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Ihre Rechte und Pflichten als GmbH Geschäftsführer (inkl. Checkliste)

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Steuerberater für GmbHs weiß ich, dass zahlreiche GmbH-Geschäftsführer kaum über ihre eigenen Rechte und Pflichten informiert sind. Diese mangelnde Kenntnis kann nicht nur finanzielle Verluste nach sich ziehen, sondern auch erheblichen Einfluss auf Ihre Rolle im Unternehmen habe.

Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen dabei zu helfen, ein Verständnis für Ihre Rechte und Pflichten als GmbH-Geschäftsführer zu erhalten. So möchte ich zweierlei für Sie erreichen:

1.    Sie haben das nötige Wissen über Ihre Rechte als GmbH Geschäftsführer, um Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.

2.    Sie haben das nötige Wissen über Ihre Pflichten als GmbH Geschäftsführer, um die Ihnen übertragenen Aufgaben erfolgreich und effizient erfüllen können.

Und es erwartet alle GmbH Geschäftsführer ein besonderes Plus: Sie erhalten in diesem Beitrag eine Checkliste, die alle GmbH Geschäftsführer Pflichten und Rechte beinhaltet. So können Sie auf keinen Fall etwas vergessen.

Grundlagenwissen zu Beginn: Der Unterschied zwischen GmbH Geschäftsführer und GmbH Gesellschaftern

Bevor wir uns mit den Rechten und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers beschäftigen, ist es unabdingbar, die grundlegenden Unterschiede zwischen der Position des GmbH Geschäftsführers und der des Gesellschafters zu verstehen.

Der GmbH-Geschäftsführer ist eine leitende Funktion, die für die operative Führung und strategische Ausrichtung der GmbH verantwortlich ist. Ein GmbH Geschäftsführer wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt und ist für die täglichen Geschäfte des Unternehmens verantwortlich, unabhängig davon, ob der Geschäftsführer selbst Gesellschafter ist oder nicht. Häufig werden sogar externe Fachleute aufgrund ihrer Expertise in bestimmten Geschäftsfeldern als Geschäftsführer bestellt.

Im Gegensatz dazu sind Gesellschafter die Eigentümer der GmbH und halten Anteile am Unternehmen. Ihre Hauptrolle liegt in der finanziellen Beteiligung am Unternehmen und der Teilnahme an Entscheidungen, die in Gesellschafterversammlungen getroffen werden. Gesellschafter können aktiv am Unternehmensgeschehen teilnehmen, sind jedoch nicht zwangsläufig in die tägliche Geschäftsführung involviert.

Die klare Trennung zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer ist entscheidend, um eine klare Struktur in der Unternehmensführung zu gewährleisten. In den folgenden Abschnitten des Beitrags werden wir uns eingehend mit den Befugnissen und Verantwortlichkeiten des GmbH-Geschäftsführers.

Wenn Sie sich für die Rechte und Pflichten des GmbHs Gesellschafters interessieren, können Sie sich folgenden Beitrag durchlesen: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-gesellschafter-gewinn-treuepflicht/

Dieser Beitrag wurde am 14.2.2024 aktualisiert.

GmbH Geschäftsführer Rechte und Pflichten: Ihre Rechte

GmbH Geschäftsführer Rechte: Insichgeschäfte abschließen

Es gibt einen Grundsatz: Niemand darf mit sich selbst Geschäfte abschließen. Hier handelt es sich um das so genannte Selbstkontrahierungsverbot. Das gilt ebenso für Sie als GmbH Geschäftsführer, wenn Sie in Ihrer Funktion als Vertreter der GmbH mit sich selbst Verträge abschließen (sog. Insichgeschäfte).

Damit Sie das Konzept des Insichgeschäftes besser verstehen, möchte ich es Ihnen an einem Beispiel veranschaulichen:

Herr Peter ist der alleinige Geschäftsführer einer GmbH, die im Bereich Büromaterialien tätig ist. Zusätzlich besitzt er privat eine Immobilie, die sich optimal für den Verkauf der von seiner GmbH angebotenen Büromaterialien eignen würde. Wenn Herr Peter nun in seiner Funktion als Geschäftsführer einen Mietvertrag zwischen der GmbH und sich selbst als Eigentümer seiner privaten Immobilie abschließt, liegt ein Insichgeschäft vor. In diesem Fall würde das Selbstkontrahierungsverbot in Kraft treten.

