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Vermögensverwaltung – Wann ist diese gewerblich und wie können Sie profitieren?

Sie sind Unternehmer und haben sich durch jahrelange harte Arbeit ein beträchtliches Vermögen aus Immobilien, Aktien, Anleihen oder anderen Vermögensgegenständen erarbeitet? Dieses Vermögen wird über die nächsten Jahre weiter anwachsen und Sie fragen sich, ab wann Käufe oder Verkäufe eine gewerbliche Besteuerung auslösen? Und: Welche konkreten Auswirkungen hat eine gewerbliche Besteuerung im Gegensatz zu Ihrer bisherigen, privaten Besteuerung? Diese Fragen über die Vermögensverwaltung werden mir im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als Steuerberater in Hamburg immer wieder gestellt.

Die Antworten darauf erhalten Sie leicht verständlich in diesem Beitrag. Zudem erläutere ich Ihnen auch, was zu einer Gewerblichkeit führt, was eine gewerbliche Infizierung ist und welchen Vorteil Sie durch eine unternehmerische Verwaltung Ihres Vermögens haben könnten.

In diesem Beitrag erfahren Sie folgendes:

Dieser Beitrag wurde am 12. Juli 2022 aktualisiert.

Vermögensverwaltung – Was ist eine Gewerblichkeit?

Eine Gewerblichkeit ist dann vorhanden, wenn Sie im Rahmen Ihrer Vermögensverwaltung unternehmerisch tätig sind. Welches Verhalten konkret eine Gewerblichkeit auslöst, erkläre ich Ihnen nachfolgend in diesem Beitrag.

Welche Auswirkungen hat eine Gewerblichkeit?

Die Bilanzierungspflicht: Wird vom Finanzamt eine Gewerblichkeit festgestellt, müssen Sie für Ihre vermögensverwaltende Tätigkeit eine Bilanz erstellen. Für Sie bedeutet das mehr Verwaltungsaufwand und höhere Steuerberatungskosten.

Die Gewerbesteuerpflicht: Die Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbebetriebe und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wie die Gewerbesteuer in unterschiedlichen Bundesländern berechnet wird, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst: Gewerbesteuer bundesweit: Welches Bundesland bezahlt am wenigsten?

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Diese kurze Einführung hat Ihr Interesse geweckt und Sie wollen ein wenig mehr zu dem Thema hören? Dann brauchen Sie einfach nur auf Play zu klicken, um mein kurzes Erklärvideo zu starten:

Vermögensverwaltung - Was ist Gewerblichkeit

Vermögensverwaltung – Was führt zu einer Gewerblichkeit?

Ab wann ist die Verwaltung Ihrer Immobilien, Ihrer Aktien oder Ihres sonstigen Vermögens bilanzierungspflichtig und von der Gewerbesteuer betroffen?

Die kurze Antwort: Sobald vom Gesetzgeber eine Gewerblichkeit festgestellt wurde, gilt Ihre Vermögensverwaltung als gewerblich. Dann wird für Sie Gewerbesteuer fällig und Sie müssen eine Bilanz erstellen. Aber was führt nun konkret zu jener Gewerblichkeit?

Diese 4 Fälle führen zur Gewerblichkeit Ihrer Vermögensverwaltung!

Damit Ihre Vermögensverwaltung als gewerblich angesehen wird, muss immer ein Grund vorliegen. Konkret sind hier folgende 4 Gründe denkbar:

  1. Sie sind tatsächlich unternehmerisch tätig
  2. Sie sind unterstellt unternehmerisch tätig
  3. Sie sind gewerblich infiziert
  4. Sie setzen auf eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG oder eine GmbH

Nachfolgend stelle ich Ihnen diese 4 Gründe nun im Detail vor.

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Was führt zu Gewerblichkeit

Vermögensverwaltung – Was ist eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit?

Ab wann geht das Finanzamt bei der Vermögensverwaltung von einer tatsächlichen unternehmerischen Tätigkeit aus? Ob eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit vorliegt, entscheidet sich vor allem an diesen zwei Faktoren:

Das Unternehmerrisiko: Wenn Ihre Tätigkeit eine Chance auf einen Gewinn und ein Risiko eines Verlustes haben, spricht man von einem Unternehmerrisiko.

Die Unternehmerinitiative: Noch bedeutender als das Unternehmerrisiko ist die Unternehmerinitiative. Diese Initiative liegt vor, wenn Sie:

  • eine unternehmerische Außendarstellung haben
  • aktiv werben
  • Kunden haben
  • sich wie andere Unternehmer verhalten, also zum Beispiel auf Geschäftsreisen gehen, Geschäftsessen abhalten, etc.

