Sie sind Unternehmer und haben sich über die Jahre ein beträchtliches Vermögen erarbeitet? Oder stehen Sie erst am Beginn Ihrer unternehmerischen Laufbahn und möchten sich mit geschickten Beteiligungen in den nächsten Jahrzehnten Ihr Vermögen Schritt-für-Schritt vermehren?
In beiden Fällen könnte eine vermögensverwaltende GmbH für Sie interessant sein. Mit dieser Spezialform der GmbH können Sie verhindern, dass Ihre Gewinne aus Beteiligungen oder Anleihen durch eine hohe Besteuerung förmlich “aufgefressen” werden.
Denn ohne langfristige Planung werden alle Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz von 42 oder sogar 45% besteuert. In diesem Fall geht fast die Hälfte Ihres zusätzlichen Einkommens direkt an den Staat. Mit einer vermögensverwaltenden GmbH können Sie diese Steuern um 20-40 % senken. Aber wie funktioniert das genau?
Dieser Beitrag wurde am 23. November 2022 aktualisiert.
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine GmbH, die ausschließlich für die Verwaltung von Beteiligungen zuständig ist. Im Gegensatz zu einer “normalen” GmbH, ist diese vermögensverwaltende GmbH nicht als klassisches Unternehmen (= operativ) tätig. Nur wenn Sie sich strikt an diese Regeln halten, profitieren Sie von den attraktiven Steuererleichterungen.
Sobald Sie mit einer vermögensverwaltenden GmbH normale Geschäfte betreiben, verlieren Sie dieses Steuer-Privileg und müssen ganz normal Steuern zahlen.
Rein rechtlich gesehen gibt es allerdings keinen Unterschied zwischen einer vermögensverwaltenden und einer “normalen” GmbH. Alle Anforderungen (Mindestkapital, Gesellschaftsvertrag, etc.) die für jede andere GmbH gelten, gelten auch für die vermögensverwaltende GmbH (siehe GmbHG).
Welche Spezialformen der vermögensverwaltenden GmbH gibt es?
Obwohl alle vermögensverwaltenden GmbHs grundsätzlich den gleichen Zweck verfolgen, kann zwischen zwischen zwei Sonderformen unterschieden werden:
Spezialform 1: Die Immobilien GmbH
Wenn Sie mit Ihrer vermögensverwaltenden GmbH nur Immobilien-Vermögen verwalten, spricht man auch von einer sogenannten Immobilien GmbH.
Wichtig: Um alle Steuervorteile beanspruchen zu können, darf die GmbH weder gewerblich mit Immobilien handeln noch Immobilien vermieten, die sich nicht im Besitz der GmbH befinden.
Halten Sie sich allerdings an alle Vorschriften, entfällt für Ihre Mieteinnahmen die gesamte Gewerbesteuer in Höhe von 15 %. Sie zahlen daher “nur” noch 15 % Körperschaftssteuer und (falls die Gewinne ausbezahlt werden) 25 % Kapitalertragssteuer.
Welchen Sonderfall Sie bei der Immobilien GmbH auf jeden Fall kennen sollten und wie viel Geld Sie tatsächlich sparen, zeige ich Ihnen mit leicht verständlichen Erklärungen und einem Fallbeispiel in einem eigenen Beitrag: Immobilien GmbH: So senken Sie die Besteuerung Ihrer Mieteinkünfte auf nur 15%
Spezialform 2: Die Familien GmbH
Eine Familien-GmbH ist eine vermögensverwaltende GmbH an der nicht nur Sie, sondern auch andere Familienmitglieder beteiligt sind.
Der große Vorteil: Sie sichern sich alle Steuervorteile und können zusätzlich die Erbfolge mithilfe des Gesellschaftsvertrags der GmbH regeln.
Durch eine Familien GmbH haben Sie alle Vermögenswerte im Blick und müssen erbrechtlich nur die Verhältnisse eines Vermögensgegenstandes (nämlich die GmbH) klären. Würden sich alle Beteiligungen, Immobilien und weitere Anlagen in Ihrem Privatbesitz befinden, müsste die Vererbung aller Vermögenswerte einzeln geregelt werden.
Genaue Erklärungen zu allen Vorteilen der Familien-GmbH habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst: Familien-GmbH: Was ist das und wie profitieren Sie davon?
Ab welchem Vermögen lohnt sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Als Faustregel gilt: Ist Ihr Vermögen größer als 500.000 Euro und haben Sie ein hohes laufendes Einkommen, werden Sie wahrscheinlich von einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren.
Denn bei einer vermögensverwaltenden GmbH fallen neben Gründungskosten auch laufende Kosten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss an. Erst ab zirka 500.000 Euro rentiert sich dieser zusätzliche Aufwand.
Aber auch bei niedrigerem Vermögen, können Sie von der Gründung einer solchen GmbH profitieren. Das ist jedoch von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Für eine seriöse Beratung ist deshalb immer eine genaue Steuerberater-Analyse erforderlich.
Wichtig: Wenn Sie gerade am Beginn Ihres langfristigen Vermögensaufbaus stehen, kann sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH schon jetzt für Sie lohnen.
Warum das so ist und warum eine spätere Überführung Ihres Privatvermögens in eine vermögensverwaltende GmbH problematisch sein kann, erfahren Sie weiter unten in diesem Beitrag.
