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Unternehmensumwandlung 2023: Das waren unsere beliebtesten Beiträge!

Im Dezember konnten Sie bereits die beliebtesten Beiträge 2023 zum Thema Unternehmensnachfolge lesen.

Jetzt haben wir für Sie herausgesucht, welche die 3 beliebtesten Blogartikel zum Thema Unternehmensumwandlung im Jahr 2023 waren.

Platz #3: Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH: Was müssen Sie beachten?

Sie denken über eine Umwandlung Ihrer oHG oder KG in eine GmbH nach? Dann könnte Ihnen unser Platz #3 weiterhelfen. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wie die Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH funktioniert und wann sich eine Umwandlung lohnt.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/ohg-oder-kg-in-gmbh-umwandeln-s-muessen-sie-beachten/

Platz #2: Das Wichtigste zur GmbH Verschmelzung (Ablauf, Vorteile & Co)

In diesem Beitrag können Sie nachlesen, was eine Verschmelzung genau ist, was eine Verschmelzung von einem normalen Unternehmensverkauf unterscheidet und in welchen 3 Situationen diese für Sie Sinn macht.

Alles zur Verschmelzung lesen Sie im Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-verschmelzung-statt-verkauf-in-diesen-3-situationen-macht-das-sinn/

Platz #1: Anwachsung: Diese 3 Vorteile bietet sie Ihnen bei der Umwandlung Ihres Unternehmens

Für Unternehmer gibt es bzgl. Unternehmensumwandlungen verschiedene Möglichkeiten (Verschmelzung, Spaltung etc.) Diese sind im Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz festgelegt.

Außerdem gibt es eine beliebte Möglichkeit namens Anwachsungsmodell, die außerhalb des Umwandlungssteuerrechts liegt. Diesem Modell habe ich einen eigenen Beitrag gewidmet.

In diesem Beitrag erfahren, was die Anwachsung ist und welche Vorteile sie Unternehmen bietet.

Diesen Beitrag können Sie hier nachlesen: https://www.steuerberatung-breit.de/anwachsung-diese-2-vorteile-bietet-sie-ihnen-bei-der-umwandlung-ihres-unternehmens/

Sie möchten mehr Informationen zum Thema Unternehmensumwandlung?

Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie mein Experten-Team oder mich. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder per Kontaktformular.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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