Zugegeben, dieser Titel war ein Steuer-Köder für Unternehmer. Ich will ganz ehrlich sein: Ich wollte Ihren Klick. Aber das Thema ist ernst.
Die meisten Menschen denken, dass das Wichtigste für Unternehmer das Einsparen von Steuern ist. Immerhin hört man davon regelmäßig in den Medien, wenn über Gerichtsverfahren berichtet wird. Doch genau eine solche Situation wollen Sie als Unternehmer doch vermeiden.
Steuern zu sparen ist bestimmt ein Vorteil von mehreren GmbHs, sollte allerdings nicht der Hauptgrund sein, um diese zu gründen. Die wahren Argumente für eine Gründung zwei oder mehrerer GmbHs will ich Ihnen daher im folgenden Beitrag aufzeigen.
Wann macht es Sinn, mehrere GmbHs zu gründen?
Für Sie als Gründer ist es vor allem dann sinnvoll mehrere Unternehmen zu gründen, wenn es sich dabei um Teilbetriebe handelt. Das heißt: Wenn Ihre Firmen unabhängig voneinander arbeiten können, bietet sich die Gründung mehrerer GmbHs an. Das klassische Beispiel dafür wäre eine Firma (z.B. im IT-Bereich mit dem Sitz in Deutschland) und deren Tochterfirma in einem Nachbarland. Oder zum Beispiel ein Unternehmen, das Batterien herstellt, während die zweite GmbH Batteriegestelle produziert.
Die Gründung mehrerer GmbHs mit unterschiedlichen Unternehmenszwecken bietet Ihnen als Gründer zwei Vorteile:
- einzelne Veräußerung
Sie als Inhaber haben die Möglichkeit, Ihre Teilbetriebe jeweils für sich zu veräußern. Das heißt: Sollten Sie z.B. eine der beiden GmbHs verkaufen wollen, können Sie dies problemlos tun ohne die andere dabei zu verlieren.
- keine übergreifenden Risiken
Die unternehmerischen Risiken der beiden Firmen bestehen getrennt voneinander. Das bedeutet für Sie: Das Risiko eines Ihrer Unternehmen kann das andere nicht infizieren.
Ein Nachteil, den ich an dieser Stelle noch erwähnen will, sind die Kosten und der doppelte Arbeitsaufwand mehrerer GmbHs. Sie als Gründer müssen bedenken, dass eine zweite Firma auch zusätzliche Kosten für den Steuerberater wie auch einen höheren Formalismus für Sie selbst bedeutet.
Wenn Sie lieber nach Steuersicherheit statt Steuerersparnis streben sollten
Ab einer gewissen Firmengröße kann eine erhöhte Steuersicherheit von größerem Vorteil sein als eine höhere Steuerersparnis. Verringern Sie als GmbH-Besitzer nämlich Ihre Steuerlast, sinkt damit gleichzeitig Ihr Unternehmenswert und somit auch Ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) bei den Banken.
Ich weiß, zu Ende des Geschäftsjahres versuchen Unternehmer ihre Steuern so gut es geht zu senken. Dabei bedeuten höhere Steuern auch einen höheren Gewinn. Sollten Sie also besonders auf eine Steuerersparnis achten, so verringert sich im gleichen Maße dazu ihr Unternehmensgewinn. Dieser Unternehmensgewinn bestimmt aber den Unternehmenswert Ihrer GmbH.
Das bedeutet: Steuerverringerung bewirkt auch einen größeren Betafaktor (Risikofaktor) ihrer Anteile.
Was ist der Betafaktor (ß-Faktor)?
Der Betafaktor ist eine Kennzahl: die individuelle Bewertung ihres Unternehmensrisikos im Verhältnis zum Gesamt-Marktrisiko. Beträgt dieser Faktor 1, so entspricht die Schwankung genau dem Durchschnitt. Ist sie größer als 1, bedeutet dies, dass die Firma stärker schwankt als der restliche Markt. Ein Wert unter 1 gibt das genaue Gegenteil davon an.
Welche Gefahren ergeben sich für Sie als Inhaber?
Eine Gefahr, auf die Sie als Gründer der GmbHs achten müssen, ist die der verdeckten Gewinnausschüttung. Denn mit zwei Unternehmen haben Sie dementsprechend auch mehr Anteilseigner (Gesellschafter). Dabei ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es zu verdeckten Gewinnausschüttungen kommt.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (kurz: vGA)?
Um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt es sich dann, wenn Ihr Gesellschafter auf Kosten des Unternehmensgewinns Vorteile erhält, die ein fremder Dritter nicht erhalten würde. Das kann zum Beispiel in Form von zu hohen Miets- oder Gehaltzahlungen geschehen.
Von „verdeckt“ ist hierbei deshalb die Rede, weil dieser Gewinn nicht auf dem Gewinnverteilungsbeschluss der GmbH beruht – mit anderen Worten: Wenn er außernatürlich ist.
Die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung können Sie als Gründer jedoch mit einer Holding-Konstruktion vorbeugen. Das heißt: Ihre Holding ist Eigentümer Ihrer GmbHs.
Zudem sollten Sie bedenken, dass alle „normalen“ Risiken einer GmbH (sprich: Insolvenzverschleppung, versuchte Steuerhinterziehung, etc.) automatisch auch bei der zweiten Firma vermieden werden müssen. Das bedeutet für Sie als Gründer: doppelt so gut aufpassen.
Das Risiko einer Firma an sich erhöht sich allerdings nicht durch die Gründung einer zweiten GmbH. Lediglich Sie als Verantwortlicher müssen bei jeder Gesellschaft isoliert auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben achten.
Fazit: Mehrere GmbHs nur aus den richtigen Gründen
Wie in diesem Beitrag zu sehen war, stellt die Verringerung der Steuerlast nicht den wichtigsten Vorteil bei der Gründung mehrerer GmbHs dar.
Sollten Sie daher mit dem Gedanken spielen, mehrere GmbHs zu gründen, empfehle ich Ihnen, sich über die Vor- und Nachteile genau zu informieren. Diese Entscheidung sollte nämlich nicht wegen steuerlichen Einsparungen getroffen werden.
Zum Beispiel verringert eine gegen Null gehende Steuerlast auch Ihren Unternehmenswert gegen Null. Sollten Sie einmal eine gute Unternehmensbewertung benötigen, schauen Sie durch die „sprichwörtlichen“ Finger. Wer investiert schon in ein Unternehmen, das keinen Wert schafft? Eine Steuersenkung kann die Vorzüge eines hohen Unternehmenswertes demnach nur selten aufwiegen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu der Gründung mehrerer GmbHs haben oder weiterführende Beratung benötigen, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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