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Beliebteste Beiträge 2022 – Thema Digitalisierung

Als Steuerberater in Hamburg habe ich mich unter anderem darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Digitalisierung zu begleiten.

Auf diesem Blog beschäftige ich mich intensiv mit diesem Thema, um Unternehmen von den Vorteilen der Digitalisierung zu überzeugen.

Die  beliebtesten Beiträge zum Thema Digitalisierung aus dem Jahr 2022 finden Sie in diesem Artikel.  Sie erhalten kurze Beschreibungen und weiterführende Links zu den Beiträgen.

#1 – Steuerfahndung: Wieso Sie dank Digitalisierung weniger befürchten müssen!

 

In diesem Artikel erfahren Sie,

  • was die Begriffe Steuerfahndung & Bußgeld- und Strafsachenstelle bedeuten
  • wie eine Steuerstrafverfahren abläuft
  • was Sie bei einer Steuerfahndung beachten müssen
  • wie Sie dank Digitalisierung kein Problem mit einer Steuerfahndung haben

Wenn Sie den Beitrag lesen möchten, folgen Sie bitte diesem Link: https://www.steuerberatung-breit.de/steuerfahndung-wieso-sie-dank-digitalisierung-weniger-befuerchten-muessen/

 

#2 – Was kostet die Digitalisierung Ihrer Buchhaltung?

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen:

  • Was ist eine digitale Buchhaltung?
  • Was brauchen Sie, um Ihre Buchhaltung zu digitalisieren?
  • Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie Ihre Buchhaltung digitalisieren?
  • Von welchen Vorteilen profitieren Sie bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung?

Sie möchten diesen Beitrag lesen? Klicken Sie einfach auf den folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/was-kostet-die-digitalisierung-ihrer-buchhaltung/

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Digitalisierung?

Wenn Sie Fragen zu den Artikeln oder den darin behandelten Themen haben, dann kontaktieren Sie mein Experten-Team oder mich. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung

Sie erreichen uns per Telefon (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder per Kontaktformular.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

 

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Beliebteste Beiträge 2022 – Thema Unternehmensumwandlung

In meiner Steuerberatungskanzlei habe ich mich auf 4 komplexe Themen spezialisiert. Eines dieser Gebiete ist die Unternehmensumwandlung.

In meinem Blog habe ich mich auch 2022 intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Nachfolgend stelle ich Ihnen die 3 beliebtesten Beiträge zum Thema Unternehmensumwandlung vor.

#1 – Immobilien GmbH: So senken Sie die Besteuerung Ihrer Mieteinkünfte auf nur 15%

In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Immobilien GmbH:

  • Grundlagenwissen: Was ist überhaupt eine Immobilien GmbH?
  • Wie viel Steuern können Sie mit einer Immobilien GmbH sparen?
  • Wie können Sie Ihre Immobilien steuerschonend in Ihre GmbH übertragen?
  • Gibt es Sonderfälle bei der Immobilien GmbH?

Sie kennen diesen Artikel noch nicht und interessieren sich für das Thema? Dann klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/immobilien-gmbh/

#2 – Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH: Was müssen Sie beachten?

In diesem Beitrag gehen wir folgenden Fragen nach:

  • Wann lohnt sich eine Umwandlung in eine GmbH?
  • Warum es ein Fehler ist, Ihr Unternehmen aus rein steuerlichen Gründen umzuwandeln?
  • Was müssen Sie vor der Umwandlung beachten?
  • Wie sollte eine gelungene Umwandlung ablaufen?
  • Welche Stolpersteine könnten bei der Umwandlung auf Sie zukommen?

Sie kennen diesen Artikel noch nicht und interessieren sich für das Thema? Dann klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/ohg-oder-kg-in-gmbh-umwandeln-was-muessen-sie-beachten/

#3 – Rechtsformwechsel: Diese laufenden Kosten erwarten Sie bei einer GmbH

Dieser Artikel beinhaltet folgende Fragestellungen:

  • Welche Gründe sprechen für eine Umwandlung in eine GmbH?
  • Laufende Kosten: Wie unterscheiden sich Einzelunternehmen, KG und GmbH?

Sie kennen diesen Artikel noch nicht und interessieren sich für das Thema? Dann klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/rechtsformwechsel-diese-laufenden-kosten-erwarten-sie-bei-einer-gmbh/

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Unternehmensumwandlung?

Wenn Sie Fragen zu den Artikeln oder den darin behandelten Themen haben, dann kontaktieren Sie mein Experten-Team oder mich. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung

Sie erreichen uns per Telefon (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder per Kontaktformular.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

 

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Beliebteste Beiträge 2022 – Thema Unternehmensnachfolge

Wir hoffen, Sie sind gut ins Jahr 2023 gestartet. Rückblickend war 2022 ein Jahr, in dem wir viele spannenden Themen in unserem Blog behandelt haben. Unter anderem haben wir viel Zeit in die Erstellung von Beiträgen zum Thema Unternehmensnachfolge gesteckt.

Wir haben uns angesehen, welche Beiträge Ihnen hier am besten gefallen haben. Nachfolgend stellen wir Ihnen die 3 beliebtesten Artikel zum Thema Unternehmensnachfolge vor.

#1 – GmbH erben: So regeln Sie die Nachfolge nach Ihren Wünschen

In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Vererbung eines Unternehmens:

  • Welche 3 Erbfolge-Varianten gibt es?
  • Wo muss die Nachfolge festgeschrieben werden?
  • Gibt es Möglichkeiten, wie Sie bei der Erbschaftsteuer sparen können?
  • Was ist der häufigste Fehler, den Unternehmen beim Vererben begehen?

Wenn Sie den Beitrag noch nicht gelesen habe, dann klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-und-erben-so-regeln-sie-die-nachfolge-nach-ihren-wuenschen/

#2 – GmbH Übernahme – Wann ist es das Wagnis Wert?

In diesem Beitrag beschäftige ich mich mit folgenden Aspekten der GmbH Übernahme:

  • Welche Vorteile hat eine GmbH Übernahme?
  • Welche Risiken hat eine GmbH Übernahme?
  • Wann ist eine GmbH Übernahme sinnvoll?
  • Wie läuft eine GmbH Übernahme im Idealfall ab?

Wenn Sie den Beitrag noch nicht gelesen habe, dann klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-uebernahme-wann-ist-es-das-wagnis-wert/

#3 -Der Unternehmensverkauf: Alles, was Sie darüber wissen sollten

Das erfahren Sie im Beitrag über den Unternehmensverkauf:

  • Welche Kosten entstehen beim Unternehmensverkauf?
  • Wie finden einen seriösen Käufer für Ihr Unternehmen?
  • Wie vermeiden Sie die häufigsten Fehler beim Unternehmensverkauf?

Wenn Sie den Beitrag noch nicht gelesen habe, dann klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/unternehmensverkauf-teil-1-mit-diesen-kosten-muessen-sie-rechnen/

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge?

