Sie haben schon von einer Holding oder Holdinggesellschaft (auch Dachgesellschaft genannt) gehört und fragen sich, was das eigentlich genau ist? Ist die “Installation” einer solchen Gesellschaft auch für Ihr Unternehmen interessant? Wie profitiert man überhaupt konkret von einer Holdinggesellschaft? Auf was sollte man achten? Welche Vorteile und welche Nachteile ergeben sich daraus?
Im folgenden Beitrag gehe ich all diesen Fragen auf den Grund und erkläre Ihnen alles, was Sie über die Holding wissen müssen.
Dieser Beitrag wurde am 10. Oktober 2022 aktualisiert.
Was ist eine Holdinggesellschaft?
Rein rechtlich gesehen ist eine Holdinggesellschaft eine Gesellschaft, die Anteile an einer anderen Gesellschaft hält. Diese Gesellschaften können sich im In- und im Ausland befinden. Meistens ist das auch der einzige Unternehmenszweck einer Holdinggesellschaft. Theoretisch kann eine Holding aber auch selbst operativ tätig sein.
Eine Holding kann (fast) jede Rechtsform annehmen: Nur ein Einzelunternehmen kann nicht als Holdinggesellschaft fungieren. Ansonsten sind von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), über eine Kommanditgesellschaft (KG) bis hin zur GmbH & Co. KG alle Rechtsformen möglich. Die gängigste Rechtsform ist allerdings jene einer Holding GmbH. Eine Holding (oft auch als „Mutter“ bezeichnet) kann also eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sein und hält Gesellschaftsanteile von Kapitalgesellschaften. Diese werden dann gemeinhin als „Tochtergesellschaften“ bezeichnet.
Welche Modelle einer Holding gibt es?
Was die Mutter-Tochter-Beziehung einer Holding angeht, so gibt es vier verschiedene Modelle:
Die Finanzholding
Diese Art der Holding definiert sich durch eine Beteiligung an Ihren Tochtergesellschaften, die sie verwaltet. Die Finanzholding übt dabei keinen Einfluss auf die Führung ihrer Töchter aus, sondern nimmt lediglich ihre Rechte als Anteilshabende wahr (z.B. bei Gesellschafterversammlungen, der Satzungsgestaltung etc.).
Die Führungsholding
Die Führungsholding hingegen besitzt zumindest die einfache Mehrheit an ihren Tochtergesellschaften und gibt somit den Ton an. Die Töchter sind von dieser Art der Holding abhängig und werden von ihr wirtschaftseinheitlich geleitet.
Die Holding, die Leistung an ihre Töchter erbringt
Es gibt auch Holdings, die Dienste für ihre Tochtergesellschaften leisten. So kann eine Holding zum Beispiel die Buchführung, Beratung etc. einzelner Tochter-GmbHs übernehmen.
Die Holding mit einem eigenen Geschäft
Neben diesen Leistungen an Tochtergesellschaften kann eine Holding auch ein eigenes Geschäft führen.
Ein Beispiel: Die eine Tochter-GmbH stellt Autos her, die andere Navigationssysteme. Die Holding selbst jedoch produziert Autoreifen. Weder das Geschäft der beiden Töchter noch das Geschäft der Holding stehen in unmittelbaren Zusammenhang miteinander. Alle drei Firmen könnten ihr Geschäft auch ohne das Geschäft der anderen erbringen. Die Funktion der Holding liegt dennoch bei der Steuerung der gemeinsamen Gewinne und Verluste zum Vorteil der Gruppe.
Welche Form ist denn jetzt die Richtige für Sie?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten und ist immer von Ihrer individuellen Situation abhängig. Hier sind vor allem zwei Fragen entscheidend:
Soll die Holding selbst Leistungen erbringen?
Sobald die Mutter-Gesellschaft eigene Geschäfte betreibt, also für eine Tochter oder ein Dritt-Unternehmen Leistungen erbringt, muss die Mutter auf jeden Fall vorsteuerabzugsberechtigt sein. In diesem Fall wäre eine reine Finanz- oder Führungsholding nicht geeignet.
Dient die Holding jedoch nur der Verwaltung der Gewinne und Verluste der Tochtergesellschaften, ist eine Finanz- oder eine Führungsholding die richtige Wahl.
Was ist der Zweck der Holding?