Damit Sie als GmbH Geschäftsführer solche Insichgeschäfte legal abschließen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Voraussetzung #1: Der Gesellschaftsvertrag muss “abstrakt” eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot ermöglichen. “Abstrakt” bedeutet hier, dass der Gesellschaftsvertrag eine Regelung beinhalten muss, die es erlaubt, sich von einem Verbot zu befreien, Verträge mit sich selbst abzuschließen. Es ist eine Regel, die im Allgemeinen gilt, ohne auf bestimmte Einzelheiten oder Situationen eingehen zu müssen.
  • Voraussetzung #2: Ihr Anstellungsvertrag als GmbH Geschäftsführer muss Sie als Geschäftsführer der GmbH konkret vom Selbstkontrahierungsverbot befreien. Diese Regelung wird für jeden Geschäftsführer individuell vertraglich festgelegt.

Die Erlaubnis für diese Insichgeschäfte muss immer im Handelsregister eingetragen werden.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie die Erlaubnis haben Insichgeschäfte durchzuführen, können Sie nicht schalten und walten, wie Sie wollen. Sie müssen als GmbH Geschäftsführer immer sicherstellen, dass Sie der GmbH mit einem solchen Geschäft keinen Schaden zufügen. Ebenso darf dieses Geschäft nicht die Geschäftsordnung oder Satzung der GmbH verletzen.  

GmbH Geschäftsführer Rechte: Separate Regelungen im Anstellungsvertrag

Hier ist wichtig, eines vorab zu sagen: Unterscheiden Sie zwischen Ihrer Bestellung als Geschäftsführer und Ihrem Anstellungsvertrag.

Die “Bestellung” bezeichnet Ihre Ernennung als Geschäftsführer. Ab Ihrer Ernennung zum Geschäftsführer vertreten Sie die GmbH nach innen und nach außen. Die Ernennung als Geschäftsführer kann jederzeit von den Gesellschaftern rückgängig gemacht werden, aber die Abberufung führt nicht automatisch zur Kündigung des Anstellungsvertrags. Wenn die GmbH auch Ihr Anstellungsverhältnis kündigen möchte, wäre eine separate Kündigung erforderlich.

Merken Sie sich daher: Die Abberufung kündigt nicht automatisch das Arbeitsverhältnis.

Daher rate ich Ihnen, den Anstellungsvertrag zwischen Ihnen und der GmbH vor der Unterzeichnung genau zu lesen. Im Anstellungsvertrag können Sie einige wichtige Regeln für sich treffen. Meiner Meinung nach sollten Sie folgende Rechte als GmbH Geschäftsführer im Anstellungsvertrag verankern:

  • Urlaubsansprüche:
    Normalerweise sind Urlaubsansprüche im Arbeitsrecht festgelegt. Allerdings gelten die meisten Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht automatisch für GmbH Geschäftsführer. Um sicherzustellen, dass Sie als GmbH Geschäftsführer einen angemessenen Urlaubsanspruch im Jahr haben, sollte dies im Anstellungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden.
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:
    Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im allgemeinen Arbeitsrecht geregelt. Sollten Sie keine entsprechende Regelung im Anstellungsvertrag festlegen, werden Sie bei Krankheit kein Geld erhalten.
  • Anspruch auf Karenz und Elternteilzeit:
    Das Recht auf Karenz und Elternteilzeit ist ebenso im Arbeitnehmerrecht verankert und gilt  nicht automatisch für Sie als GmbH Geschäftsführer. Durch die ausdrückliche Aufnahme dieser Bestimmungen im Anstellungsvertrag kann der Geschäftsführer klare Regelungen und Ansprüche in Bezug auf Familiengründung erhalten.
  • Eventuelle Erlaubnis von Insichgeschäften:
    Im vorherigen Abschnitt können Sie die Voraussetzungen für Insichgeschäfte nochmals nachlesen: GmbH Geschäftsführer Rechte: Insichgeschäfte abschließen
  • Abfindungsanspruch:
    Geschäftsführer haben keinen Schutz nach Arbeitsrecht und müssen alles individuell im Vertrag regeln. Durch eine lange Kündigungsfrist bekommt man im Fall der Abberufung und Kündigung als GmbH Geschäftsführer noch so lange Gehalt, wie die Kündigungsfrist läuft (meist 6-12 Monate). Das ist dann anstelle einer Abfindung zu sehen.

