibt es zahlreiche formale Stolpersteine, die zu berücksichtigen sind.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen es gibt und welche Formalitäten Sie beachten müssen, können Sie in diesen Beiträgen nachlesen:

GmbH Finanzierung: Die besten Modelle bei der Gründung, Expansion und im Krisenfall

GmbH-Gründung: Formale Stolpersteine, die Sie beachten müssen

 

Sollten Sie weitere Fragen zur Unternehmensgründung oder eine professionelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen als kompetenter Steuerberater in Hamburg gerne zur Verfügung.

Rufen Sie mich dazu einfach unter  (+49 40 44 33 11) an, schreiben Sie mir eine E-Mail an (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder verwenden Sie das Kontaktformular. Gerne können Sie mich auch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei besuchen.

Herzlichst, Ihr

Thomas Breit

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