Meist wird eine Holding zum Zweck der Steuer-Optimierung gegründet. Manchmal sind jedoch Image-Gründe ausschlaggebend für die Gründung einer Holding. Sind Sie vor allem an der Steuer-Optimierung interessiert, ist wahrscheinlich eine Finanz- oder Führungsholding für Sie richtig. Dann können zwischen der Mutter und den Töchtern Gewinnabführungsverträge abgeschlossen werden. In diesen Verträgen wird festgelegt, dass alle Gewinne oder Verluste steuerfrei an die Mutter-Gesellschaft abgeführt werden.
Alle Gewinne und Verluste werden gegengerechnet. Im Idealfall reduzieren Sie so Ihre Steuerlast. Manchmal ist der Verlust einer Tochter-Gesellschaft allerdings so hoch, dass durch die Verrechnung die Existenz der gesamten Gruppe gefährdet wird. Überlegen Sie sich also genau, ob Sie Ihre einzelnen Unternehmen derart eng aneinander binden möchten.
Welche Form die Richtige für Sie ist, kommt also hauptsächlich darauf an, welche Rolle die Mutter-Gesellschaft spielen soll und warum die Holding überhaupt gegründet wird. Deshalb kann ich Ihnen leider nicht pauschal beantworten, welche Form die beste für Ihr Unternehmen ist. Diese Frage kann nur nach einer genauen Analyse Ihrer Situation von Ihrem Steuerberater beantwortet werden.
Deshalb lautet mein Rat: Holen Sie vor einer endgültigen Entscheidung unbedingt Rat von einem fachkundigen Steuerberater.
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Was kann eine Holdinggesellschaft und wie profitieren Sie konkret davon?
Wie Sie von eine Holdinggesellschaft profitieren können, das erfahren Sie direkt anschließend.
Einheitliche Unternehmensführung
Eine Holding ermöglicht eine einheitliche Unternehmensführung über alle untergeordneten Tochterfirmen. Das verhindert, dass es in Ihren Gesellschaften zu verdeckten Gewinnausschüttungen kommen kann. Sie können sich also nicht durch ein zu hohes Geschäftsführergehalt oder unrechtmäßige Sachbezüge strafbar machen.
Weniger Gewerbesteuer
Mit einer gut strukturierten Holding reduzieren Sie Ihre Gewerbesteuer und sparen dadurch Jahr für Jahr bares Geld.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Mit einer Holding können Sie die Gewinne und Verluste der untergeordneten Tochtergesellschaften miteinander verrechnen. Wie Sie hier genau vorgehen erkläre ich Ihnen nachfolgend.
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Die Verrechnung von Gewinn & Verlusten aus der Gruppe
Viele Unternehmer haben schon von der Möglichkeit gehört, dass bei Holdings und deren Töchtern Gewinne sowie Verluste gegengerechnet werden können. Schreiben Sie beispielsweise mit Unternehmen A 100.000 Euro Gewinn und mit Unternehmen B 50.000 Euro Verlust, werden diese Beträge in der übergeordneten Holding C gebündelt. Daraus ergibt sich dann ein zu versteuernder Gewinn von 50.000 Euro. Damit eine solche Zusammenführung möglich ist, müssen Sie allerdings ein paar Bedingungen erfüllen.
Diese Bedingung muss Ihre Holding für die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten erfüllen
Damit eine Verrechnung der Gewinne und Verluste überhaupt möglich ist, müssen zwischen den Tochter-Gesellschaften und der Holding Gewinnabführungsverträge abgeschlossen werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Holding somit für alle unter ihr befindlichen Tochter-Gesellschaften haftet. Geht beispielsweise eine Tochter insolvent, haftet die Holding für diese Schulden und kann im schlimmsten Fall die gesamte Gruppe in die Pleite stürzen.
Die Gewinnabführungsverträge müssen dabei immer über mindestens 5 Jahre abgeschlossen werden. Ist Ihnen das Haftungsrisiko doch zu hoch, können Sie die gegenseitige Verrechnung also nicht einfach nach 3 Jahren stoppen und die Gewinnabführungsverträge auflösen. Tun Sie das trotzdem, wird die Gewinn und Verlust-Gegenrechnung nachträglich für nichtig erklärt und Sie müssen Steuern nachzahlen.
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Umsatzsteuer und Vorsteuer bei einer Holding-Struktur
Werden die Umsatzsteuer und Vorsteuer ebenfalls in der übergeordneten Holding gebündelt oder meldet jede Tochtergesellschaft die Umsatzsteuer für sich an? Die Antwort darauf erhalten Sie nachfolgend.
