Die besten Beiträge zur Unternehmensumwandlung

Unsere Top 4 Blogbeiträge zum Thema Unternehmensumwandlung

Als Spezialist für Unternehmensumwandlung freut es mich sehr, dass einige meiner Blogbeiträge zu diesem Thema besonderen Anklang gefunden haben. Daher habe ich mir die Freiheit genommen, die 4 beliebtesten Artikel zum Rechtsformwechsel noch einmal für Sie zusammenzufassen:

Platz #4: GmbH, UG, KG, AG – Worauf Sie bei der Besteuerung achten müssen

Sie überlegen Ihr Unternehmen umzuwandeln? Welche Gründe Sie als Unternehmer auch für einen Rechtsformwechsel haben, über die steuerlichen Vor- und Nachteile sollten Sie Bescheid wissen. In diesem Blogbeitrag habe ich für Sie die steuerlichen Eigenheiten von GmbH, UG, KG und AG für Ihre erfolgreiche Unternehmensumwandlung zusammengefasst.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die steuerlichen Vor- und Nachteile von GmbH, UG und AG gleich sind. Die KG hingegen weist steuerliche Besonderheiten auf.

Alle gemeinsam können aber steuerliche Stolperfallen für Sie und Ihr Unternehmen bereit halten, vor allem bei

  • der ordentlichen Erfüllung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung.
  • wenn Sie Buchführungsfehler machen (z.B.: Verbuchung von fehlerhaften Belegen, falsche Kontierungen, zeitverzögerte Buchführung usw.)
  • der Bemessung Ihrer Steuervorauszahlung.
  • der Ausfertigung wichtiger Dienst- und Firmenverträge – passiert speziell in Familienbetrieben oft.

Damit Sie nicht in eine dieser Fallen tappen, habe ich für Sie dieses komplexe Thema in einen leicht verständlichen Blogbeitrag gepackt. Viele meiner Leser haben meinen Artikel über die Vor- und Nachteile bei der Besteuerung von unterschiedlichen Unternehmensformen für hilfreich befunden. Hier klicken und direkt zum Beitrag gelangen: GmbH, UG, KG, AG – Worauf Sie bei der Besteuerung achten müssen

Platz #3: Ein-Personen-GmbH und UG: Vor- und Nachteile im Vergleich

Ein-Personen-GmbH oder UG: Fragen Sie sich auch, welche Rechtsform besser zu Ihnen passt, wenn Sie Ihr Unternehmen alleine erfolgreich führen möchten?

Im Vergleich zwischen Ein-Personen-GmbH, UG und klassischer GmbH, folgen alle drei grundsätzlich den gleichen Regeln. Sie als Unternehmer sind jedoch bei der UG oder Ein-Personen-GmbH als Geschäftsführer und einziger Gesellschafter tätig. Es ergeben sich auch die gleichen Vor- und Nachteile, nur dass Sie diese alleine auskosten dürfen bzw. über sich ergehen lassen müssen.

ABER: Der große Unterschied zwischen Ein-Personen-GmbH und UG liegt in der Höhe der Stammeinlage. Diese kann bei der UG schon mit 1€ abgegolten werden. So verlockend sich das im ersten Moment für Sie als Unternehmer anhören mag, birgt es auch Einbußen – z.B. kann sich die geringe Stammeinlage negativ auf das Image Ihres Unternehmens auswirken. Das kann sich in weiterer Folge auch negativ auf die Bonität Ihrer UG auswirken.

Mein Tipp zum Thema Unternehmensumwandlung:

Damit Sie bei Neugründung Ihres Unternehmens nicht unter der Last der Stammeinlage erdrückt werden, gründen sie vorerst eine UG. Erst, wenn Ihre Umsätze entsprechend angewachsen sind, sollten Sie an die Umwandlung in eine Ein-Personen-GmbH denken.

Warum das der beste Weg für Ihren Erfolg als Alleinunternehmer ist und worauf Sie sonst noch achten müssen, lesen Sie in meinem Blogartikel unter diesem Link: Ein-Personen-GmbH und UG: Vor- und Nachteile im Vergleich

Platz #2: Die UG: Lohnende Alternative zur GmbH?

Gerade für Neugründer erscheint es besonders interessant, eine Unternehmergesellschaft zu gründen.

Sie fragen sich jetzt warum? Weil Sie eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ist – auch Mini-GmbH genannt – und schon mit einer Stammeinalge von nur 1€ gegründet werden kann. Es bleibt nur die Frage, ob sich diese Rechtsform auch für Ihre Unternehmenszwecke eignet.

Die Bezeichnung Mini-GmbH ergibt sich durch die Ähnlichkeiten zwischen UG und klassischer GmbH, die in verschiedenen Bereichen wirksam werden:

  • Haftungsbeschränkung
  • Gründungsformalitäten
  • Leistung von Stammkapital (nicht die Höhe ist hier gemeint!)
  • Aufteilung in Geschäftsanteile
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Erhaltung des Stammkapitals
  • Kredite, die von Gesellschaftern an die UG gewährt werden können

In welchen 2 Fällen es für Sie sinnvoll wäre, eine UG als Unternehmensform zu wählen und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt, lesen Sie am besten in meinem Blogbeitrag mit dem Titel: Die UG: Lohnende Alternative zur GmbH?

Eines möchte ich Ihnen schon vorab verraten: Die Theorie klingt hier vielversprechender als die Praxis.

Platz #1: Vom Einzelunternehmen zur GmbH: Wie Sie den Rechtsformwechsel richtig planen

In meinem stärkster Artikel zum Thema Unternehmensumwandlung schreibe ich über die wichtigsten Schritte vom Einzelunternehmer zur GmbH.

Wissen Sie, dass die GmbH nach dem Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist? Dennoch gibt es beim Umstieg viel zu bedenken und zu planen. Sie müssen sich Gedanken machen über den richtigen Zeitpunkt, die verschiedenen Planungsschritte und Bescheid wissen über die Vor- und Nachteile.

Bevor Sie loslegen sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Was bringt Ihnen und Ihrem Unternehmen der Umstieg?
  • Kennen Sie sich aus mit der Erstellung von Sonderbilanzen? Oder brauchen Sie dafür jemanden?
  • Möchten Sie weitere 5 Jahre mit Ihrem Privatvermögen haften?
  • Haben Sie an die zusätzlichen Kosten für Notar udn Amtsgericht gedacht? (eventuell auch für Rechtsanwalt und Steuerberater)

Was Sie sonst noch so bedenken sollten und welche Vor- und Nachteile sich für Sie aus diesem Rechtsformwechsel ergeben, habe ich für Sie leicht verständlich in meinem Blogbeitrag zum Thema beschrieben. Klicken Sie hier: Vom Einzelunternehmer zur GmbH: Wie Sie den Rechtsformwechsel richtig planen

Sie haben noch weitere Fragen? Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie mich!

Sollten Sie neben diesen 4 beliebtesten Blogbeiträgen weiterführende Informationen zum Thema Unternehmensumwandlung erfahren wollen, stehe ich Ihnen als Hamburger Steuerberater gerne beratend zur Seite. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © ASDF – stock.adobe.com

 

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