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Presseschau: Meine Experten-Tipps zum Steuern sparen in der Krise

Die COVID-19 Pandemie bietet Ihnen als Arbeitgeber aber auch als Arbeitnehmer neue Möglichkeiten, die Steuerlast zu drücken oder fällige Zahlungen zumindest aufzuschieben. Doch die gibt es nur, wenn man sie kennt und geltend macht. In der 24 Ausgabe des kfz-betrieb Magazin für Management und Handel wurde ich zu Steuertipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer befragt.

Damit auch Sie als treue Leserin oder treuer Leser meines Blogs von diesen Tipps profitieren, fasse ich Ihnen meine 5 Steuertipps aus dem Artikel kurz zusammen und stelle Ihnen den Link zum ausführlichen Beiträgen zur Verfügung.

Außerdem verlinke ich auch noch auf weitere Beiträge zum Thema Steuern sparen in meinem Blog, die Sie interessieren könnten.

Meine 5 Tipps, um die Steuerlast in der Krise zu drücken

#1 Tipp: Fällige Lohnsteuerzahlungen aufschieben lassen

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub an das Finanzamt stellen. Der Effekt ist hier der gleiche wie bei einer Stundung: Das Geld muss später gezahlt werden.

Aber: Irgendwann muss das Geld bezahlt werden und dafür muss man die entsprechende Liquidität vorhalten.

#2 Tipp: Vorausgezahlte Umsatzsteuer zurückholen

Falls ein Kunde etwa aufgrund einer Insolvenz seine Rechnung nicht zahlen kann, Sie jedoch bereits die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt haben, können Sie diese zurückholen.

Wenn die Rechnung nicht innerhalb von sechs Monaten bezahlt worden ist, kann die Umsatzsteuer als nicht einbringbar angesehen werden und Sie bekommen diese wieder gutgeschrieben.

#3 Tipp: Forderungsverzicht bei in Not geratenen Partnern

Ist ein wichtiger Geschäftspartner aufgrund der Coronakrise in seiner Existenz bedroht, und Sie möchten ihn in Form eines Forderungsverzicht unter die Arme greifen, sind zwei Dinge zu beachten.

  1. Ein Forderungsverzicht ist keine Schenkung. Wenn die Zahlungsverpflichtung wegfällt, weil Ihr Gegenüber die Forderung nicht mehr bezahlt haben möchte, dann müssen Sie die einstige Betriebsausgabe als Ertrag neutralisieren.
  2. Im Falle eines Forderungsverzichts müssen Sie auch die Vorsteuer korrigieren.

#4 Tipp: Steuerfreie Prämie für verdiente Mitarbeiter

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Beschäftigten in diesem Jahr Boni oder Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Dabei gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Branchen.

Die 1.500 Euro werden nicht auf das Grundgehalt angerechnet, sondern in Form einer Sonderzahlung ausbezahlt. Diese Sonderzahlung wird im Rahmen der Lohnabrechnung gemacht. Hierfür gibt es eine extra geschaffene Lohnart, die steuer- und sozialversicherungfrei ist.

#4 Tipp: Homeoffice mit Bescheinigung steuerlich geltend machen

Zahlreiche Arbeitnehmer wurden aufgrund der COVID-19 Pandemie ins Homeoffice geschickt. Dabei kann die Arbeit von zu Hause durchaus zusätzliche Kosten verursachen – etwa für anteilige Miete, Strom und Heizung. Die Kosten, die Ihnen als Arbeitnehmer durch das Homeoffice anfallen, können Sie steuerlich absetzen.

Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber. Falls Sie die Kosten ohne Bestätigung geltend machen, schickt das Finanzamt meist ein Formular, das Sie vom Arbeitgeber ausfüllen lassen müssen. In diesen Formular bestätigt Ihr Arbeitgeber, dass Sie auch oder zeitweise sogar ausschließlich zu Hause gearbeitet haben.

Sie möchten den gesamten kfz-betrieb-Artikel zum Thema Steuern sparen in der Krise lesen? Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zum Artikel zu gelangen: https://www.steuerberatung-breit.de/wp-content/uploads/2020/10/KB_024.2020_040-042_Steuern_sparen_Krise_jvm.pdf

Mehr zum Thema Steuern sparen auf meinem Blog

Sie möchten mehr zum Thema Steuern sparen wissen? In meinem Blogbeitrag Coronavirus: Mit diesen 4 Steuermaßnahmen schützen Sie jetzt Ihr Unternehmen zeige ich Ihnen 4 Möglichkeiten, mit denen Sie jetzt Ihr Unternehmen schützen können.

Wie Sie allgemein die Steuerlast Ihres Unternehmens reduzieren können, erfahren Sie in diesen Beiträgen:

Die 4 besten Steuergestaltungs-Möglichkeiten für kleine GmbHs [einfach erklärt]

6 häufig ungenutzte Wege, um als Unternehmer Steuern zu sparen

 

Sollten Sie weitere Fragen zur Steuerentlastung haben oder eine professionelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen als kompetenter Steuerberater in Hamburg gerne zur Verfügung.

Rufen Sie mich dazu einfach unter  (+49 40 44 33 11) an, schreiben Sie mir eine E-Mail an (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder verwenden Sie das Kontaktformular (hier klicken!). Gerne können Sie mich auch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei besuchen.

Herzlichst, Ihr

Thomas Breit

Foto: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

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Stephan Witte
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Peter Maurer

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Jörn Holste
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