Wie ist sind die Umsatz- und Vorsteuer bei einer Holding-Struktur geregelt?
Eine Holding meldet in der Regel die Umsatz- sowie Vorsteuer für die gesamte Gruppe an.
Wie kann man mit einer Holdinggesellschaft Umsatzsteuer gestalten?
Erbringt die Holding innerhalb der Gruppe umsatzsteuerpflichtige Leistungen für eine Tochtergesellschaft, sind diese Leistungen vorsteuerabzugsberechtigt. Würde die Tochtergesellschaft diese Leistung beispielsweise selbst erbringen, könnten Sie sich die Vorsteuer nicht vom Staat zurückholen. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil für Sie.
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Die Gründung einer Holding: Das sollten Sie unbedingt beachten
Eine Holding zu gründen, klingt für Unternehmer und Geschäftsführer immer spannend. Doch nicht immer überwiegen die Vor- die Nachteile. Daher möchte ich nun die wichtigsten Stolperfallen auflisten und mit ein paar Unklarheiten aufräumen.
Wann ist die Gründung einer Holding sinnvoll?
Sie macht immer Sinn, wenn es schon mehr als eine GmbH gibt, die in der Hand einer Person ist. Oder wenn diese GmbHs mehrheitlich von einer Person gehalten werden.
Dann können Sie als Inhaber bzw. Geschäftsführer…
- Gewinne und Verluste aller Gesellschaften zusammenrechnen und müssen nur Steuern auf den Überschuss aller Gesellschaften bezahlen.
- die (steuerlich riskante) verdeckte Gewinnausschüttung verhindern.
- vom besseren Image der Außenwirkung einer Holding profitieren.
- bei Mehrstaatlichkeit innerhalb der EU einfach in eine Europa-AG wechseln. Dadurch erwirken Sie eine einheitliche Rechtsanwendung für alle Gesellschaften, egal in welchem EU-Land diese tätig sind.
Welche 5 brisanten Punkte müssen Sie bei einer Holding beachten?
Es gibt 5 äußerst relevante Dinge, die Sie bei einer Holding bedenken sollten. Diese werden wir Ihnen nachfolgend erläutern.
Punkt #1: Fünfjährige Mindestdurchführung der Ergebnisabführungsverträge
Das heißt: Die Organschaft (= Betriebsstättenfiktion, die Zusammenlegung der Gewinne und Verluste ermöglicht) besteht immer nur dann, wenn die Gewinne aller Tochter-Gesellschaften mindestens 5 Jahre lang an die Mutter-Holding abgeführt wurden bzw. die Verluste von der Mutter-Holding so lange übernommen wurden.
Führen Sie diese Gewinne oder Verluste einmal nicht auf den Cent genau ab, scheitert diese Organschaft. Die Holding würde damit also Ihren Sinn und Zweck verlieren.
Punkt #2: Rechtsunsicherheiten bei Rechtsanwendungsfehlern
Eines sei hier gleich vorweggenommen: Dieser Punkt ist so brisant und birgt viel Erklärungsbedarf. Ein paar Punkte, die bei Rechtsunsicherheiten bzw. Rechtsanwendungsfehlern die Organschaft der Holding aufheben bzw. unterbrechen können, möchte ich Ihnen an dieser Stelle nennen:
Andersbewertungen im Handelsrecht von Pensionsrückstellungen: Bei Pensionsrückstellungen stellt sich die Frage, ob eine Ausschüttungssperre auch gleichzeitig eine Abführungssperre bedeutet. Dies muss erst höchstgerichtlich entschieden werden. Erst dann haben wir in diesem Punkt Rechtssicherheit.
Fakt ist: Haben Sie bislang mit der falschen Annahme gerechnet, liegt möglicherweise ein Problem mit dem Punkt 1 vor. Sie haben vielleicht das falsche Ergebnis abgeführt. Das wiederum kann zu einer rückwirkenden Versagung oder Unterbrechung der Holding im Steuerrecht führen. Ihre Abgaben müssten dann im schlimmsten Fall neu berechnet und abgeführt werden. Ihre steuerlichen Vorteile könnten Sie dadurch für die komplette Anwendungszeit verloren haben.
Sofortige Rückführung der Ergebnisabführung als Kapitalrücklage: Wenn Sie die Gewinne nach der Abfuhr an die Holding sofort wieder zurückfließen lassen, mag das zwar steuerlich und betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, unterläuft aber die steuerrechtliche Vorschrift der “Abführung des gesamten Gewinns”.
Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt bei Änderungen erforderlich: Die Verschmelzung oder Aufspaltung von Gesellschaften unter dem Dach der Holding kann nicht einfach nach Belieben durchgeführt werden. Solche Änderungen liegen im Ermessen des Finanzamts. Ob solche Vorgänge tatsächlich unschädlich sind, entscheidet nur der Staat. Das heißt: Sie müssen vorher verbindliche Auskunft einholen.
Hohe Gebühren für Finanzamtsauskunft: Wenn Sie die oben genannte Auskunft beim Finanzamt einholen, müssen Sie diese auch bezahlen. Das Amt verrechnet dabei immer die Höchstgebühr und zwar pro Gesellschaft. Die Gebühr beträgt somit im schlimmsten denkbaren Fall: 109.736 Euro x Anzahl der Gesellschaften innerhalb der Holding. Ist das in Ihrem Fall noch wirtschaftlich? Das müssen Sie ausrechnen.
Fehlender dynamischer Verweis in den Ergebnisabführungsverträgen: Die bloße unrichtige Formulierung in den Verträgen führt ebenfalls zur Aberkennung oder Unterbrechung der Organschaft.
Punkt #3: Wegfall der Verlustnutzung
Die Nutzung von Verlusten aus den Vorjahren nach §8d Körperschaftssteuergesetz zur Steuerminderung ist nicht für eine Holding möglich. Diesen Nachteil sollten Sie sich nicht nur bei der Gründung Ihrer Holding genau überlegen. Auch bei künftigen Verschmelzungen oder Zukäufen von neuen Gesellschaften in die Holding kann das Thema werden.
Punkt #4: Drohender Verlust der Organschaft durch Bilanzierungsfehler
Die Abführung des falschen Gewinns oder Verlusts von nur einem einzigen Cent kann die Organschaft auflösen bzw. unterbrechen. Das heißt: Sie verlieren auf Anhieb Ihre steuerlichen Vorteile durch Verlustvorträge.
Wichtig für Sie ist Folgendes: Wenn Sie bei einer Betriebsprüfung auf einen Bilanzierungs-Fehler aufmerksam werden, dann müssen Sie in der Schlussbesprechung darauf bestehen, dass dies als solcher Fehler festgehalten wird. Ein Fehler ist für Sie unschädlich. Steht das nicht im Prüfbericht so drinnen, haben Sie den falschen Gewinn bzw. Verlust bilanziert. Das wiederum führt zum Verlust der Organschaft.
Punkt #5: Falsch berechnete Mehrheiten
Die Mutter muss bei allen Gesellschaften mehrheitsbeteiligt sein. Fehlt diese Mehrheit, dann fehlt auch die Grundlage der Holding. Sie verlieren wiederum alle damit einhergehenden Vorteile.
Das Problem bei der Mehrheitsberechnung: Die einschlägige Literatur, die Finanzverwaltung und die Gerichte sind sich nicht einig, mit welchem Schlüssel die Mehrheiten bei mehrstöckigen Kapitalgesellschaften berechnet werden sollen. Klar ist nur, dass mittelbare und unmittelbare Anteile zusammengerechnet werden. Für das “Wie” existieren aber zwei Berechnungsmodelle.
Sie als Inhaber bzw. Geschäftsführer sollten daher unbedingt die Mehrheiten Ihrer Holding sicherstellen.
Die Holding GmbH: Wann ist diese von Vorteil und wann eine Gefahr für Ihre Firmen?
Für viele Unternehmer klingt es zunächst verführerisch: mit einer Holding GmbH mehrere Firmen auf einmal zu kontrollieren. Doch ist es wirklich so einfach? Überwiegen immer die Vorteile einer Holding oder gibt es auch Nachteile, die Sie als Inhaber beachten müssen? Nach 20 Jahren als Steuerberater in Hamburg weiß ich, dass sich um das Thema “Holding” viele Mythen ranken.
Fast alle Unternehmer haben schon davon gehört. Aber wer profitiert wirklich davon? Da mir meine Mandanten in Beratungsgesprächen häufig die gleichen Fragen zu diesem Thema stellen, habe ich diese Fragen gesammelt und versuche sie anschließend leicht verständlich zu beantworten.
Welche 7 Vorteile bringt Ihnen eine Holding GmbH?