Wenn Sie Fragen zu den Artikeln oder den darin behandelten Themen haben, dann kontaktieren Sie mein Experten-Team oder mich. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung

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Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

 

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Vermögensverwaltende GmbH

Vermögensverwaltende GmbH: Sparen Sie damit wirklich Steuern?

Sie sind Unternehmer und haben sich über die Jahre ein beträchtliches Vermögen erarbeitet? Oder stehen Sie erst am Beginn Ihrer unternehmerischen Laufbahn und möchten sich mit geschickten Beteiligungen in den nächsten Jahrzehnten Ihr Vermögen Schritt-für-Schritt vermehren?

In beiden Fällen könnte eine vermögensverwaltende GmbH für Sie interessant sein. Mit dieser Spezialform der GmbH können Sie verhindern, dass Ihre Gewinne aus Beteiligungen oder Anleihen durch eine hohe Besteuerung förmlich “aufgefressen” werden.

Denn ohne langfristige Planung werden alle Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz von 42 oder sogar 45% besteuert. In diesem Fall geht fast die Hälfte Ihres zusätzlichen Einkommens direkt an den Staat. Mit einer vermögensverwaltenden GmbH können Sie diese Steuern um 20-40 % senken. Aber wie funktioniert das genau?

Dieser Beitrag wurde am 23. November 2022 aktualisiert.

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine GmbH, die ausschließlich für die Verwaltung von Beteiligungen zuständig ist. Im Gegensatz zu einer “normalen” GmbH, ist diese vermögensverwaltende GmbH nicht als klassisches Unternehmen (= operativ) tätig. Nur wenn Sie sich strikt an diese Regeln halten, profitieren Sie von den attraktiven Steuererleichterungen.

Sobald Sie mit einer vermögensverwaltenden GmbH normale Geschäfte betreiben, verlieren Sie dieses Steuer-Privileg und müssen ganz normal Steuern zahlen.

Rein rechtlich gesehen gibt es allerdings keinen Unterschied zwischen einer vermögensverwaltenden und einer “normalen” GmbH. Alle Anforderungen (Mindestkapital, Gesellschaftsvertrag, etc.) die für jede andere GmbH gelten, gelten auch für die vermögensverwaltende GmbH (siehe GmbHG).

Welche Spezialformen der vermögensverwaltenden GmbH gibt es?

Obwohl alle vermögensverwaltenden GmbHs grundsätzlich den gleichen Zweck verfolgen, kann zwischen zwischen zwei Sonderformen unterschieden werden:

Spezialform 1: Die Immobilien GmbH

Wenn Sie mit Ihrer vermögensverwaltenden GmbH nur Immobilien-Vermögen verwalten, spricht man auch von einer sogenannten Immobilien GmbH.

Wichtig: Um alle Steuervorteile beanspruchen zu können, darf die GmbH weder gewerblich mit Immobilien handeln noch Immobilien vermieten, die sich nicht im Besitz der GmbH befinden.

Halten Sie sich allerdings an alle Vorschriften, entfällt für Ihre Mieteinnahmen die gesamte Gewerbesteuer in Höhe von 15 %. Sie zahlen daher “nur” noch 15 % Körperschaftssteuer und (falls die Gewinne ausbezahlt werden) 25 % Kapitalertragssteuer.

Welchen Sonderfall Sie bei der Immobilien GmbH auf jeden Fall kennen sollten und wie viel Geld Sie tatsächlich sparen, zeige ich Ihnen mit leicht verständlichen Erklärungen und einem Fallbeispiel in einem eigenen Beitrag: Immobilien GmbH: So senken Sie die Besteuerung Ihrer Mieteinkünfte auf nur 15%

Spezialform 2: Die Familien GmbH

Eine Familien-GmbH ist eine vermögensverwaltende GmbH an der nicht nur Sie, sondern auch andere Familienmitglieder beteiligt sind.

Der große Vorteil: Sie sichern sich alle Steuervorteile und können zusätzlich die Erbfolge mithilfe des Gesellschaftsvertrags der GmbH regeln.

Durch eine Familien GmbH haben Sie alle Vermögenswerte im Blick und müssen erbrechtlich nur die Verhältnisse eines Vermögensgegenstandes (nämlich die GmbH) klären. Würden sich alle Beteiligungen, Immobilien und weitere Anlagen in Ihrem Privatbesitz befinden, müsste die Vererbung aller Vermögenswerte einzeln geregelt werden.

Genaue Erklärungen zu allen Vorteilen der Familien-GmbH habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst: Familien-GmbH: Was ist das und wie profitieren Sie davon?

Ab welchem Vermögen lohnt sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

Als Faustregel gilt: Ist Ihr Vermögen größer als 500.000 Euro und haben Sie ein hohes laufendes Einkommen, werden Sie wahrscheinlich von einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren.

Denn bei einer vermögensverwaltenden GmbH fallen neben Gründungskosten auch laufende Kosten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss an. Erst ab zirka 500.000 Euro rentiert sich dieser zusätzliche Aufwand.

Aber auch bei niedrigerem Vermögen, können Sie von der Gründung einer solchen GmbH profitieren. Das ist jedoch von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Für eine seriöse Beratung ist deshalb immer eine genaue Steuerberater-Analyse erforderlich.

Wichtig: Wenn Sie gerade am Beginn Ihres langfristigen Vermögensaufbaus stehen, kann sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH schon jetzt für Sie lohnen.

Warum das so ist und warum eine spätere Überführung Ihres Privatvermögens in eine vermögensverwaltende GmbH problematisch sein kann, erfahren Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Wie profitiere ich konkret von einer vermögensverwaltenden GmbH?

1. Körperschaftssteuer-Kürzung: Halten Sie mindestens eine Beteiligung von 10% an einer anderen Gesellschaft, sind Gewinne aus dieser Beteiligung von der Körperschaftssteuer befreit (siehe § 8b KStG). Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast um 15%.

2. Gewerbesteuer-Kürzung: Halten Sie eine Beteiligung von mindestens 15% an einer anderen Gesellschaft, müssen Sie keine Gewerbesteuer auf die Gewinne bezahlen (siehe § 9 GewStG). Je nach Bundesland ist das eine Steuerersparnis von etwa 14 bis 17 Prozent.

Kurz zusammengefasst heißt das für Sie: Damit sich eine Beteiligung aus steuerlicher Sicht für Sie lohnt, muss Sie mindestens 10% des Stammkapitals betragen. Dann sparen Sie einen Teil der Körperschaftssteuer.

Ab einer Beteiligung von 15% wird zusätzlich noch die Gewerbesteuer gekürzt und Sie schöpfen alle Steuervorteile voll aus. Verbleiben die Gewinne in der GmbH, werden diese Gewinne damit gar nicht besteuert und können zur Gänze wieder reinvestiert werden. Zahlen Sie die Gewinne aus, werden sie mit 25% Kapitalertragssteuer versteuert.

Zum Vergleich: Halten Sie die Beteiligungen in Ihrem Privatvermögen, werden die Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz (in Ihrem Fall wahrscheinlich 42 oder 45%) besteuert.