GmbH Geschäftsführer Rechte und Pflichten: Ihre Pflichten

Die GmbH Geschäftsführer Pflichten lassen sich in folgende Unterpunkte gliedern:

  • Generelle GmbH Geschäftsführer Pflichten
  • GmbH Geschäftsführer Pflichten, die sich aus dem Gesellschaftsrecht ergeben
  • GmbH Geschäftsführer Pflichten, die sich aus dem Steuerrecht ergeben
  • GmbH Geschäftsführer Pflichten, die sich aus dem Sozialversicherungsrecht ergeben
  • GmbH Geschäftsführerpflicht, die sich aus der Insolvenzordnung ergibt

Ihre generellen Pflichten als GmbH Geschäftsführer

Als GmbH Geschäftsführer unterliegen Sie folgenden Pflichten, die keiner speziellen Vereinbarung benötigen.

Die Treuepflicht:

Während Ihrer Tätigkeit als GmbH Geschäftsführer müssen Sie Ihre Treuepflicht beachten. Sie fragen sich, was die Treuepflicht konkret ist?

Hier sind einige Schlüsselaspekte der Treuepflicht eines GmbH-Geschäftsführers:

  • Sie sind dazu verpflichtet, die vorgegebenen Ziele des Unternehmens zu erreichen
  • Sie müssen wirtschaftliche Vorteile zugunsten der Gesellschaft bewahren
  • Sie dürfen Ihre Insider-Kenntnisse nicht nutzen, um einen persönlichen Gewinn zu erwirtschaften.
  • Sie dürfen keine Provisionen von Dritten für Geschäfte mit der GmbH annehmen.
  • Sie dürfen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ausplaudern.
  • Sie dürfen der GmbH auf ihrem Geschäftsgebiet keine Konkurrenz machen (sog. Wettbewerbsverbot). Nebentätigkeiten, die nicht den Unternehmensgegenstand der GmbH betreffen, dürfen Sie aber grundsätzlich ausüben. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn diese Nebentätigkeiten so umfangreich sind, dass Sie die Geschäfte der GmbH nicht mehr ordnungsgemäß führen können.

Die Organisations- und Sorgfaltspflicht

Ein GmbH-Geschäftsführer trägt die Verantwortung, die Geschäfte der GmbH so zu organisieren, dass sie störungsfrei ablaufen und weder der Gesellschaft noch ihren Gesellschaftern Schaden zufügen. Diese Verpflichtung beinhaltet die sorgfältige Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, von grundlegenden Aspekten wie Beleuchtung und Büroausstattung bis hin zu spezifischen Anforderungen wie Datenschutzbestimmungen.

Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem:

  • Regelmäßige Kontrolle und Einhaltung rechtlicher Vorschriften: Der Geschäftsführer muss sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften von Beleuchtung über Bürobestuhlung bis hin zu Fluchtwegen und Abfallentsorgung eingehalten werden. Eine regelmäßige Kontrolle und der Nachweis der Einhaltung sind dabei entscheidend.
  • Personalauswahl und Qualifikation: Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, die richtigen Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation auszuwählen.
  • Bonitätsprüfung von Vertragspartnern: Es liegt in der Pflicht des Geschäftsführers, die Bonität von Vertragspartnern zu Beginn und während der Vertragsdauer zu prüfen. Bei Bedarf müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um das Vermögen der GmbH zu sichern.

Zusätzlich zu diesen operativen Pflichten hat der Geschäftsführer weitere Verantwortlichkeiten, darunter:

Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern: Der Geschäftsführer muss den Gesellschaftern Rede und Antwort stehen und diesen Einsicht in die GmbH-Akten gewähren, sofern dies nicht zum Nachteil der GmbH geschieht.

Änderungen an Handelsregister weitergeben: Der GmbH Geschäftsführer dazu verpflichtet, Änderungen in der Gesellschafterliste oder bei den Beteiligungsverhältnissen unverzüglich an das Handelsregister weiterzugeben.

Versäumen Sie es, etwaige Fehler in der Gesellschafterliste gegenüber dem Handelsregister korrigieren, so haften Sie für den Schaden. Hier greift die so genannte GmbH Geschäftsführerhaftung. Sollten sich für dieses Themengebiet interessieren, empfehle ich Ihnen folgenden Beitrag zu lesen: GmbH Geschäftsführerhaftung: Ein Leitfaden für Unternehmer

GmbH Geschäftsführer Pflichten, die sich aus dem Gesellschaftsrecht ergeben

Anmelde-Pflichten

Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, jegliche Veränderungen bei den Gesellschaftern und ihren Beteiligungsverhältnissen durch Einreichung einer aktualisierten Gesellschafterliste beim Handelsregister anzumelden.

Hat allerdings ein Notar an der Änderung der Gesellschafter oder deren Beteiligungsverhältnissen mitgewirkt, muss der Notar die Liste unterschreiben und beim Handelsregister einreichen (siehe §40 GmbHG).