Wenn Sie diese Merkmale erfüllen, sind Sie mit Ihrer Vermögensverwaltung unternehmerisch tätig. Das gilt allerdings nur, wenn Sie Ihre Vermögensverwaltung von Ihrem eigentlichen Unternehmen ausgelagert haben. Verwalten Sie Ihr Vermögen in Ihrem “normalen”, operativ tätigen Unternehmen, ist die Vermögensverwaltung automatisch immer eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit.

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Was ist eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit?

Vermögensverwaltung – Was ist eine unterstellte unternehmerische Tätigkeit?

Vom Finanzamt wird Ihnen eine unternehmerische Tätigkeit unterstellt, wenn Sie 4 oder mehr Immobilien kaufen und genau diese Immobilien innerhalb von 5 Jahren wieder verkaufen. Dabei handelt es sich um keine Straftat, sondern Sie werden ab sofort einfach wie ein Unternehmen besteuert.

Die Argumentation dahinter: Dieses Transaktions-Volumen ist für eine private Vermögensverwaltung unrealistisch und passt eher zu einem gewerblichen Unternehmen, das mit Immobilien handelt.

Was noch dazukommt: Oft erzielen Sie mit diesen Verkäufen einen hohen Gewinn. Diese Gewinnerzielungs-Absicht verstärkt aus der Sicht des Finanzamts die unterstellte unternehmerische Tätigkeit.

Wichtig: Eine unterstellte unternehmerische Tätigkeit kann nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien angenommen werden. Beim Handel mit Beteiligungen oder anderen Wertpapieren ist eine unterstellte unternehmerische Tätigkeit nicht möglich.

Spezialfall: Immobilien im Ausland

Auch ein Kauf oder Verkauf von Immobilien im Ausland zählt zur unternehmerischen Tätigkeit hinzu. Das gilt auch, wenn diese Immobilien aufgrund eines Doppelbesteuerungs-Abkommens gar nicht in Deutschland steuerpflichtig sind.

Keine unterstellte unternehmerische Tätigkeit bei Scheidung oder finanziellen Schwierigkeiten

Müssen Sie Ihre Immobilien wegen einer Scheidung oder zum Ausgleich von Schulden verkaufen, werden diese Objekte vom Finanzamt nicht bei der Bestimmung einer eventuellen unternehmerischen Tätigkeit mitgezählt.

Welche Auswirkungen hat eine unterstellte unternehmerische Tätigkeit für Sie?

Wird vom Finanzamt eine unternehmerische Tätigkeit festgestellt, löst das wie zuvor erwähnt zwei Pflichten für Sie aus.

1. Bilanzierungspflicht: Wie jedes Unternehmen müssen auch Sie eine Bilanz erstellen und werden vom Finanzamt wie ein gewerblicher Betrieb

2. Gewerbesteuerpflicht: Als Unternehmen müssen Sie auch Gewerbesteuer zahlen.

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Was ist eine unterstellte unternehmerische Tätigkeit?

Vermögensverwaltung – Was ist eine gewerbliche Infizierung?

Sie haben sich durch jahrelange Arbeit und kluge Investitionen ein beträchtliches Vermögen angespart? Die Verwaltung Ihrer Immobilien, Aktien oder anderer Beteiligungen übernehmen Sie dabei selbst? Achtung: Wenn Sie beim Kauf bzw. Verkauf von Häusern, Wohnungen, Grundstücken oder Beteiligungen gewisse Grenzen überschreiten, werden Sie vom Finanzamt steuerlich anders eingestuft.

Im Steuerrecht gibt es nämlich den Tatbestand der gewerblichen Infizierung. Kurz gesagt verändert diese gewerbliche Infizierung, wie Ihre vermögensverwaltenden Tätigkeiten, also zum Beispiel der Verkauf einer Immobilie oder der Kauf von Beteiligungen, besteuert werden.

Welche Auswirkungen hat eine gewerbliche Infizierung?

Eine gewerbliche Infizierung macht aus Ihrer privaten Vermögensverwaltung eine unternehmerische Tätigkeit. Die “Infizierung” ist also eine Aktivität (oder auch mehrere Aktivitäten), die Sie in den Augen des Finanzamts zu einem Unternehmer machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich unternehmerisch tätig sind.

Das Finanzamt vergleicht einfach Ihre Aktivitäten mit gewissen Kriterien und wenn Sie diese Punkte erfüllen, gilt Ihre private Vermögensverwaltung als eigenes Unternehmen.