Mit einer vermögensverwaltenden GmbH sparen Sie demnach zwischen zirka 20% (wenn Sie die Gewinne auszahlen) bis zu mehr als 40% (wenn die Gewinne einbehalten werden) an Steuern auf Ihre Beteiligungs-Gewinne.

Zu kurzfristig geplant: Das ist der häufigste Fehler bei einer vermögensverwaltenden GmbH

Wie oben bereits erwähnt, macht eine vermögensverwaltende GmbH nur bei relativ großen Vermögen von zirka 500.000 Euro Sinn.

Aber: Auch am Beginn des Vermögens-Aufbaus kann es sich lohnen, bereits mit einer vermögensverwaltenden GmbH zu starten und das Vermögen nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt in eine GmbH zu überführen.

Denn eine spätere Einbringung Ihres Privatvermögens in eine GmbH wird mit einem sehr hohen Gesamtsteuersatz versteuert. Inklusive Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag kommen Sie auf eine Besteuerung von mehr als 50%. Setzen Sie hingegen von Anfang an auf eine vermögensverwaltende GmbH entfällt diese teure Einbringung.

Der häufigste Fehler bei der vermögensverwaltenden GmbH ist demnach, nicht weit genug in die Zukunft zu planen und nur die jetzige Vermögenssituation zu berücksichtigen.

Frei nach dem Motto: “Mein Vermögen ist zu gering und eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich nicht. Wenn mein Vermögen in der Zukunft steigt, kann ich ja immer noch eine vermögensverwaltende GmbH gründen und meine Beteiligungen übertragen.”

Das in diesem Einbringungs-Fall aber mehr als 50% an Steuern anfallen und die Hälfte Ihres Vermögens an den Staat geht, vergessen allerdings die Meisten.

Alle Details zur vermögensverwaltenden GmbH im Video erklärt

Sie möchten gerne noch mehr zur vermögensverwaltenden GmbH erfahren? Oder möchten Sie nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus diesem Artikel hören?

In beiden Fällen ist mein Video zur vermögensverwaltenden GmbH für Sie genau richtig. Im Video spreche ich mit meinem “Sparrings-Partner” York über alle Details und wann diese Spezialform der GmbH für Sie sinnvoll ist. Klicken Sie einfach auf Play!

Vermögenswaltende GmbH - So sparen Sie damit Steuern

Fazit: Vermögensverwaltende GmbH ist ideal für langfristigen Vermögensaufbau

Wenn Sie über ein Beteiligungs-Vermögen von mehr als 500.000 Euro verfügen oder Ihr Vermögen schrittweise aufbauen möchten, können Sie mit einer vermögensverwaltenden GmbH langfristig Steuern auf Ihre Erträge senken.

Besonders, wenn die Gewinne einbehalten und reinvestiert werden, profitieren Sie von dieser Steueroptimierungs-Form. Durch die Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer sind Ihre Gewinne in diesem Fall nämlich steuerfrei.

In der Praxis wird diese Gestaltungsform leider zu wenig genutzt und nur bei großen Vermögen empfohlen.

Meine Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass eine vermögensverwaltende GmbH auch für kleinere, stark anwachsende Vermögen geeignet ist. Wenn Sie hier von Anfang an auf eine vermögensverwaltende GmbH setzen, sparen Sie sich eine hohe Besteuerung bei einer späteren Einbringung.

Sie haben weitere Fragen zur vermögensverwaltenden GmbH?

Dieser Beitrag hat Ihr Interesse geweckt und Sie hätten gerne detailliertere Informationen oder möchten wissen, ob Sie von einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren können? Ich stehe Ihnen gerne als aktiver Ansprechpartner bereit.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), via E-Mail (anfrage@stb-breit.de) oder über mein Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Ja, ich möchte mehr darüber erfahren!

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Vor und Nachteile einer Holding

Die Holding – Was ist das? Und was kann Sie?

Sie haben schon von einer Holding oder Holdinggesellschaft (auch Dachgesellschaft genannt) gehört und fragen sich, was das eigentlich genau ist? Ist die “Installation” einer solchen Gesellschaft auch für Ihr Unternehmen interessant? Wie profitiert man überhaupt konkret von einer Holdinggesellschaft? Auf was sollte man achten? Welche Vorteile und welche Nachteile ergeben sich daraus?

Im folgenden Beitrag gehe ich all diesen Fragen auf den Grund und erkläre Ihnen alles, was Sie über die Holding wissen müssen.

Dieser Beitrag wurde am 10. Oktober 2022 aktualisiert.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Holdinggesellschaft?

Rein rechtlich gesehen ist eine Holdinggesellschaft eine Gesellschaft, die Anteile an einer anderen Gesellschaft hält. Diese Gesellschaften können sich im In- und im Ausland befinden. Meistens ist das auch der einzige Unternehmenszweck einer Holdinggesellschaft. Theoretisch kann eine Holding aber auch selbst operativ tätig sein.

Eine Holding kann (fast) jede Rechtsform annehmen: Nur ein Einzelunternehmen kann nicht als Holdinggesellschaft fungieren. Ansonsten sind von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), über eine Kommanditgesellschaft (KG) bis hin zur GmbH & Co. KG alle Rechtsformen möglich. Die gängigste Rechtsform ist allerdings jene einer Holding GmbH. Eine Holding (oft auch als „Mutter“ bezeichnet) kann also eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sein und hält Gesellschaftsanteile von Kapitalgesellschaften. Diese werden dann gemeinhin als „Tochtergesellschaften“ bezeichnet.

Welche Modelle einer Holding gibt es?

Was die Mutter-Tochter-Beziehung einer Holding angeht, so gibt es vier verschiedene Modelle:

Die Finanzholding

Diese Art der Holding definiert sich durch eine Beteiligung an Ihren Tochtergesellschaften, die sie verwaltet. Die Finanzholding übt dabei keinen Einfluss auf die Führung ihrer Töchter aus, sondern nimmt lediglich ihre Rechte als Anteilshabende wahr (z.B. bei Gesellschafterversammlungen, der Satzungsgestaltung etc.).

Die Führungsholding

Die Führungsholding hingegen besitzt zumindest die einfache Mehrheit an ihren Tochtergesellschaften und gibt somit den Ton an. Die Töchter sind von dieser Art der Holding abhängig und werden von ihr wirtschaftseinheitlich geleitet.

Die Holding, die Leistung an ihre Töchter erbringt

Es gibt auch Holdings, die Dienste für ihre Tochtergesellschaften leisten. So kann eine Holding zum Beispiel die Buchführung, Beratung etc. einzelner Tochter-GmbHs übernehmen.

Die Holding mit einem eigenen Geschäft

Neben diesen Leistungen an Tochtergesellschaften kann eine Holding auch ein eigenes Geschäft führen.