Formpflichten

Zusätzlich obliegt es dem Geschäftsführer sicherzustellen, dass sämtliche individuell adressierten Geschäftsbriefe der GmbH, einschließlich E-Mails, Angebote, Bestellscheine, Empfangsbestätigungen, Preislisten und Rechnungen, folgende Angaben enthalten:

  • Die Rechtsform der Gesellschaft (GmbH)
  • Den Sitz der Gesellschaft
  • Das Registergericht am Sitz der Gesellschaft
  • Die Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist
  • Die Namen aller Geschäftsführer mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Pflicht zur Überwachung der Einlagepflicht

In der Regel sieht die Satzung vor, dass die Einzahlung des Geschäftsanteils nicht bei Gründung erfolgen muss, sondern erst nach einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss. Sobald der Beschluss vorliegt, sind Sie als GmbH Geschäftsführer verpflichtet, die noch ausstehenden Einlagen einzufordern. Tun Sie das nicht, haften Sie im Insolvenzfall dem Insolvenzverwalter für die fehlenden Zahlungen.

Pflicht zur Kapitalerhaltung

Ein Verstoß gegen dieses Kapitalerhaltungsverbot kann vorliegen, wenn beispielsweise ein überhöhtes Gehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt wird. Die GmbH darf dem Geschäftsführer auch keinesfalls einen Kredit gewähren, wenn dadurch das erforderliche Vermögen zur Stammkapitalerhaltung betroffen ist. Entnimmt ein Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH Gelder bei Vorliegen einer Unterbilanz, kann dies strafrechtlich als Untreue geahndet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Geschäftsführer die Liquidität der GmbH ständig überprüfen muss und Zahlungen vermeiden sollte, die zu finanziellen Schwierigkeiten der GmbH führen könnten. Selbst eine Zustimmung zu Zahlungen an Gesellschafter aufgrund eines entsprechenden Beschlusses befreit den Geschäftsführer nicht von der strafrechtlichen Verantwortung. Im Falle von Zahlungen an Gesellschafter, die die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen, haftet der Geschäftsführer der GmbH gegenüber auf Schadenersatz.

Auskunftserteilung

Als GmbH Geschäftsführer müssen Sie den Gesellschaftern der GmbH über folgende Dinge jederzeit Auskunft erteilen:

  • Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse der GmbH.
  • Einsicht in die Bücher und Steuerunterlagen.
  • Alle Angelegenheiten der GmbH, die Vermögens-, Kontroll- und Gewinninteressen der Gesellschafter betreffen.

Einberufung & Durchführung der Gesellschafterversammlung

In folgenden Fällen müssen Sie als GmbH Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen:

  •  Mindestens 2-mal pro Jahr zur Feststellung des Jahresabschlusses
  • Auf Verlangen eines Gesellschafters
  • Sofern es die Satzung vorsieht
  • Sofern es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist
  • Bei einem Verlust des GmbH Stammkapitals um 50%

Als GmbH Geschäftsführer müssen Sie die GmbH Gesellschafter mittels eingeschriebenen Briefes laden. Die Ladung muss folgendes enthalten:

  • Tagungsort
  • Tagungszeit
  • Tagesordnung

Rechnungslegung

Als GmbH Geschäftsführer sind Sie für die ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft zuständig.

Sie müssen:

  • Alle Geschäftsvorfälle aufzeichnen
  • Inventare ermitteln
  • Die Eröffnungsbilanz erstellen
  • Den Jahresabschluss (inkl. Lagebericht) erstellen
  • Den Jahresabschluss offenlegen

GmbH Geschäftsführer Pflichten, die sich aus dem Steuerrecht ergeben

Allgemeine Pflichten

Als GmbH Geschäftsführer müssen Sie sämtliche Steuererklärungen der GmbH persönlich unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben.

Sofern die GmbH Steuerschulden hat, haften Sie als GmbH Geschäftsführer für diese Schulden, wenn Sie Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

Umsatzsteuer

Die Pflichten eines GmbH Geschäftsführers umfassen auch die ordnungsgemäße Abwicklung der Umsatzsteuer. Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass die Umsatzsteuer korrekt ermittelt, abgerechnet und an das Finanzamt abgeführt wird. Dies beinhaltet die rechtzeitige Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Erfüllung weiterer steuerlicher Dokumentations- und Meldepflichten.

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen: Lohnsteuer

Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Das bedeutet, dass ein Teil des Gehalts Ihrer Mitarbeiter direkt an das Finanzamt geht, um die Einkommensteuer zu decken.

Wichtiger Hinweis: Führt die GmbH die Lohnsteuer nicht ab, haften Sie als GmbH Geschäftsführer für die ausstehende Zahlung.

