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Wissen für GmbH Inhaber: Worauf Sie bei Autos achten müssen

Sie haben gerade eine GmbH gegründet und fragen sich, ob Sie Ihr Privatauto an Ihre GmbH übertragen sollen? Können Sie hier irgendwelche Steuervorteile beanspruchen oder handelt es sich dabei um eine “Steuerfalle”, die Sie vermeiden müssen?

Meine kurze Antwort: Bei einer Einbringung des eigenen Autos in die GmbH überwiegen in der Regel die Nachteile.

Warum das so ist, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem erkläre ich Ihnen, mit welcher Optimierung Sie wirklich sparen und warum Ihr nächster Firmenwagen aus steuerlicher Sicht ein Elektroauto sein sollte.

Dieser Beitrag wurde am 29. Juli 2021 aktualisiert.

Privates Auto in die GmbH einbringen: Warum sollten Sie es vermeiden?

Die Einbringung Ihres Privatvermögens in die GmbH wird mit etwa 50 % versteuert. Sie müssen nämlich Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag bezahlen.

Aufgrund dieser hohen Besteuerung sollten Sie immer nur das Privatvermögen in Ihre GmbH einbringen, von dem Sie auch wirklich langfristig profitieren.

Nach mehr als 15 Jahren als Steuerberater kann ich Ihnen sagen: Bei einem Auto ist das (bis auf eine einzige Ausnahme) nie der Fall.

GmbH Gründung mit Sachwerten: In dieser Ausnahmesituation kann die Einbringung sinnvoll sein

Bei einer sogenannten Sachgründung können Sie eine GmbH gründen, ohne das benötigte Stammkapital von 25.000 Euro in bar einzahlen zu müssen.

Stattdessen können Sie einen Sachwert (also zum Beispiel Ihr Auto) in die GmbH einbringen.

Aber Achtung: Wenn sich im Insolvenzfall herausstellt, dass Ihr Auto nicht dem in der Bilanz angesetzten Wert entspricht, haften Sie für den Differenzbetrag zwischen Wertansatz und tatsächlichem Verkaufspreis mit Ihrem Privatvermögen.

Das bedeutet: Wenn der Wert Ihres Autos in der Bilanz mit 25.000 Euro angesetzt ist und der Masseverwalter es im Zuge eines Insolvenzverfahrens nur für 15.000 Euro verkaufen kann, haften Sie für den Unterschied von 10.000 Euro persönlich.

Ob Sie Ihr Auto als Sachwert für die Gründung einer GmbH einsetzen, ist deshalb von Ihrer eigenen Risikobereitschaft abhängig.

In welcher Situation eine Sachgründung für Sie empfehlenswert ist, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst: https://www.steuerberatung-breit.de/wissen-fuer-unternehmer-was-ist-eine-sachgruendung-gefahr-oder-chance/

Steuervorteile beim Firmenwagen-Kauf: Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Firmenauto bereits vor dem Kauf zu 60% abzuschreiben:

  • In der sogenannten Planungsphase (höchstens 3 Jahre vor dem Kauf) können Sie 40% der voraussichtlichen Investitionshöhe abschreiben.
  • Wenn Sie das Auto nach diesen 3 Jahren gekauft haben, können Sie weitere 20% des Kaufpreises sofort abschreiben.

Um den Investitionsabzugsbetrag tatsächlich nutzen zu können, müssen Sie sich aber an 2 Regeln halten:

  • Sie müssen das Auto zu mindestens 90% betrieblich nutzen
  • Das Auto muss mindestens 1 Jahr in Ihrem Unternehmen bleiben

Zusätzlich muss ihr Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Eigenkapital darf nicht mehr als 235.000€ betragen (beim Bilanzieren).
  • Ihr Gewinn darf nicht mehr als 100.000€ betragen (bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Firmenauto privat nutzen: Müssen Sie ein Fahrtenbuch führen?

Um den Investitionsabzugsbetrag nutzen zu können, müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH kein Fahrtenbuch führen. Ihr Firmenwagen gilt immer als 100% betriebliches Wirtschaftsgut.

Dasselbe gilt für Firmenwagen Ihrer Mitarbeiter. Auch hier können Sie immer den Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, ohne ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Nur als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft (KG, oHG oder GbR) müssen Sie mit einem Fahrtenbuch nachweisen, dass Sie das Auto zu mindestens 90% betrieblich nutzen.

Wegen dieser 3 steuerlichen Vorteile sollte Ihr nächster Firmenwagen ein Elektroauto sein

1. Vorteil: Sie erhalten eine Kaufprämie von 9.000 Euro pro Elektroauto

Beim Kauf eines Elektroautos erhalten Sie 6.000 Euro Umweltbonus und eine Innovationsprämie von 3.000 Euro.

Den Antrag können Sie ganz einfach online stellen.

Wichtig: Sie erhalten beide Zahlungen auch, wenn Sie das Fahrzeug leasen.

2. Vorteil: Sie zahlen bis zu 10 Jahre keine KFZ Steuer

Die KFZ Steuer wird anhand des Hubraums und der Emissionswerte des Autos berechnet. Für die drei in Deutschland beliebtesten (Verbrenner)-Dienstwagen müssen Sie hier mit folgenden jährlichen Kosten rechnen:

  • VW Passat: 100 bis 300 Euro (je nach Modell)
  • VW Golf: 100 bis 220 Euro (je nach Modell)
  • Audi A4: 90 bis 300 Euro (je nach Modell)

Bei einem Elektroauto fallen diese Kosten komplett weg.

3. Vorteil: Ihre Mitarbeiter zahlen bei einer privaten Nutzung 75% weniger Steuern

Wenn Ihre Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat nutzen, wird bei einem Auto mit Verbrennungsmotor jedes Monat 1% des Kaufpreises zum Gehalt hinzugerechnet und muss somit versteuert werden.

Bei einem Elektroauto werden hingegen nur 0,25% des Kaufpreises zum Gehalt dazugerechnet und versteuert.

Zusätzlich zu diesen steuerlichen Vorteilen profitieren Sie natürlich auch von allen anderen Vorzügen moderner Elektroautos, wie zum Beispiel niedrigen laufenden Kosten.

Fazit: Bei Autos gibt es für GmbH-Inhaber viel steuerliches Sparpotential

Ihr privates Auto in die GmbH einzubringen ist aus steuerlicher Sicht meistens keine gute Idee. Sie müssen diese Einbringung nämlich mit ca. 50% besteuern.

Die viel besseren steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten sind:

  • Sie kaufen über die GmbH einen Firmenwagen und nutzen den Investitionsabzugsbetrag
  • Sie setzen auf ein Elektroauto und sichern sich 9.000 Euro Kaufprämie sowie weitere steuerliche Vorteile

Sie haben nach diesem Beitrag noch weitere Fragen zu Firmenautos? Oder möchten Sie auf den Euro genau wissen, wie Sie beim nächsten Firmenwagen-Kauf dank des Investitionsabzugsbetrags profitieren?

All diese Fragen kann ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch in meiner Steuerkanzlei beantworten.

Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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