Ein Beispiel: Die eine Tochter-GmbH stellt Autos her, die andere Navigationssysteme. Die Holding selbst jedoch produziert Autoreifen. Weder das Geschäft der beiden Töchter noch das Geschäft der Holding stehen in unmittelbaren Zusammenhang miteinander. Alle drei Firmen könnten ihr Geschäft auch ohne das Geschäft der anderen erbringen. Die Funktion der Holding liegt dennoch bei der Steuerung der gemeinsamen Gewinne und Verluste zum Vorteil der Gruppe.

Welche Form ist denn jetzt die Richtige für Sie?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten und ist immer von Ihrer individuellen Situation abhängig. Hier sind vor allem zwei Fragen entscheidend:

Soll die Holding selbst Leistungen erbringen?

Sobald die Mutter-Gesellschaft eigene Geschäfte betreibt, also für eine Tochter oder ein Dritt-Unternehmen Leistungen erbringt, muss die Mutter auf jeden Fall vorsteuerabzugsberechtigt sein. In diesem Fall wäre eine reine Finanz- oder Führungsholding nicht geeignet.

Dient die Holding jedoch nur der Verwaltung der Gewinne und Verluste der Tochtergesellschaften, ist eine Finanz- oder eine Führungsholding die richtige Wahl.

Was ist der Zweck der Holding?

Meist wird eine Holding zum Zweck der Steuer-Optimierung gegründet. Manchmal sind jedoch Image-Gründe ausschlaggebend für die Gründung einer Holding. Sind Sie vor allem an der Steuer-Optimierung interessiert, ist wahrscheinlich eine Finanz- oder Führungsholding für Sie richtig. Dann können zwischen der Mutter und den Töchtern Gewinnabführungsverträge abgeschlossen werden. In diesen Verträgen wird festgelegt, dass alle Gewinne oder Verluste steuerfrei an die Mutter-Gesellschaft abgeführt werden.

Alle Gewinne und Verluste werden gegengerechnet. Im Idealfall reduzieren Sie so Ihre Steuerlast. Manchmal ist der Verlust einer Tochter-Gesellschaft allerdings so hoch, dass durch die Verrechnung die Existenz der gesamten Gruppe gefährdet wird. Überlegen Sie sich also genau, ob Sie Ihre einzelnen Unternehmen derart eng aneinander binden möchten.

Welche Form die Richtige für Sie ist, kommt also hauptsächlich darauf an, welche Rolle die Mutter-Gesellschaft spielen soll und warum die Holding überhaupt gegründet wird. Deshalb kann ich Ihnen leider nicht pauschal beantworten, welche Form die beste für Ihr Unternehmen ist. Diese Frage kann nur nach einer genauen Analyse Ihrer Situation von Ihrem Steuerberater beantwortet werden.

Deshalb lautet mein Rat: Holen Sie vor einer endgültigen Entscheidung unbedingt Rat von einem fachkundigen Steuerberater.

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Das hat Ihr Interesse geweckt und Sie wollen ein wenig mehr zu dem Thema hören? Dann brauchen Sie einfach nur auf Play zu klicken, um mein kurzes Erklärvideo zu starten:

Die Holding - Was ist das?

Was kann eine Holdinggesellschaft und wie profitieren Sie konkret davon?

Wie Sie von eine Holdinggesellschaft profitieren können, das erfahren Sie direkt anschließend.

Einheitliche Unternehmensführung

Eine Holding ermöglicht eine einheitliche Unternehmensführung über alle untergeordneten Tochterfirmen. Das verhindert, dass es in Ihren Gesellschaften zu verdeckten Gewinnausschüttungen kommen kann. Sie können sich also nicht durch ein zu hohes Geschäftsführergehalt oder unrechtmäßige Sachbezüge strafbar machen.

Weniger Gewerbesteuer

Mit einer gut strukturierten Holding reduzieren Sie Ihre Gewerbesteuer und sparen dadurch Jahr für Jahr bares Geld.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Mit einer Holding können Sie die Gewinne und Verluste der untergeordneten Tochtergesellschaften miteinander verrechnen. Wie Sie hier genau vorgehen erkläre ich Ihnen nachfolgend.

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Die Holding - Was kann Sie?

Die Verrechnung von Gewinn & Verlusten aus der Gruppe

Viele Unternehmer haben schon von der Möglichkeit gehört, dass bei Holdings und deren Töchtern Gewinne sowie Verluste gegengerechnet werden können. Schreiben Sie beispielsweise mit Unternehmen A 100.000 Euro Gewinn und mit Unternehmen B 50.000 Euro Verlust, werden diese Beträge in der übergeordneten Holding C gebündelt. Daraus ergibt sich dann ein zu versteuernder Gewinn von 50.000 Euro. Damit eine solche Zusammenführung möglich ist, müssen Sie allerdings ein paar Bedingungen erfüllen.

Diese Bedingung muss Ihre Holding für die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten erfüllen

Damit eine Verrechnung der Gewinne und Verluste überhaupt möglich ist, müssen zwischen den Tochter-Gesellschaften und der Holding Gewinnabführungsverträge abgeschlossen werden.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Holding somit für alle unter ihr befindlichen Tochter-Gesellschaften haftet. Geht beispielsweise eine Tochter insolvent, haftet die Holding für diese Schulden und kann im schlimmsten Fall die gesamte Gruppe in die Pleite stürzen.

Die Gewinnabführungsverträge müssen dabei immer über mindestens 5 Jahre abgeschlossen werden. Ist Ihnen das Haftungsrisiko doch zu hoch, können Sie die gegenseitige Verrechnung also nicht einfach nach 3 Jahren stoppen und die Gewinnabführungsverträge auflösen. Tun Sie das trotzdem, wird die Gewinn und Verlust-Gegenrechnung nachträglich für nichtig erklärt und Sie müssen Steuern nachzahlen.

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Verrechnung von Gewinn & Verlusten aus der Gruppe

Umsatzsteuer und Vorsteuer bei einer Holding-Struktur

Werden die Umsatzsteuer und Vorsteuer ebenfalls in der übergeordneten Holding gebündelt oder meldet jede Tochtergesellschaft die Umsatzsteuer für sich an? Die Antwort darauf erhalten Sie nachfolgend.

Wie ist sind die Umsatz- und Vorsteuer bei einer Holding-Struktur geregelt?

Eine Holding meldet in der Regel die Umsatz- sowie Vorsteuer für die gesamte Gruppe an.

Wie kann man mit einer Holdinggesellschaft Umsatzsteuer gestalten?

Erbringt die Holding innerhalb der Gruppe umsatzsteuerpflichtige Leistungen für eine Tochtergesellschaft, sind diese Leistungen vorsteuerabzugsberechtigt. Würde die Tochtergesellschaft diese Leistung beispielsweise selbst erbringen, könnten Sie sich die Vorsteuer nicht vom Staat zurückholen. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil für Sie.

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USt und VSt bei einer Holding-Struktur

Die Gründung einer Holding: Das sollten Sie unbedingt beachten

Eine Holding zu gründen, klingt für Unternehmer und Geschäftsführer immer spannend. Doch nicht immer überwiegen die Vor- die Nachteile. Daher möchte ich nun die wichtigsten Stolperfallen auflisten und mit ein paar Unklarheiten aufräumen.

