Irreführende Unternehmensbewertungen

Vorsicht beim Unternehmenskauf: So erkennen Sie irreführende Unternehmensbewertungen

Sie möchten eine Firma kaufen und wollen vor der entgültigen Kaufentscheidung eine Unternehmensbewertung bei einem Steuerberater anfertigen lassen? Sie wissen allerdings nicht, welche Daten und Methoden dabei verwendet werden und ob sich der Steuerberater auch wirklich auskennt?

Sie haben Angst, wegen einer fehlerhaften Unternehmensbewertung in das falsche Unternehmen zu investieren und am Ende vor einem Schuldenhaufen zu stehen?

Diese Sorge ist berechtigt. Denn ein Unternehmen kann durch verschiedene Verfahren bewertet werden, von welchen manche ein trügerisches Bild der bewerteten Firma vermitteln. Außerdem haben nicht alle Steuerberater ausreichend Fachwissen, um realistische Unternehmensbewertungen zu erstellen.

Worauf Sie als Käufer bei der Unternehmensbewertung achten müssen und wie Sie sich vor Fehlinvestitionen schützen, habe ich Ihnen daher in diesem Beitrag zusammengefasst. Sie erfahren die Ursachen für unrealistische Unternehmensbewertungen, die 2 unterschiedlichen Bewertungs-Methoden und welche Schummeltricks häufig von Verkäufern bei der Unternehmensbewertung eingesetzt werden.

Die Ursache für irreführende Bewertungen: Ahnungslosigkeit “normaler” Steuerberater

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass jeder Steuerberater dem anderen gleicht. Tatsache ist, dass es auch in unserem Metier verschiedene Schwerpunkte gibt und sich nicht jeder Steuerberater gleich gut bei allen Fachgebieten auskennt.

Daher passiert es bei der Unternehmensbewertung häufig, dass ein Berater konsultiert wird, welcher mit der nötigen Vorgehensweise nicht vertraut ist. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, damit will ich nicht sagen, dass manche Kollegen unfähig wären. Allerdings wissen gerade bei der Unternehmensbewertung viele Steuerberater nicht, welches Verfahren genau angewandt werden muss.

So gebrauchen viele Kollegen das vereinfachte Ertragswertverfahren für die Bewertung ohne dabei zu wissen, dass:

  • es nicht das einzige Verfahren ist,
  • es kein rechtlich und/oder betriebswirtschaftlich anerkanntes Verfahren ist.

Deshalb sollten Sie bei der Unternehmensbewertung auf einen erfahrenen Unternehmensberater setzen. Nur dieser weiß, welche Verfahren zur Auswahl stehen und welche davon für den zu bewertenden Fall geeignet sind.

Unternehmensberater kennen sich mit der Theorie über den Kapitalmarkt gut genug aus und wissen über die Wechselwirkungen von Risiko, Rendite, Kauf- und Verkaufserwartungen Bescheid.

Daher mein Tipp an Unternehmer: Vertrauen Sie nicht allein auf ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium der Wirtschaft, sondern suchen Sie sich einen Unternehmensberatungs-Fachmann.

Diese 2 Methoden gibt es für die Unternehmensbewertung

Prinzipiell gibt es bei der Unternehmensbewertung 2 Methoden. Diese unterscheiden sich voneinander wie folgt:

1. Methode: Das Ertragswertverfahren

Zusammengefasst erfolgt die Unternehmensbewertung mit dem Ertragswertverfahren anhand der Berechnung zukünftiger Gewinne. Die Theorie dabei ist simpel:

Die Gewinne der letzten 5 Jahre einer Firma werden genommen, um die (wahrscheinlichen) Gewinne der zukünftigen Jahre damit zu berechnen. Da diese zukünftigen Gewinne möglichst genau der Realität entsprechen sollen, werden sie um den Faktor Risiko und Verzinsung gekürzt.

Das bedeutet: Für jedes Jahr in der Zukunft wird gesondert das Risiko sowie die Verzinsung einer Bundesanleihe (die in Deutschland 0,5% im Jahr entspricht) ermittelt. Für diese Berechnung wird in der Regel das CAPM angewendet.

CAPM steht für Capital Asset Pricing Model und ist ein Modell für die Risikobewertung von Unternehmen. Wie genau dieses Verfahren funktioniert habe ich Ihnen in einem ausführlichen Beitrag zusammengefasst: Sie wollen Ihren Unternehmenswert berechnen? So hilft Ihnen das CAPM dabei

Sind einmal die zukünftigen Gewinne durch das ermittelte Risiko und die Verzinsung geschmälert, stellt die resultierende Summe den Unternehmenswert dar.

