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Britische Limited: Günstige GmbH-Alternative für deutsche Unternehmen?

Sie sind auf der Suche nach einer günstigen Alternative zur GmbH? Sie haben in diesem Zusammenhang von der britischen Limited (Ltd.) gehört? Fragen Sie sich nun, ob diese Rechtsform auch nach dem Brexit eine gute Wahl ist?

In meinem Alltag als Steuerberater kommen immer wieder Unternehmer mit dieser Frage auf mich zu.

Viele Unternehmer kennen die Limited als Rechtsform.

Was diese jedoch nicht wissen:

Diese Fragen möchte ich für Sie als Unternehmer mit diesem Blogbeitrag beantworten.

Dieser Beitrag wurde am 27. Juni 2022 aktualisiert.

Was ist eine britische Limited (Ltd.) genau?

Vereinfacht gesagt ist eine Limited Company by Shares (abgekürzt Limited oder Ltd.) die britische Version der deutschen GmbH. Es handelt sich also um eine Kapitalgesellschaft.

Ein großer Unterschied zur GmbH ist allerdings das Mindest-Stammkapital. Bei der deutschen GmbH muss das zur Gründung benötigte Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen.

Bei der britischen Limited gibt es diese hohe Anforderung nicht. Sie kann bereits mit einer Einlage von 1 Pfund gegründet werden.

Dadurch kann die persönliche Haftung schon mit einem geringen Eigenkapital beschränkt werden.

Eine Limited ist aber, wie auch die deutsche GmbH, mit hohen Verwaltungskosten verbunden. Sie müssen zwangsläufig eine doppelte Buchführung machen und haben höhere Aufwendungen für Steuerberater und Lohnbuchhalter.

Mit Ausnahme des benötigten Gründungs-Kapitals ist eine britische Limited also sehr gut mit einer deutschen GmbH vergleichbar.

Gibt es eine vergleichbare deutsche Rechtsform?

Durch das niedrige benötigte Stammkapital war die Limited lange Zeit die einzige „günstige“ Alternative zur GmbH. Diesen Vorteil verlor sie 2008, als die Unternehmergesellschaft (kurz: UG) eingeführt wurde.

Die UG ist sozusagen eine „Light“ Version der GmbH und der britischen Limited sehr ähnlich. Denn eine UG kann bereits mit einem Eigenkapital von 1 Euro gegründet werden.

Allerdings wissen auch alle Banken, dass eine UG schon mit sehr wenig Eigenkapital gegründet werden kann. In fast allen Fällen wirkt sich das dann negativ auf die Bonität aus.

Mehr rund um die Vor- und Nachteile der UG können Sie unter diesem Link nachlesen: https://www.steuerberatung-breit.de/ein-personen-gmbh-und-ug-vor-und-nachteile-im-vergleich/

Macht eine britische Limited in der Zeit nach dem Brexit noch Sinn?

Die kurze Antwort: Nur wenn Sie den Hauptsitz in Großbritannien haben und Ihre Geschäfte dort betreiben.

Seit 1. Januar 2020 sind Unternehmen mit britischer Rechtsform automatisch Unternehmen, welche nach dem Recht eines nicht-EU-Landes gegründet wurden. Für diese Unternehmen gilt die sogenannte „Sitztheorie“.

Diese besagt, dass sich das Gesellschaftsstatut, welches auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, nach dem Recht des Staates richtet, in dem Ihr Unternehmen den Sitz hat.

Britische Limited mit Hauptsitz in Großbritannien:

Wenn Sie als deutscher Unternehmer Ihren Hauptsitz nach Großbritannien verlegen, können Sie dort nach wie vor eine britische Limited gründen.

Auch bereits gegründete Unternehmen dieser Rechtsform mit einer Geschäftsleitung in Großbritannien bilden nach wie vor eine rechtsfähige Gesellschaft.

Limited mit Hauptsitz in Deutschland:

Die Neugründung mit einem Hauptsitz in Deutschland ist nicht mehr möglich.

Eine bestehende Limited mit Geschäftsleitung in Deutschland wird hier zivilrechtlich nicht nach dem britischen Gründungsstatut behandelt. Sie wird somit auch nicht mehr als solche anerkannt.

Änderung der Rechtsform: Bestehende britische Limiteds werden zur GbR oder oHG

Da Ihr Unternehmen mit Sitz in Deutschland nach dem Brexit keine Limited bleiben kann, muss die Rechtsform umgewandelt werden.

Sofern mehrere Personen an Ihrem Unternehmen beteiligt sind, gibt es nun drei Möglichkeiten der Unternehmensumwandlung:

Möglichkeit #1: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste unter den Mehrpersonengesellschaften. Alle Gesellschafter haften dabei unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Für eine GbR sind weder Startkapital noch schriftliche Verträge vorgeschrieben. Sollten Sie Ihre Limited in eine GbR umwandeln wollen, empfehle ich Ihnen trotzdem, einen Vertrag aufsetzen zu lassen.

Bei Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern, können Sie durch den schriftlichen Gesellschaftsvertrag Ihre Interessen besser durchsetzen.

Mehr zur GbR erfahren Sie im Beitrag „Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): In diesen 3 Situationen macht sie Sinn.“

Möglichkeit #2: Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die offene Handelsgesellschaft ist der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sehr ähnlich. Einziger Unterschied: Die oHG muss ins Handelsregister eingetragen sein.

Möglichkeit #3: Die Ein-Personen-Limited wird zum Einzelunternehmen

Als Alleingesellschafter haften Sie hierbei nun persönlich für Ihr Unternehmen.

Fazit: Die UG hat die britische Limited als GmbH-Alternative abgelöst

Die britische Limited wurde in der Vergangenheit gerne von deutschen Unternehmen als „günstige“ Alternative zur GmbH verwendet.

Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und bereits 2008 die Rechtsform UG als „kleine Version“ der GmbH geschaffen. Wie oben erklärt, bietet Ihnen eine UG alle Vorteile dieser britischen Rechtsform, bei einer gleichzeitig sichereren Haftungsbeschränkung und niedrigeren Gründungskosten.

Spätestens mit Ende der Brexit-Übergangsfrist am 31.12.2020 macht diese britische Rechtsform für deutsche Unternehmen keinen Sinn mehr.

Sollten Sie also nach einer günstigen Alternative zur GmbH suchen, ist eigentlich nur die UG empfehlenswert.

Sie haben weitere Fragen zur Limited, der UG oder welche Rechtsform ideal für Ihr Unternehmen ist? Wir sind unter anderem spezialisiert auf Unternehmensumwandlungen. Sie können mich und mein Experten-Team jederzeit gerne in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei aufsuchen.

Außerdem stehe ich Ihnen jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) zur Verfügung.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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