Wann ist die Gründung einer Holding sinnvoll?

Sie macht immer Sinn, wenn es schon mehr als eine GmbH gibt, die in der Hand einer Person ist. Oder wenn diese GmbHs mehrheitlich von einer Person gehalten werden.

Dann können Sie als Inhaber bzw. Geschäftsführer…

  • Gewinne und Verluste aller Gesellschaften zusammenrechnen und müssen nur Steuern auf den Überschuss aller Gesellschaften bezahlen.
  • die (steuerlich riskante) verdeckte Gewinnausschüttung verhindern.
  • vom besseren Image der Außenwirkung einer Holding profitieren.
  • bei Mehrstaatlichkeit innerhalb der EU einfach in eine Europa-AG wechseln. Dadurch erwirken Sie eine einheitliche Rechtsanwendung für alle Gesellschaften, egal in welchem EU-Land diese tätig sind.

Welche 5 brisanten Punkte müssen Sie bei einer Holding beachten?

Es gibt 5 äußerst relevante Dinge, die Sie bei einer Holding bedenken sollten. Diese werden wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Punkt #1: Fünfjährige Mindestdurchführung der Ergebnisabführungsverträge

Das heißt: Die Organschaft (= Betriebsstättenfiktion, die Zusammenlegung der Gewinne und Verluste ermöglicht) besteht immer nur dann, wenn die Gewinne aller Tochter-Gesellschaften mindestens 5 Jahre lang an die Mutter-Holding abgeführt wurden bzw. die Verluste von der Mutter-Holding so lange übernommen wurden.

Führen Sie diese Gewinne oder Verluste einmal nicht auf den Cent genau ab, scheitert diese Organschaft. Die Holding würde damit also Ihren Sinn und Zweck verlieren.

Punkt #2: Rechtsunsicherheiten bei Rechtsanwendungsfehlern

Eines sei hier gleich vorweggenommen: Dieser Punkt ist so brisant und birgt viel Erklärungsbedarf. Ein paar Punkte, die bei Rechtsunsicherheiten bzw. Rechtsanwendungsfehlern die Organschaft der Holding aufheben bzw. unterbrechen können, möchte ich Ihnen an dieser Stelle nennen:

Andersbewertungen im Handelsrecht von Pensionsrückstellungen: Bei Pensionsrückstellungen stellt sich die Frage, ob eine Ausschüttungssperre auch gleichzeitig eine Abführungssperre bedeutet. Dies muss erst höchstgerichtlich entschieden werden. Erst dann haben wir in diesem Punkt Rechtssicherheit.

Fakt ist: Haben Sie bislang mit der falschen Annahme gerechnet, liegt möglicherweise ein Problem mit dem Punkt 1 vor. Sie haben vielleicht das falsche Ergebnis abgeführt. Das wiederum kann zu einer rückwirkenden Versagung oder Unterbrechung der Holding im Steuerrecht führen. Ihre Abgaben müssten dann im schlimmsten Fall neu berechnet und abgeführt werden. Ihre steuerlichen Vorteile könnten Sie dadurch für die komplette Anwendungszeit verloren haben.

Sofortige Rückführung der Ergebnisabführung als Kapitalrücklage: Wenn Sie die Gewinne nach der Abfuhr an die Holding sofort wieder zurückfließen lassen, mag das zwar steuerlich und betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, unterläuft aber die steuerrechtliche Vorschrift der “Abführung des gesamten Gewinns”.

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt bei Änderungen erforderlich: Die Verschmelzung oder Aufspaltung von Gesellschaften unter dem Dach der Holding kann nicht einfach nach Belieben durchgeführt werden. Solche Änderungen liegen im Ermessen des Finanzamts. Ob solche Vorgänge tatsächlich unschädlich sind, entscheidet nur der Staat. Das heißt: Sie müssen vorher verbindliche Auskunft einholen.

Hohe Gebühren für Finanzamtsauskunft: Wenn Sie die oben genannte Auskunft beim Finanzamt einholen, müssen Sie diese auch bezahlen. Das Amt verrechnet dabei immer die Höchstgebühr und zwar pro Gesellschaft. Die Gebühr beträgt somit im schlimmsten denkbaren Fall: 109.736 Euro x Anzahl der Gesellschaften innerhalb der Holding. Ist das in Ihrem Fall noch wirtschaftlich? Das müssen Sie ausrechnen.

Fehlender dynamischer Verweis in den Ergebnisabführungsverträgen: Die bloße unrichtige Formulierung in den Verträgen führt ebenfalls zur Aberkennung oder Unterbrechung der Organschaft.

Punkt #3: Wegfall der Verlustnutzung

Die Nutzung von Verlusten aus den Vorjahren nach §8d Körperschaftssteuergesetz zur Steuerminderung ist nicht für eine Holding möglich. Diesen Nachteil sollten Sie sich nicht nur bei der Gründung Ihrer Holding genau überlegen. Auch bei künftigen Verschmelzungen oder Zukäufen von neuen Gesellschaften in die Holding kann das Thema werden.

Punkt #4: Drohender Verlust der Organschaft durch Bilanzierungsfehler

Die Abführung des falschen Gewinns oder Verlusts von nur einem einzigen Cent kann die Organschaft auflösen bzw. unterbrechen. Das heißt: Sie verlieren auf Anhieb Ihre steuerlichen Vorteile durch Verlustvorträge.

Wichtig für Sie ist Folgendes: Wenn Sie bei einer Betriebsprüfung auf einen Bilanzierungs-Fehler aufmerksam werden, dann müssen Sie in der Schlussbesprechung darauf bestehen, dass dies als solcher Fehler festgehalten wird. Ein Fehler ist für Sie unschädlich. Steht das nicht im Prüfbericht so drinnen, haben Sie den falschen Gewinn bzw. Verlust bilanziert. Das wiederum führt zum Verlust der Organschaft.

Punkt #5: Falsch berechnete Mehrheiten

Die Mutter muss bei allen Gesellschaften mehrheitsbeteiligt sein. Fehlt diese Mehrheit, dann fehlt auch die Grundlage der Holding. Sie verlieren wiederum alle damit einhergehenden Vorteile.

Das Problem bei der Mehrheitsberechnung: Die einschlägige Literatur, die Finanzverwaltung und die Gerichte sind sich nicht einig, mit welchem Schlüssel die Mehrheiten bei mehrstöckigen Kapitalgesellschaften berechnet werden sollen. Klar ist nur, dass mittelbare und unmittelbare Anteile zusammengerechnet werden. Für das “Wie” existieren aber zwei Berechnungsmodelle.

Sie als Inhaber bzw. Geschäftsführer sollten daher unbedingt die Mehrheiten Ihrer Holding sicherstellen.

Die Holding GmbH: Wann ist diese von Vorteil und wann eine Gefahr für Ihre Firmen?