Das Resultat: Ihre private Vermögensverwaltung wird steuerlich wie ein Unternehmen behandelt. Sie müssen ab der Feststellung der Infizierung eine Bilanz erstellen und auch dementsprechend Gewerbesteuer bezahlen.

Wie wird eine gewerbliche Infizierung ausgelöst?

Hier gibt es 3 mögliche Auslöser:

#1 Infizierung durch eine echte oder unterstellte unternehmerische Tätigkeit:

Verhalten Sie sich im Rahmen Ihrer Vermögensverwaltung wie ein Unternehmer, werden Sie vom Finanzamt auch als solcher behandelt. Wie eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit genau definiert ist und wann diese Tätigkeit angenommen wird, habe ich Ihnen zuvor schon erläutert.

#2 Sie sind zu mehr als 10% an einer anderen, gewerblich tätigen Gesellschaft beteiligt

Haben Sie Beteiligungen an GmbHs kann es sich aus Sicht der Vermögensverwaltung lohnen, Ihren Anteil zu reduzieren.

#3: Sie halten gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Ihr Partner ist selbst gewerblich tätig

Bei der gewerblichen Tätigkeit spielt auch die Tätigkeit Ihres Ehepartners eine Rolle. Ist die erwähnte Voraussetzung erfüllt, gelten Sie als gewerblich infiziert.

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Vermögensverwaltung - Was ist eine gewerbliche Infizierung?

Die gewollte unternehmerische Verwaltung

Ist bei der Vermögensverwaltung eine Regelung mit einem Unternehmen sinnvoll oder ist es aus steuerlicher Sicht besser, die Verwaltung als Privatperson durchzuführen? Wie so oft in der Steuerberatung lautet die Antwort auf diese Frage: Es kommt auf Ihre Situation an. Beide Verwaltungs-Formen haben gewisse Vor- und Nachteile.

Anschließend erkläre ich Ihnen leicht verständlich, wann eine unternehmerische Vermögensverwaltung für Sie sinnvoll sein könnte und wie Sie konkret profitieren können.

Was ist eine gewollte unternehmerische Vermögensverwaltung?

Bei einer gewollten unternehmerischen Vermögensverwaltung transferieren Sie Ihre privaten Immobilien, Aktien oder andere Beteiligungen in eine GmbH & Co. KG oder in eine gewöhnliche GmbH. Dieses Vermögen wird dann nicht mehr von Ihnen als Privatperson, sondern über Ihr Unternehmen verwaltet. Damit werden alle Erträge aus der Vermietung oder dem Verkauf gewerbesteuerpflichtig und das Vermögen muss auch bei der Bilanzerstellung berücksichtig werden.

Mehr zum Thema Vermögensverwaltung mit einer GmbH erfahren Sie hier: Vermögensverwaltende GmbH: Sparen Sie damit wirklich Steuern?

Welche Vorteile haben Sie durch eine gewollte unternehmerische Vermögensverwaltung?

Mit einer gewollten unternehmerischen Vermögensverwaltung haben Sie größeren Handlungsspielraum und müssen sich nicht an die Behaltefristen halten, die für Privatpersonen gelten. Das heißt: Sie können Ihre Immobilien in kürzeren Zeitabständen kaufen und wieder verkaufen, ohne dass Sie sich Gedanken über gewisse Fristen machen müssen.

Zusätzlich dazu ist eine unternehmerische Vermögensverwaltung auch bei der Planung Ihrer Erbschaftsteuer besser geeignet. Den oben angesprochenen Nachteil durch die Gewerbesteuerpflicht können Sie sich durch ein kluges steuerliches Vorgehen umgehen. Sie können nämlich eine sogenannte erweiterte Kürzung beantragen und diesen Vermögensteil von der Steuerpflicht ausnehmen (siehe § 9 GewStG).

Alles zum Thema Erbschaftssteuer haben wir Ihnen hier zusammengefasst: Die Erbschaftsteuer – Vom Experten einfach erklärt

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Gewollte unternehmerische Verwaltung

Sie haben weitere Fragen zum Thema Gewerblichkeit und Vermögensverwaltung?

Wenn Sie im Detail erfahren möchten, wie Sie eine gewerbliche Infizierung vermeiden können und welchen Spielraum Sie hierbei haben oder wie Sie von den Vorteilen der gewollten unternehmerischen Vermögensverwaltung profitieren, dann können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei aufsuchen.

Als renommierter Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, worauf Sie konkret achten müssen und wie Sie bei der Vermögensverwaltung Steuern sparen können.

Für ein persönliches Gespräch mit mir oder einem meiner Experten können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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