Sollten Sie als Inhaber bzw. Geschäftsführer bereits mehr als eine GmbH besitzen (oder deren Mehrheit halten), bringt Ihnen sich die Gründung einer Holding viele Vorteile. Die wichtigsten 7 Vorteile stelle ich Ihnen nun vor.
Vorteil #1: 95% steuerfreie Gewinnausschüttungen
Wenn eine Holding gegründet wird geschieht dies oft aus steuerlichen Gründen. Das liegt daran, dass die Gewinnausschüttungen von GmbH-Töchtern zu 95% steuerfrei an die Holding gehen. Das trifft auf alle Holdings zu, die über keinen Gewinnabführungsvertrag verfügen.
Dagegen geht mit Gewinnabführungsvertrag der Gewinn einer Tochter zunächst zu 100% steuerfrei an die Holding. Diese übernimmt die Besteuerung und die Verrechnung mit etwaigen Verlusten aus der Gruppe.
Achtung: Der Gewinnabführungsvertrag klingt zwar verlockend, kann allerdings auch Probleme mit sich bringen. Sollte sich nämlich eine Tochter in finanziellen Schwierigkeiten befinden, können deren Verluste die Mutter (aufgrund der Verrechnung mit anderen Gewinnen) gefährden.
Die Holding ist automatisch Steuerschuldner für den Umsatz der gesamten Gruppe. Welche Konsequenzen eine solche Mutter-Tochter-Abhängigkeit für Ihre Firmen haben kann, verrate ich Ihnen weiter unten in diesem Artikel.
Vorteil #2: Gemeinsame Besteuerung aller Gewinne und Verluste
Wenn man sich dieser letztgenannten Gefahr für die Mutter jedoch genau überlegt und seine Unternehmensgruppe risikoarm führt, kann daraus ein steuerlicher Vorteil erwachsen. Das heißt: Alle Gewinne und Verluste der Gesellschaften werden zusammengerechnet, bevor die Steuer davon abgezogen wird (siehe §291 AktG).
Ein Beispiel: A GmbH macht 100.000 € Gewinn und B GmbH macht 100.000 € Verlust. Würden beide einzeln versteuert werden, müsste die A GmbH Steuern zahlen. Nur die B GmbH würde aufgrund der Verluste keine Steuern zahlen. Gibt es aber eine Holding C GmbH, die von beiden 100% besitzt, so werden Gewinn der A GmbH und Verlust der B GmbH zusammengeführt und es werden insgesamt keine Steuern fällig.
Dank einer Holding werden also die Gewinne und Verluste der einzelnen Gesellschaften nicht mehr länger isoliert betrachtet.
Vorteil #3: Vermögensaufbau statt Gewinnausschüttung
Hiermit meine ich die sogenannte Thesaurierung. Keine Sorge, dieser Begriff klingt komplizierter als er ist: Gemeint ist mit Thesaurierung, dass Gewinne am Ende des Geschäftsjahres nicht ausgeschüttet werden, sondern innerhalb der Firma bleiben. Eine Holding ermöglicht Ihnen als Inhaber demnach neue Strategien für den Vermögensaufbau Ihrer Unternehmen.
Vorteil #4: Trennung der Risiken
Durch eine Holding können Sie die Risiken von Teilbetrieben auf verschiedene Tochter-GmbHs aufteilen. Das minimiert das Risiko auf die ganze Gruppe. Wäre es nur eine Firma mit mehreren Abteilungen, dann könnte ein schuldenmachender Bereich die anderen mit in finanzielle Probleme reiten.
Sollte also eine Tochtergesellschaft in Schieflage geraten, sind die anderen Unternehmen bei einer Holding davon nicht betroffen. Dennoch werden die Ergebnisse aller Firmen in der Holding über einen GAV zusammengehalten.
Vorteil #5: Imagefördernde Außenwirkung
Die Gründung einer Holding verschafft Ihnen als Inhaber bzw. Geschäftsführer zudem ein besseres Firmenimage. So können all Ihre Tochter-GmbHs von der positiven Außenwirkung der Mutterfirma profitieren.
Vorteil #6: Verhinderung einer verdeckten Gewinnausschüttung
Eine Holding behält den Überblick über alle Tochtergesellschaften. Auf diese Weise können steuerliche Risiken – wie zum Beispiel eine verdeckte Gewinnausschüttung – minimiert werden. Sie als Inhaber der Holding können unter anderem die Gewinne aller GmbHs zu 95% steuerfrei ausschütten oder damit Verluste einzelner Teilbetriebe ausgleichen.