Für viele Unternehmer klingt es zunächst verführerisch: mit einer Holding GmbH mehrere Firmen auf einmal zu kontrollieren. Doch ist es wirklich so einfach? Überwiegen immer die Vorteile einer Holding oder gibt es auch Nachteile, die Sie als Inhaber beachten müssen? Nach 20 Jahren als Steuerberater in Hamburg weiß ich, dass sich um das Thema “Holding” viele Mythen ranken.

Fast alle Unternehmer haben schon davon gehört. Aber wer profitiert wirklich davon? Da mir meine Mandanten in Beratungsgesprächen häufig die gleichen Fragen zu diesem Thema stellen, habe ich diese Fragen gesammelt und versuche sie anschließend leicht verständlich zu beantworten.

Welche 7 Vorteile bringt Ihnen eine Holding GmbH?

Sollten Sie als Inhaber bzw. Geschäftsführer bereits mehr als eine GmbH besitzen (oder deren Mehrheit halten), bringt Ihnen sich die Gründung einer Holding viele Vorteile. Die wichtigsten 7 Vorteile stelle ich Ihnen nun vor.

Vorteil #1: 95% steuerfreie Gewinnausschüttungen

Wenn eine Holding gegründet wird geschieht dies oft aus steuerlichen Gründen. Das liegt daran, dass die Gewinnausschüttungen von GmbH-Töchtern zu 95% steuerfrei an die Holding gehen. Das trifft auf alle Holdings zu, die über keinen Gewinnabführungsvertrag verfügen.

Dagegen geht mit Gewinnabführungsvertrag der Gewinn einer Tochter zunächst zu 100% steuerfrei an die Holding. Diese übernimmt die Besteuerung und die Verrechnung mit etwaigen Verlusten aus der Gruppe.

Achtung: Der Gewinnabführungsvertrag klingt zwar verlockend, kann allerdings auch Probleme mit sich bringen. Sollte sich nämlich eine Tochter in finanziellen Schwierigkeiten befinden, können deren Verluste die Mutter (aufgrund der Verrechnung mit anderen Gewinnen) gefährden.

Die Holding ist automatisch Steuerschuldner für den Umsatz der gesamten Gruppe. Welche Konsequenzen eine solche Mutter-Tochter-Abhängigkeit für Ihre Firmen haben kann, verrate ich Ihnen weiter unten in diesem Artikel.

Vorteil #2: Gemeinsame Besteuerung aller Gewinne und Verluste

Wenn man sich dieser letztgenannten Gefahr für die Mutter jedoch genau überlegt und seine Unternehmensgruppe risikoarm führt, kann daraus ein steuerlicher Vorteil erwachsen. Das heißt: Alle Gewinne und Verluste der Gesellschaften werden zusammengerechnet, bevor die Steuer davon abgezogen wird (siehe §291 AktG).

Ein Beispiel: A GmbH macht 100.000 € Gewinn und B GmbH macht 100.000 € Verlust. Würden beide einzeln versteuert werden, müsste die A GmbH Steuern zahlen. Nur die B GmbH würde aufgrund der Verluste keine Steuern zahlen. Gibt es aber eine Holding C GmbH, die von beiden 100% besitzt, so werden Gewinn der A GmbH und Verlust der B GmbH zusammengeführt und es werden insgesamt keine Steuern fällig.

Dank einer Holding werden also die Gewinne und Verluste der einzelnen Gesellschaften nicht mehr länger isoliert betrachtet.

Vorteil #3: Vermögensaufbau statt Gewinnausschüttung

Hiermit meine ich die sogenannte Thesaurierung. Keine Sorge, dieser Begriff klingt komplizierter als er ist: Gemeint ist mit Thesaurierung, dass Gewinne am Ende des Geschäftsjahres nicht ausgeschüttet werden, sondern innerhalb der Firma bleiben. Eine Holding ermöglicht Ihnen als Inhaber demnach neue Strategien für den Vermögensaufbau Ihrer Unternehmen.

Vorteil #4: Trennung der Risiken

Durch eine Holding können Sie die Risiken von Teilbetrieben auf verschiedene Tochter-GmbHs aufteilen. Das minimiert das Risiko auf die ganze Gruppe. Wäre es nur eine Firma mit mehreren Abteilungen, dann könnte ein schuldenmachender Bereich die anderen mit in finanzielle Probleme reiten.

Sollte also eine Tochtergesellschaft in Schieflage geraten, sind die anderen Unternehmen bei einer Holding davon nicht betroffen. Dennoch werden die Ergebnisse aller Firmen in der Holding über einen GAV zusammengehalten.

Vorteil #5: Imagefördernde Außenwirkung

Die Gründung einer Holding verschafft Ihnen als Inhaber bzw. Geschäftsführer zudem ein besseres Firmenimage. So können all Ihre Tochter-GmbHs von der positiven Außenwirkung der Mutterfirma profitieren.

Vorteil #6: Verhinderung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Eine Holding behält den Überblick über alle Tochtergesellschaften. Auf diese Weise können steuerliche Risiken – wie zum Beispiel eine verdeckte Gewinnausschüttung – minimiert werden. Sie als Inhaber der Holding können unter anderem die Gewinne aller GmbHs zu 95% steuerfrei ausschütten oder damit Verluste einzelner Teilbetriebe ausgleichen.

Sollten Sie mehr zu verdeckten Gewinnausschüttungen erfahren wollen, empfehle ich Ihnen anderen Beitrag aus meinem Blog. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Link: Verdeckte Gewinnausschüttung: So machen sich Gesellschaften und Gesellschafter strafbar

Vorteil #7: Verhinderung einer Zersplitterung im Falle eines plötzlichen Todesfalls

Eine Holding eröffnet Ihnen die Möglichkeit mehrere Unternehmen unter einem gemeinsamen Schirm zu bündeln. Das hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern wirkt sich auch positiv auf die Unternehmensnachfolge im plötzlichen Todesfall aus.

Denn sind Ihre Unternehmen nicht gebündelt, können sie im Fall Ihres Todes willkürlich unter Ihren Erben aufgeteilt werden. Das ist gleichbedeutend mit einer Zersplitterung Ihrer Unternehmen. Mit einer Holding können Sie genau das verhindern. Ihre Unternehmen befinden sich als Töchter in einer gemeinsamen Muttergesellschaft und es wird vermieden, dass die Unternehmen von verschiedenen Personen kontrolliert werden.

Wenn Sie plötzlich versterben und sich Ihre Unternehmen gebündelt in einer Holding befinden, werden einfach die Anteile vererbt und die Unternehmen verbleiben unter einem gemeinsamen Schirm.

Nachteil der Holding: Die Mutter-Tochter-Abhängigkeit

Nach so vielen Vorteilen einer Holding muss ich Sie an dieser Stelle auch auf deren Gefahren hinweisen. Der größte Nachteil dieser Rechtsform ist die Abhängigkeit der Tochtergesellschaften.

Das bedeutet: Sollte die Existenz Ihrer Holding einmal bedroht sein, teilen die Töchter deren Schicksal. Selbst wenn die anderen GmbHs hohe Gewinne erzielen und gut am Markt positioniert sind, gehen sie mit der Muttergesellschaft unter. Im Gegensatz zum Holding-Konstrukt, wären bei mehreren Schwestergesellschaften, die aber keiner Organschaft gehören, nicht alle GmbHs automatisch mitgefährdet, wenn eine in Schieflage gerät.