GmbH Geschäftsführer Pflichten, die sich aus dem Sozialversicherungsrecht ergeben

Ihre Verpflichtungen als GmbH-Geschäftsführer im Rahmen des Sozialversicherungsrechts lassen sich in folgende Bereiche gliedern:

1.    Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern:

Als Geschäftsführer ist es Ihre Pflicht, sämtliche Beschäftigten der GmbH korrekt bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Dies betrifft die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

2.    Berechnung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen:

Bitte achten Sie als GmbH Geschäftsführer auf eine korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Dazu gehören sowohl der Arbeitnehmeranteil als auch der Arbeitgeberanteil.

Die pünktliche Abführung dieser Beiträge an die entsprechenden Versicherungsträger ist ebenfalls eine grundlegende Verpflichtung Ihrerseits. Sollten Sie die Sozialversicherungsbeiträge zu spät oder gar nicht zahlen, haften Sie dem Sozialversicherungsträger persönlich.

3.    Gewissenhafte Dokumentation und Meldung:

Ein weiterer Aspekt ist die gewissenhafte Dokumentation aller relevanten Informationen sowie die rechtzeitige Meldung von Änderungen, wie beispielsweise Neueinstellungen oder Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis.

GmbH Geschäftsführerpflicht, die sich aus der Insolvenzordnung ergibt

Zu den wichtigsten Pflichten des GmbH-Geschäftsführers gehört die Insolvenzantragspflicht. Gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) besteht die Verpflichtung, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Bitte nehmen Sie diese Frist genau. Sie erfordert eine umgehende Handlungsweise, sobald erkennbar wird, dass Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Hier müssen Sie den Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung kennen:

  • Zahlungsunfähigkeit: Diese liegt vor, wenn Ihre GmbH voraussichtlich nicht mehr fähig ist, 90% der in den kommenden 3 Wochen fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Und auf jeden Fall, wenn Sie die Zahlungen bereits eingestellt haben.
  • Überschuldung: Eine Überschuldung tritt ein, wenn die Verbindlichkeiten der GmbH das Vermögen der GmbH übersteigen. Dabei darf eine vom Handelsrecht (HGB) abweichende Überschuldungsbilanz aufgestellt werden. In dieser Bilanz ist alles mit seinen echten Marktwerten angesetzt inklusive des nach einem anerkannten betriebswirtschaftlichen Verfahren ermittelten selbstgeschaffenen Firmenwertes.

Ihre Pflicht als GmbH Geschäftsführer ist es, die finanzielle Situation Ihrer GmbH laufend zu überwachen und Anzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ernsthaft zu prüfen.

Nehmen Sie diese Verpflichtung nicht ernst und unterlassen Sie es, einen Insolvenzantrag innerhalb der Frist zu stellen bzw. stellen gar keinen, kann das weitläufige Konsequenzen für Sie als GmbH Geschäftsführer haben. Bei Versäumnis der Antragspflicht haftet der Geschäftsführer persönlich für entstandene Schäden und kann strafrechtlich belangt werden. Man spricht hier von der sog. Insolvenzverschleppung. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, kann ich Ihnen folgenden Beitrag empfehlen: https://www.steuerberatung-breit.de/insolvenzverschleppung/

Richtige Balance: GmbH-Geschäftsführer-Rechte nutzen, Pflichten aber nicht vernachlässigen

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Rolle des GmbH-Geschäftsführers mit einer Vielzahl von Rechten und Pflichten verbunden ist, die nicht nur die erfolgreiche Führung des Unternehmens, sondern auch die persönliche Haftung und Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Gläubigern und dem Gesetz umfassen.

Mein Ziel mit diesem Beitrag ist es, Sie nicht nur auf Ihre Rechte als GmbH Geschäftsführer hinzuweisen, sondern Ihnen auch wichtigsten Aufgaben eines Geschäftsführers vor Augen zu führen. Bitte vergessen Sie nicht: Vernachlässigen Sie Ihre Pflichten als GmbH Geschäftsführer, müssen Sie mit weitreichenden Konsequenzen rechnen.

Damit Sie keine Ihrer GmbH Geschäftsführer Rechte oder Pflichten übersehen, habe ich Ihnen eine übersichtliche Checkliste erstellt. Klicken Sie auf den Link, um zur Checkliste „GmbH Geschäftsführer: Rechte und Pflichten“ zu gelangen. Zur Checkliste: GmbH Geschäftsführer: Rechte und Pflichten

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Aufgaben und Pflichten des GmbH- Geschäftsführers haben oder weiterführende Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Sie erreichen uns via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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