Sollten Sie mehr zu verdeckten Gewinnausschüttungen erfahren wollen, empfehle ich Ihnen anderen Beitrag aus meinem Blog. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Link: Verdeckte Gewinnausschüttung: So machen sich Gesellschaften und Gesellschafter strafbar
Vorteil #7: Verhinderung einer Zersplitterung im Falle eines plötzlichen Todesfalls
Eine Holding eröffnet Ihnen die Möglichkeit mehrere Unternehmen unter einem gemeinsamen Schirm zu bündeln. Das hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern wirkt sich auch positiv auf die Unternehmensnachfolge im plötzlichen Todesfall aus.
Denn sind Ihre Unternehmen nicht gebündelt, können sie im Fall Ihres Todes willkürlich unter Ihren Erben aufgeteilt werden. Das ist gleichbedeutend mit einer Zersplitterung Ihrer Unternehmen. Mit einer Holding können Sie genau das verhindern. Ihre Unternehmen befinden sich als Töchter in einer gemeinsamen Muttergesellschaft und es wird vermieden, dass die Unternehmen von verschiedenen Personen kontrolliert werden.
Wenn Sie plötzlich versterben und sich Ihre Unternehmen gebündelt in einer Holding befinden, werden einfach die Anteile vererbt und die Unternehmen verbleiben unter einem gemeinsamen Schirm.
Nachteil der Holding: Die Mutter-Tochter-Abhängigkeit
Nach so vielen Vorteilen einer Holding muss ich Sie an dieser Stelle auch auf deren Gefahren hinweisen. Der größte Nachteil dieser Rechtsform ist die Abhängigkeit der Tochtergesellschaften.
Das bedeutet: Sollte die Existenz Ihrer Holding einmal bedroht sein, teilen die Töchter deren Schicksal. Selbst wenn die anderen GmbHs hohe Gewinne erzielen und gut am Markt positioniert sind, gehen sie mit der Muttergesellschaft unter. Im Gegensatz zum Holding-Konstrukt, wären bei mehreren Schwestergesellschaften, die aber keiner Organschaft gehören, nicht alle GmbHs automatisch mitgefährdet, wenn eine in Schieflage gerät.
Weitere Gefahren ergeben sich bei der Gründung und Führung einer Holding. Diese habe ich Ihnen bereits zuvor detailliert zusammengefasst.
Hier noch einmal im Überblick, welche 5 Punkte Sie bei einer Gründung zu beachten haben:
- Fünfjährige Mindestdurchführung der Ergebnisabführungsverträge
- Rechtsunsicherheiten bei Rechtsanwendungsfehlern
- Wegfall der Verlustnutzung
- Drohender Verlust der Organschaft durch Bilanzierungsfehler
- Falsch berechnete Mehrheiten
Die Vorteile und Nachteile einer Holding im Video erklärt
Sie möchten gerne weitere Informationen zur Holding? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall mein Video ansehen. In diesem Video spreche ich mit meinem Interviewpartner York noch genauer über die Unterschiede zwischen den Holding-Varianten und den Gewinnabführungsvertrag.
Eine Holding bietet Inhabern mehrerer GmbHs meistens Vorteile
Sollten Sie mehrere GmbHs besitzen, erhalten Sie durch die Gründung einer Holding sowohl steuerliche als auch verwaltungstechnische Vorteile. Wichtig für Sie als Inhaber ist jedoch, dass Ihnen keine gravierenden Fehler unterlaufen. Denn sollte die Existenz Ihrer Holding gefährdet sein, trifft dies im selben Maße auch auf Ihre anderen Kapitalgesellschaften zu. Ich empfehle Ihnen daher, die Vor- und Nachteile einer Holding genau abzuwägen, bevor Sie diese gründen. Am besten beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater Hamburg und rechnen mit diesem alle möglichen Szenarien durch.
Sie möchten detaillierte Informationen zum Thema Holding?
Ich habe Ihnen nun die Grundzüge, die Hauptvorteile und auch die Risiken einer Holding-Struktur erklärt und auch wie Sie bei der Gründung einer Holding-Gesellschaft vorgehen sollen.
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, ob sich die Gründung einer Holding für Ihr Unternehmen rentiert, können Sie mich gerne in meiner Hamburger Steuerkanzlei zu einem persönlichen Beratungsgespräch besuchen. Alternativ bin ich auch jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) erreichbar.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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