Sie sind an einer Gesellschaft beteiligt, möchten Ihre GmbH-Anteile aber gerne verkaufen? Sie wissen jedoch nicht, worauf Sie achten müssen und welche steuerlichen Bestimmungen gelten?
Und wie steht es um die anderen Gesellschafter? Haben diese ein Mitspracherecht oder können Sie beim Verkauf frei entscheiden?
In meinem Alltag als Steuerberater in Hamburg werde ich von meinen Mandanten immer wieder mit diesen Fragen konfrontiert. Viele Gesellschafter sind hier unsicher und haben Angst, beim Verkauf einen Fehler zu begehen und zu viel Steuern zu zahlen.
Deshalb habe ich die häufigsten Fragen zum Verkauf von GmbH-Anteilen gesammelt und als Grundgerüst für diesen Beitrag verwendet.
Konkret erhalten Sie Antworten auf folgende häufigen Fragen:
- Welche Details in der Satzung muss ich vor dem Verkauf überprüfen?
- Wann kommt es bei einem Verkauf zu einer Sperrminorität?
- Wie wird ein Verkauf von Anteilen besteuert?
- Brauche ich immer zwingend einen Steuerberater?
- Was ist der größte Fehler, den Unternehmer beim Verkauf von Anteilen begehen?
Dieser Beitrag wurde am 28. Dezember 2021 aktualisiert.
Diese 4 Punkte müssen Sie beim Verkauf Ihrer GmbH-Anteile beachten
Hier fasse ich für Sie die wichtigsten Punkte, die Sie beim Verkauf Ihrer GmbH-Anteile beachten müssen, leicht verständlich zusammen:
1. Überprüfen Sie die Satzung der GmbH auf Mitsprache- oder Vorkaufsrechte
Ob die anderen Gesellschafter der GmbH ein Mitspracherecht beim Verkauf haben, wird immer in der Satzung (=Gesellschaftsvertrag) bestimmt. Ein Mitspracherecht muss immer im Voraus in dieser Satzung festgeschrieben werden.
Steht nichts von einem Mitspracherecht im Gesellschaftsvertrag, müssen Sie auch niemanden um Zustimmung bitten.
Heißt für Sie: Bevor Sie aktiv nach einem Käufer für Ihre Anteile suchen, müssen Sie den Gesellschaftsvertrag genau überprüfen.
Neben einem Mitspracherecht kann auch noch ein Vorkaufsrecht für Ihre Mit-Gesellschafter in den Satzungen festgeschrieben werden.
Haben Sie also einen passenden Käufer für Ihre Anteile gefunden, können Sie den Verkauf nicht sofort abschließen. Denn hat einer Ihrer Mit-Gesellschafter Interesse an den Anteilen, kommt dieser vorher zum Zug.
Ähnlich wie beim Mitspracherecht, muss auch ein Vorkaufsrecht im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sein.
2. Behalten Sie eine mögliche Sperrminorität im Auge
Sind Sie Mehrheitsgesellschafter und möchten nur einen Teil Ihrer GmbH-Anteile verkaufen, sollten Sie beim Verkauf immer auf eine mögliche Sperrminorität achten.
Eine Sperrminorität ist ein prozentualer Anteil von Stimmen, die in der Gesellschaft zwar eine Minderheit darstellen, aber dennoch einen Beschluss verhindern kann.
Dieser Anteil kann im Gesellschaftsvertrag frei festgelegt werden.
Sprich: Wird im Gesellschaftsvertrag eine beschlussfähige Mehrheit von mindestens 75% festgelegt, kann eine Sperrminorität schon mit 26% der Anteile erlangt werden.
In diesem Fall könnte ein Gesellschafter mit einem Anteil von 26% alle Entscheidungen der GmbH blockieren und Sie wären ohne seine Zustimmung handlungsunfähig.
Möchten Sie trotz des Verkaufs von GmbH Anteilen die volle Kontrolle über Ihr Unternehmen behalten, müssen Sie deshalb unbedingt wissen, mit welcher Beteiligung eine Sperrminorität erreicht wird.
Überprüfen Sie deshalb vor dem Verkauf immer Ihren Gesellschaftsvertrag.
Worauf Sie bei der Sperrminorität noch achten müssen und was eine Sperrminorität für den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH bedeutet, habe ich Ihnen in einem anderen Beitrag für Sie zusammengefasst.
Hier geht’s zum Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/sperrminoritaeten-der-gmbh-worauf-muessen-sie-als-gesellschafter-achten/
3. Kennen Sie die steuerlichen Bestimmungen beim Verkauf und nutzen Sie Gestaltungsspielraum aus
Erzielen Sie aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen einen Gewinn, könnten diese Gewinne einkommensteuerpflichtig sein.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 5 Jahren mit mindestens 1% an der GmbH beteiligt gewesen sind. Dann sind Ihre Verkaufsgewinne steuerpflichtig.
Aus dieser Regelung ergibt sich für Minderheitsgesellschafter steuerlicher Gestaltungsspielraum: Sie könnten beispielsweise Ihre Anteile auf 0,9% reduzieren und mit dem Verkauf dieser restlichen Anteile 5 Jahre warten.
Danach wäre dieser Erlös aus dem Verkauf der 0,9% nicht mehr nach §17 EStG zu beurteilen, da Sie ja zu keinem Zeitpunkt in den letzten 5 Jahren mit mindestens 1% an der GmbH beteiligt waren.
Ist Ihr Verkaufserlös geringer als Ihre Verkaufskosten plus die historischen Anschaffungskosten, können Sie diesen Verlust eventuell steuerlich geltend machen.