Weitere Gefahren ergeben sich bei der Gründung und Führung einer Holding. Diese habe ich Ihnen bereits zuvor detailliert zusammengefasst.

Hier noch einmal im Überblick, welche 5 Punkte Sie bei einer Gründung zu beachten haben:

  1. Fünfjährige Mindestdurchführung der Ergebnisabführungsverträge
  2. Rechtsunsicherheiten bei Rechtsanwendungsfehlern
  3. Wegfall der Verlustnutzung
  4. Drohender Verlust der Organschaft durch Bilanzierungsfehler
  5. Falsch berechnete Mehrheiten

Die Vorteile und Nachteile einer Holding im Video erklärt

Sie möchten gerne weitere Informationen zur Holding? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall mein Video ansehen. In diesem Video spreche ich mit meinem Interviewpartner York noch genauer über die Unterschiede zwischen den Holding-Varianten und den Gewinnabführungsvertrag.

Vor- und Nachteile einer Holdinggesellschaft

Eine Holding bietet Inhabern mehrerer GmbHs meistens Vorteile

Sollten Sie mehrere GmbHs besitzen, erhalten Sie durch die Gründung einer Holding sowohl steuerliche als auch verwaltungstechnische Vorteile. Wichtig für Sie als Inhaber ist jedoch, dass Ihnen keine gravierenden Fehler unterlaufen. Denn sollte die Existenz Ihrer Holding gefährdet sein, trifft dies im selben Maße auch auf Ihre anderen Kapitalgesellschaften zu. Ich empfehle Ihnen daher, die Vor- und Nachteile einer Holding genau abzuwägen, bevor Sie diese gründen. Am besten beraten Sie sich mit Ihrem Steuerberater Hamburg und rechnen mit diesem alle möglichen Szenarien durch.

Sie möchten detaillierte Informationen zum Thema Holding?

Ich habe Ihnen nun die Grundzüge, die Hauptvorteile und auch die Risiken einer Holding-Struktur erklärt und auch wie Sie bei der Gründung einer Holding-Gesellschaft vorgehen sollen.

Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, ob sich die Gründung einer Holding für Ihr Unternehmen rentiert, können Sie mich gerne in meiner Hamburger Steuerkanzlei zu einem persönlichen Beratungsgespräch besuchen. Alternativ bin ich auch jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) erreichbar.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Foto: © Minerva Studio – fotolia.com, © Elnur – stock.adobe.com

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Wieviel Steuern zahlen Sie bei einer GmbH wirklich?

In Businessplänen sehe ich oft Zahlen, die vollkommen in der Luft hängen und Unternehmer damit vor ein Problem mit den GmbH Steuern stellen: Die Zahlungen, die dann wirklich auf die Firma zukommen, bringen dann in den Folgejahren die Ernüchterung. Im schlimmsten Fall muss dann aufgrund falscher „Wunsch-Kalkulationen“ Insolvenz angemeldet werden.

Die Gründe für eine GmbH sind meist zweierlei: Ein erfolgreicher Einzelunternehmer will den Vorteil beschränkter Haftung in seiner Rechtsform unterbringen oder es steht überhaupt eine Neugründung an. Ersterer hört oft von der viel niedrigeren Körperschaftssteuer im Gegensatz zur Einkommenssteuer, die er bisher immer abliefern musste. Zweiterer, der Gründer, wühlt sich oft alleine durch das Internet auf der Suche nach Informationen und „puzzelt“ sich dann mit gefährlichem Halbwissen, einen Businessplan zusammen.

In diesem Beitrag will ich Ihnen realitätsnah erläutern, welche Steuern auf Ihre GmbH zukommen, sollte Ihr Geschäftsmodell erfolgreich sein. Zudem will ich Ihnen natürlich auch nicht verschweigen, wieviel Steuern Sie zahlen, bis Sie als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer das Geld tatsächlich auf Ihrem privaten Konto haben.

Dieser Beitrag wurde am 14. November 2022 aktualisiert

Welche Steuern gibt es überhaupt für GmbHs?

Bei einer GmbH können für Sie die nachfolgenden Steuern anfallen:

Die Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer (KSt) beträgt in Deutschland 15 Prozent auf erzielte Gewinne. Liegt Ihr Gewinn also bei 100.000 Euro, zahlen Sie für das Geschäftsjahr 15.000 Euro an Körperschaftssteuer.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Der exakte Satz hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, in der Ihr Gewerbe gemeldet ist. Als Faustregel können Sie hier aber auch 15 Prozent anwenden. Vermögensverwaltende GmbHs können von der Gewerbesteuerpflicht jedoch ausgenommen sein.

Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt einmalig an, wenn eine Liegenschaft angekauft wird. Diese Steuer zahlt die GmbH eben nur dann, wenn Sie eine Immobilie kauft (z.B.: Büros nicht anmietet, sondern erwirbt). Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie noch 6,5 Prozent dieses Betrags als Grunderwerbssteuer einmalig abführen.

Grundsätzlich sind die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer jene beiden Steuern, die auf Gewinne der GmbH anfallen. Macht eine GmbH also 100.000 Euro Gewinn, dann muss diese ca. 30.000 Euro an Körperschaftssteuer (15 Prozent) und Gewerbesteuer (ca. 15 Prozent) an das Finanzamt zahlen.

Achtung: Steuer der GmbH bedeutet nicht, dass das Geld danach auf Ihrem Privatkonto ist!

Ein Fehler, den vor allem viele Neugründer in ihrer Euphorie machen, ist nach diesen steuerlichen Abgaben nicht mehr weiter zu rechnen. Erfolgreiche Einzelunternehmer, die Ihr Unternehmen umwandeln wollen, sind meist schon darauf gefasst, dass da noch etwas kommen muss. Allerdings fehlt es dann oft am wichtigen Detailwissen. Auch diesen Punkt möchte ich in diesem Beitrag ansprechen.

Wenn Sie mit Ihrer GmbH nun Gewinn erzielt haben, gelangt das Geld auf zwei Wegen auf Ihr privates Konto:

  1. Über Ihr Gehalt als Angestellter der GmbH: Die Eigentümer sind oft die Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH. Daher sind Sie auch ganz normal darin angestellt. Sie besitzen auch die gleichen Rechte und Pflichten, wie jeder andere Angestellte. Sie erhalten damit ein „ganz normales“ Geschäftsführergehalt, welches alle Lohnnebenkosten und alle Steuern eines Angestellten bedeutet. Sie zahlen also ganz normal Einkommenssteuer auf Ihr Gehalt.
  2. Über Gewinnausschüttung an die Gesellschafter: Gewinne können auch als Gewinnausschüttung an die Gesellschafter verteilt werden. Dies passiert nach der Verteilung der jeweiligen Anteile. Besitzen Sie 75 Prozent Ihrer GmbH und Ihr Geschäftspartner 25 Prozent, so erhalten Sie – wenn 100.000 Euro ausgeschüttet werden – 75.000 Euro und Ihr Geschäftspartner 25.000 Euro.
    Für diese Summen gibt es dann zwei Besteuerungsmöglichkeiten: 60 Prozent des Ausschüttungsbetrags werden mit Ihrem normalen Einkommenssteuersatz besteuert und 40 Prozent sind steuerfrei. Oder Sie entscheiden sich pauschal für eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf den Ausschüttungsbetrag.

