Stolpersteine bei GmbH Gruendung

Gründung einer GmbH: Darauf sollten Sie achten!

Statistisch gesehen, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (= kurz GmbH) mit 39,3 Prozent die beliebteste Rechtsform in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt). Eine GmbH können Sie aber nicht einfach so gründen. Sie müssen sich dabei an genaue formale Vorgaben halten. In diesem Beitrag habe ich Ihnen daher alle wichtigen Schritte zusammengefasst, die Sie bei der Gründung einer GmbH vornehmen müssen.

Dieser Beitrag wurde am 08. Oktober 2022 aktualisiert.

Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist eine Rechtsform für Unternehmen und wird in diesem Zusammenhang zu den Kapitalgesellschaften gezählt. GmbH steht als Abkürzung für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Nicht zuletzt aufgrund der Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter zählt diese auch zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland.

Eine GmbH haftet nämlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen für etwaige Verbindlichkeiten. Die Gesellschafter selbst haften aber nicht mir ihrem Privatvermögen.

Zur Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von 25.000 € notwendig. Davon muss zumindest die Hälfte (also 12.500 €) direkt bei der Gründung einbezahlt werden. Für die Gründung einer GmbH sind ein oder mehrere Gesellschafter erforderlich. Diese können sowohl eine juristische als auch eine natürliche Person sein. Wenn die GmbH nur aus einem einzigen Gesellschafter besteht, dann spricht man von einer Ein-Mann-GmbH. Mehr dazu erfahren Sie hier: Ein-Mann-GmbH: Für wen ist sie sinnvoll? Worauf müssen Sie achten?

Diese Formalitäten müssen Sie einhalten, um eine GmbH zu gründen:

In welchen Schritten eine GmbH-Gründung abläuft und auf was Sie dabei achten sollten, das erläutern wir Ihnen im Anschluss.

Gründung einer GmbH: #1 – Das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags

Am Anfang steht der Gesellschaftsvertrag. Darin halten Sie alle wichtigen Firmendaten wie den Name, denGesellschaftssitz und den Unternehmensgegenstand fest. Zudem werden die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen der Gesellschafter aufgeführt. Neben diesen Pflichtangaben können Sie weitere beliebige Regelungen festlegen.

Achtung: In dieser Phase gilt Ihr Unternehmen noch als „Vorgründergesellschaft“.

Das heißt: Wenn Sie jetzt Geschäfte abschließen, ist die Haftungsbeschränkung noch nicht wirksam. Sie müssten mit Ihrem Privatvermögen haften.

Gründung einer GmbH: #2 – Die Notarielle Beurkundung

Um eine GmbH gründen zu können, müssen Sie nach Erstellung des Gesellschaftsvertrages zum Notar. Dieser beurkundet ihn. Falls mehrere Gesellschafter an der Unternehmensgründung beteiligt sind, müssen zudem die Gesellschafterliste und die den Gesellschaftern gehörenden Anteile am Stammkapital beurkundet werden. Nun trägt die GmbH den Titel „GmbH in Gründung“ und es dürfen bereits alle Geschäfte durchgeführt werden.

Gründung einer GmbH: #3 – Die Einzahlung des Stammkapitals mit Firmenkonto

Als eigenständige Rechtspersönlichkeit benötigt die GmbH ein eigenes Konto. Mit diesem zahlen Sie das Stammkapital (= 25.000 Euro, wobei die Hälfte bis zur Gründung eingezahlt sein muss) ein.

Statt der Einzahlung von Bargeld können Sie auch auf Sacheinlagen (Auto, Grundstück, Patente etc.) zurückgreifen. Diese Form der Gründung nennt man Sachgründung. Diese habe ich in einem anderen Beitrag im Detail beschrieben.

Falls Sie Interesse haben, klicken Sie doch einfach auf den nachfolgenden Link: Wissen für Unternehmer: Was ist eine GmbH Sachgründung? Gefahr oder Chance?

Gründung einer GmbH: #4 – Die GmbH im Handelsregister anmelden

Sobald Sie das Stammkapital eingezahlt haben, müssen Sie dem Notar einen Einzahlungsnachweis und alle benötigten Unterlagen zuschicken. Dieser meldet Ihre GmbH dann im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts an.

Gründung einer GmbH: #5 – Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz

Bei Gründung müssen Sie eine Eröffnungsbilanz für das Finanzamt erstellen oder von einem Steuerberater erstellen lassen. Die Erstellung ist laut Handelsgesetzbuch (§242) verpflichtend! In dieser Bilanz müssen Vermögen und Schulden des Unternehmens aufgezeigt werden. 

Wichtig: Die Eröffnungsbilanz muss mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit dem Finanzamt vorliegen.

Fazit: GmbH-Gründung nur mit diesen 5 Formalitäten

Wie Sie gesehen haben, ist die GmbH nach wie vor die beliebteste Rechtsform für Unternehmer.

Um eine GmbH gründen zu können, müssen Sie sich an diese 5 Formalitäten halten:

  • Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags
  • notarielle Beurkundung
  • Einzahlung des Stammkapitals
  • Handelsregister-Anmeldung und
  • Erstellung einer Eröffnungsbilanz.

Während dieses Prozesses durchläuft die GmbH zunächst zwei Vorstufen (Vorgründergesellschaft, GmbH in Gründung), die sich auch im Namen Ihres Unternehmens widerspiegelt. Erst nach Abschluss dieser 5 genannten Formalitäten ist die GmbH auch wirklich eine solche.

Sie haben weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema GmbH-Gründung oder aber auch einer Unternehmensumwandlung haben, dann können Sie sich jederzeit an mich wenden. Sie können Sie mich gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Ja, ich möchte mehr über die Unternehmensumwandlung erfahren!

Foto: © Damir – fotolia.com

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