Wie profitiere ich konkret von einer vermögensverwaltenden GmbH?
1. Körperschaftssteuer-Kürzung: Halten Sie mindestens eine Beteiligung von 10% an einer anderen Gesellschaft, sind Gewinne aus dieser Beteiligung von der Körperschaftssteuer befreit (siehe § 8b KStG). Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast um 15%.
2. Gewerbesteuer-Kürzung: Halten Sie eine Beteiligung von mindestens 15% an einer anderen Gesellschaft, müssen Sie keine Gewerbesteuer auf die Gewinne bezahlen (siehe § 9 GewStG). Je nach Bundesland ist das eine Steuerersparnis von etwa 14 bis 17 Prozent.
Kurz zusammengefasst heißt das für Sie: Damit sich eine Beteiligung aus steuerlicher Sicht für Sie lohnt, muss Sie mindestens 10% des Stammkapitals betragen. Dann sparen Sie einen Teil der Körperschaftssteuer.
Ab einer Beteiligung von 15% wird zusätzlich noch die Gewerbesteuer gekürzt und Sie schöpfen alle Steuervorteile voll aus. Verbleiben die Gewinne in der GmbH, werden diese Gewinne damit gar nicht besteuert und können zur Gänze wieder reinvestiert werden. Zahlen Sie die Gewinne aus, werden sie mit 25% Kapitalertragssteuer versteuert.
Zum Vergleich: Halten Sie die Beteiligungen in Ihrem Privatvermögen, werden die Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz (in Ihrem Fall wahrscheinlich 42 oder 45%) besteuert.
Mit einer vermögensverwaltenden GmbH sparen Sie demnach zwischen zirka 20% (wenn Sie die Gewinne auszahlen) bis zu mehr als 40% (wenn die Gewinne einbehalten werden) an Steuern auf Ihre Beteiligungs-Gewinne.
Zu kurzfristig geplant: Das ist der häufigste Fehler bei einer vermögensverwaltenden GmbH
Wie oben bereits erwähnt, macht eine vermögensverwaltende GmbH nur bei relativ großen Vermögen von zirka 500.000 Euro Sinn.
Aber: Auch am Beginn des Vermögens-Aufbaus kann es sich lohnen, bereits mit einer vermögensverwaltenden GmbH zu starten und das Vermögen nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt in eine GmbH zu überführen.
Denn eine spätere Einbringung Ihres Privatvermögens in eine GmbH wird mit einem sehr hohen Gesamtsteuersatz versteuert. Inklusive Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag kommen Sie auf eine Besteuerung von mehr als 50%. Setzen Sie hingegen von Anfang an auf eine vermögensverwaltende GmbH entfällt diese teure Einbringung.
Der häufigste Fehler bei der vermögensverwaltenden GmbH ist demnach, nicht weit genug in die Zukunft zu planen und nur die jetzige Vermögenssituation zu berücksichtigen.
Frei nach dem Motto: “Mein Vermögen ist zu gering und eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich nicht. Wenn mein Vermögen in der Zukunft steigt, kann ich ja immer noch eine vermögensverwaltende GmbH gründen und meine Beteiligungen übertragen.”
Das in diesem Einbringungs-Fall aber mehr als 50% an Steuern anfallen und die Hälfte Ihres Vermögens an den Staat geht, vergessen allerdings die Meisten.
Alle Details zur vermögensverwaltenden GmbH im Video erklärt
Sie möchten gerne noch mehr zur vermögensverwaltenden GmbH erfahren? Oder möchten Sie nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus diesem Artikel hören?
In beiden Fällen ist mein Video zur vermögensverwaltenden GmbH für Sie genau richtig. Im Video spreche ich mit meinem “Sparrings-Partner” York über alle Details und wann diese Spezialform der GmbH für Sie sinnvoll ist. Klicken Sie einfach auf Play!
Fazit: Vermögensverwaltende GmbH ist ideal für langfristigen Vermögensaufbau
Wenn Sie über ein Beteiligungs-Vermögen von mehr als 500.000 Euro verfügen oder Ihr Vermögen schrittweise aufbauen möchten, können Sie mit einer vermögensverwaltenden GmbH langfristig Steuern auf Ihre Erträge senken.
Besonders, wenn die Gewinne einbehalten und reinvestiert werden, profitieren Sie von dieser Steueroptimierungs-Form. Durch die Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer sind Ihre Gewinne in diesem Fall nämlich steuerfrei.
In der Praxis wird diese Gestaltungsform leider zu wenig genutzt und nur bei großen Vermögen empfohlen.
Meine Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass eine vermögensverwaltende GmbH auch für kleinere, stark anwachsende Vermögen geeignet ist. Wenn Sie hier von Anfang an auf eine vermögensverwaltende GmbH setzen, sparen Sie sich eine hohe Besteuerung bei einer späteren Einbringung.
Sie haben weitere Fragen zur vermögensverwaltenden GmbH?
Dieser Beitrag hat Ihr Interesse geweckt und Sie hätten gerne detailliertere Informationen oder möchten wissen, ob Sie von einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren können? Ich stehe Ihnen gerne als aktiver Ansprechpartner bereit.
Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über mein Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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