GmbH Steuern: Die Unterschiede zwischen Gehalt und Ausschüttung für die GmbH

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass ein Gehalt immer gewinnmindernd wirkt. Das heißt: Die Ausgaben für Ihr Gehalt, sollten Sie sich selbst als Geschäftsführer in Ihrer GmbH anstellen, werden vor der Berechnung der Steuern für Ihren Gewinn abgezogen. Das ist anders als bei Einzelunternehmern.

Sollte Ihre GmbH also 200.000 Euro einnehmen und 50.000 Euro an anderen Ausgaben haben (z.B.: Mieten, Wareneinkauf, andere Löhne etc.) muss auch noch Ihr Geschäftsführergehalt vor der Gewinnberechnung abgezogen werden. Sollte Ihr Gehalt nun 50.000 Euro ausmachen, beträgt der Gewinn der GmbH nur 100.000 Euro. Und nur diese 100.000 Euro werden als GmbH-Gewinn versteuert.

Bei einer Ausschüttung ist das anders: Schütten Sie im oben genannten Beispiel noch einmal 40.000 Euro dieser Gewinne an die Gesellschafter aus, so bleibt der zu versteuernde Gewinn dennoch bei 100.000 Euro.

GmbH Steuern: Was heißt das auf Ihrem privaten und auf Ihrem geschäftlichen Konto?

Bleiben wir am besten gleich beim oben genannten, fiktiven Beispiel:

  • Einnahmen: 200.000 Euro
  • Ausgaben: 50.000 Euro
  • Ausgaben für Ihr Geschäftsführergehalt: 50.000 Euro
  • Gewinn der GmbH: 100.000 Euro
  • Ausschüttung: 40.000 Euro (75 Prozent der Anteile gehören Ihnen)

Die steuerliche Belastung sieht für die GmbH wie folgt aus:

  • Die GmbH zahlt 15 Prozent Körperschaftssteuer vom Gewinn = 15.000 Euro
  • Die GmbH zahlt rund 15 Prozent Gewerbesteuer vom Gewinn = 15.000 Euro
  • Nach Steuern (insgesamt 30.000 Euro) und Ausschüttung (40.000 Euro) bleiben von den 100.000 Euro Gewinn auf dem Konto der GmbH somit noch 30.000 Euro übrig.

Die steuerliche Belastung sieht für Sie als Privatperson wie folgt aus:

  • Sie erhalten ein Gehalt, das inklusive Lohnnebenkosten für die GmbH 50.000 Euro ausmacht. Dieses Gehalt wird ganz normal mit der Einkommenssteuer versteuert.
  • Sie erhalten eine Ausschüttung von 30.000 Euro (75 Prozent von 40.000 Euro) am Ende des Geschäftsjahres. Nun können Sie sich entscheiden: Entweder Sie zahlen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf den gesamten Betrag (= 7.500 Euro) oder Sie addieren die 30.000 Euro zu Ihrem normalen Jahresgehalt und müssen 18.000 Euro davon (= 60 Prozent) mit Ihrem normalen Einkommenssteuersatz besteuern. 12.000 Euro von der Ausschüttung (= 40 Prozent) wären in diesem Fall steuerfrei. Sie müssen also genau ausrechnen, was für Sie vorteilhafter ist.

Wichtiger Hinweis für Geschäftsführer: Bitte kommen Sie nicht auf die Idee, sich Gewinne über ein höheres Gehalt auszuzahlen, da dies steuermindernd für die GmbH wirkt. Dies nennt man dann verdeckte Gewinnausschüttung und ist strafbar.

Ist es steuerlich sinnvoll Gewinne in der GmbH zu belassen?

Die oben genannte Beispiel-Rechnung verwendet Zahlen, die in der Regel deutlich geringer sind, als sie viele GmbHs heute in Deutschland aufweisen. Daher ist es für viele Unternehmer sinnvoll – wenn das Geld privat nicht benötigt wird – Gewinne in der GmbH zu belassen.

Dort werden sie nur einmal (der Gewinn wird ja nur 1x damit erzielt) mit 30 Prozent besteuert. Erst wenn diese Gelder wiederum Erträge bringen fallen von den neuen Erträgen wieder 30 Prozent an. Ihr Geld bleibt also sicher am Geschäftskonto.

Damit können Sie es nun für Investitionen verwenden oder einfach nur das Kapital und damit den Unternehmenswert Ihrer Firma steigern. Das hilft Ihnen bei den Banken und bringt Ihnen mehr Bonität, falls Sie einmal eine Finanzierung für eine ganz große Investition benötigen.

Sie könnten eventuell auch eine Unternehmensumwandlung von der Rechtsform der GmbH anstreben. Bei einer GmbH & atypisch still gibt es auch Möglichkeiten, die Steuerlast unter 30 Prozent (auf 28,75 Prozent) zu senken.

 

Alle Details zum Thema GmbH & Steuern im Video erklärt

Sie möchten gerne noch mehr darüber erfahren, wie viel Steuern Sie bei der GmbH wirklich zahlen? Oder möchten Sie nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus diesem Artikel hören? Dann klicken Sie einfach auf Play!

 

Fazit: Zahlenwahrheit am Anfang spart den Schock bei Auszahlung aufs private Konto

Wie Sie sehen, ist es nicht so einfach, wie in vielen Businessplänen aufgezeichnet. Es klingt zu verlockend, immer nur 30 Prozent Steuern zu zahlen. Allerdings bedenken viele nicht, dass es nur der halben Wahrheit entspricht. Bis das Geld auf dem Privatkonto eingeht, fallen noch weiter Steuern an und der Steuervorteil, den Sie sich erträumt haben, ist vielleicht in der Realität ein Steuernachteil.

Um dem vorzubeugen, empfehle ich Ihnen auf jeden Fall Ihren Businessplan und Ihre geplante Unternehmensumwandlung gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater zu erstellen. Dieser sorgt dafür, dass Ihre Zahlen (seien es Steuern, seien es Ertragsvorschauen oder Planbilanzen) nicht irgendwie in der Luft hängen.

Weitere hilfreiche Informationen rund um die Rechtsform der GmbH erhalten Sie im Übrigen in den folgenden Blog-Beiträgen:

Sie haben weitere Fragen zum Thema GmbH und Steuern?

Sollten Sie zu diesem Thema weiterführende Fragen an mich haben oder meine Beratung wünschen, können Sie jederzeit einen Gesprächstermin mit mir oder meinem Experten-Team arrangieren. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin per Telefon (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Ja, ich möchte mehr darüber erfahren!

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