Aber auch hier müssen Sie eine Voraussetzung erfüllen: Sie müssen in den letzten 5 Jahren durchgehend mit mindestens 1% an der GmbH beteiligt gewesen sein.
Beachten Sie den Unterschied: Bei Gewinnen reicht bereits ein Tag in den letzten 5 Jahren mit einer Beteiligung von 1% oder mehr aus, um die Steuerpflicht auszulösen. Um Verluste geltend machen zu könne, müssen Sie allerdings wirklich jeden Tag in den letzten 5 Jahren mit mindestens 1% beteiligt gewesen sein.
Erfüllen Sie diese Voraussetzung, können Sie mit einem Verlust aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern.
Zusätzlich gibt es noch eine Sonderregelung: Halten Sie einen GmbH-Anteil von weniger als 1% kürzer als 12 Monate, sind Sie nach § 22 EStG steuerpflichtig. Beim Verkauf einer Beteiligung von weniger als einem Prozent kann es sich deshalb aus steuerlicher Sicht lohnen, die Anteile länger als ein Jahr zu halten.
Denn dann zahlen Sie auf einen eventuellen Verkaufsgewinn keine Steuern.
Außerdem gilt: Sind Sie beim Zeitpunkt des Verkaufs über 55 Jahre alt, können Sie laut §34 EStG auch eine attraktive Steuertarifersparnis in Anspruch nehmen.
4. Holen Sie sich Hilfe von einem Steuerberater
Zugegeben: Bei diesem Punkt bin ich vielleicht etwas voreingenommen. Allerdings ist der Verkauf von Anteilen steuerlich derart komplex, dass Sie mit dem Wissen aus diesem Beitrag “nur” den Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf legen können.
Um alle Freibeträge aber auch wirklich nutzen und den Gesellschaftsvertrag korrekt überprüfen zu können, benötigen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit die Hilfe eines Steuerberaters.
Denn ein korrekter Verkauf Ihrer GmbH-Anteile ist komplizierter als man im ersten Moment glaubt. Nur ein erfahrener Steuerberater weiß, wie Sie die Freibeträge voll ausschöpfen können und so möglichst steuerschonend vorgehen.
Was noch dazukommt: Ist ein Steuerschaden angerichtet, ist es selbst für den besten Steuerberater sehr schwierig, diese Schäden wieder zu “heilen”. Im besten Fall sollten Sie deshalb von Anfang an einen Berater engagieren.
Der größte Fehler beim Verkauf: Eine unabsichtliche Betriebsaufspaltung
Dieser Fehler kann nur Mehrheitsgesellschafter treffen, die eine Immobilie an die eigene Gesellschaft vermietet haben.
Wenn dieser Mehrheitsgesellschafter nun alle oder einen Großteil seiner Gesellschaftsanteile verkauft, verliert er seine beherrschende Stellung über die Gesellschaft.
Das führt dazu, dass das Pachtverhältnis zwischen ihm und der Gesellschaft beendet wird. Gleichzeitig wird der (fiktive) Gewerbebetrieb, der durch die Vermietung der Immobilie an die Gesellschaft entstanden ist, jetzt aufgelöst.
Steuerrechtlich kommt es nun zu einem fiktiven Rück-Verkauf der Immobilie an den Gesellschafter. Der Gewinn daraus ist steuerpflichtig, obwohl all diese Vorgänge nur fiktiv ablaufen und in der Realität kein Geld fließt.
Um diese mögliche “Steuerbombe” zu entschärfen, müssen Sie bereits vor dem Verkauf Ihrer Anteile mit Ihrem Steuerberater sprechen. Dieser muss dann Ihre “Verwobenheit” mit dem Unternehmen durch laufende Mietverträge aufheben.
Erst dann sollten Sie aus steuerlicher Sicht Ihre GmbH Anteile verkaufen.
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Keine Sorge: Es handelt sich um keinen “trockenen” Fachvortrag, sondern um ein leicht verständliches Gespräch. Drücken Sie einfach auf Play!
Fazit: Achten Sie beim Verkauf Ihrer GmbH-Anteile auf die Satzung, Sperrminorität und steuerliche Freibeträge
Überprüfen Sie vor dem Verkauf Ihrer GmbH-Anteile auf jeden Fall immer den Gesellschaftsvertrag auf mögliche Mitsprache- oder Vorkaufsrechte der anderen Gesellschafter.
Verkaufen Sie nur einen Teil Ihrer GmbH Anteile, sollten Sie in der Satzung kontrollieren, mit welcher (Minderheits)-Beteiligung eine Sperrminorität möglich ist. Ansonsten könnten Sie Ihre GmbH unabsichtlich handlungsunfähig machen.
Um beim Verkauf möglichst steuerschonend vorzugehen, müssen Sie auch alle oben erwähnten steuerlichen Freibeträge und Sonderregelungen nutzen. So können Sie Tausende Euro an Steuern sparen.
Um bei all diesen Punkten keine folgenschweren Fehler zu begehen, sollten Sie sich beim Verkauf von GmbH-Anteilen immer Hilfe von einem Steuerberater holen. Denn als “Steuer”-Laie wissen Sie wahrscheinlich nicht worauf Sie im Detail achten müssen.
Sie haben noch weitere Fragen zum Verkauf von GmbH-Anteilen oder benötigen eine professionelle Beratung eines erfahrenen Steuerberaters?
Gerne können Sie mit Ihren Fragen auf mich zukommen. Das Erstgespräch am Telefon führe ich ganz unverbindlich. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass ich auch der richtige Steuerberater in Hamburg für Sie bin.
In diesem Sinne, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg kontaktieren.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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