2. Methode: Das Substanzwertverfahren

Das Substanzwertverfahren ermittelt den Unternehmenswert anhand der Bewertung bilanzierter Vermögensgegenstände zu Zeitwerten. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Es wird das materiell fassbare Vermögen (=die Substanz) einer Firma bewertet.

Zu einem bestimmte Stichtag werden dabei die einzelnen Vermögensgegenstände sowie die Schulden eines Unternehmens ermittelt. Dafür wirft man einen Blick in die Firmenbilanz und bewertet das Vermögen mithilfe des derzeitigen Marktwertes.

So schnell werden 2 Methoden zu 20

Ich weiß, zwei Auswahlmöglichkeiten für die Vorgehensweise bei der Unternehmensbewertung klingt wenig. Allerdings gibt es bei diesen Methoden jeweils über Unterteilungen, sodass es in Wahrheit rund 20 verschiedene Wege gibt, ein Unternehmen zu bewerten.

Das bedeutet: 20 Unternehmensbewertungen können 20 verschiedene Ergebnisse liefern. Jedes davon ist korrekt, bringt allerdings andere Aspekte mit in die Bewertung ein. Daher fällt es Käufern oft schwer, die richtigen Schlussfolgerungen aus einer Unternehmensbewertung zu ziehen.

In dem folgenden Absatz will ich Ihnen daher helfen, ein besseres Gespür für Unternehmensbewertungen zu bekommen. Nur wenn Sie wissen, worauf Sie als Käufer achten müssen, können Sie auch die richtige Entscheidung treffen.

So erkennen Sie risikoreiche Unternehmensbewertungen

Prinzipiell gilt für Käufer: Basiert eine Unternehmensbewertungen hauptsächlich auf der Bemessung von bilanzierten Vermögensgegenständen handelt es sich für Sie um einen relativ sicheren Deal. Der prognostizierte Firmenwert ist in diesem Fall nämlich zum Großteil durch Anlage- und Umlaufvermögen gedeckt.

Wird zur Bewertung jedoch ein selbstgeschaffener Firmenwert (=Prognosen von zukünftigen Gewinnen) herangezogen, gehen Sie als Käufer ein Risiko ein. Aber lassen Sie es mich an einem praktischen Beispiel verdeutlichen:

Beispiel 1: Großes Vermögen als Basis einer sicheren Bewertung

Nehmen wir an, Sie wollen eine Firma kaufen und bekommen von dieser eine Unternehmensbewertung. Aus dieser Bewertung können Sie erkennen, dass die Firma:

  • mittelmäßige zukünftige Gewinne erwartet
  • und sehr viele Anlagen und Umlaufvermögen besitzt.

Der Firmenwert (also die zukünftigen Ertragserwartungen) dieses Unternehmens wird auf 0,1 Millionen Euro angesetzt. Das bilanzierte Vermögen beträgt 0,9 Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein Unternehmenswert von 1 Million Euro.

Für Sie als Käufer stellt dieses Beispiel ein sicheres Geschäft dar. Der Unternehmenswert (und damit auch der Kaufpreis) wird durch das bilanzierte Vermögen beinahe vollkommen gedeckt. Meist handelt es sich in einem solchen Fall um Firmen mit hohem Warenbestand wie beispielsweise Speditionen, Zeltebauer, etc.

Beispiel 2: So beeinflussen hohe Gewinn-Prognosen die Unternehmensbewertung

In unserem zweiten Beispiel verhält es sich genau umgekehrt. Die Bewertung der Firma lässt erkennen, dass:

  • hohe zukünftige Gewinne erwartet werden
  • und es wenig Anlage- und Umlaufvermögen gibt.

Der Firmenwert beträgt laut Gutachten 2 Millionen Euro, während das bilanzierte Vermögen 3 Millionen Euro ausmacht. Daraus folgt ein Unternehmenswert von 5 Millionen Euro.

Sollten Sie diese Firma tatsächlich kaufen, setzen Sie sich als Unternehmer einem Risiko aus. Der Unternehmenswert wird nämlich zu einem großen Teil aus sehr guten Gewinnen in der Zukunft hergeleitet und beinhaltet nur wenig bilanzierte Anlagen. Dies ist übrigens oft der Fall bei IT-Firmen oder Start-Up-Unternehmen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Je höher die zukünftigen Gewinne im Verhältnis zum Anlage- und Umlaufvermögen bei einer Unternehmensbewertung sind, desto riskanter ist das Geschäft.

3 häufige Schummeltricks von Verkäufern

Wie Sie sehen, ist das Ergebnis einer Unternehmensbewertung von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Einer davon ist auch die Einstellung Ihres Verkäufers.

Während nämlich viele irreführende Unternehmensbewertung auf den zuständigen Steuerberater zurückzuführen sind, gibt es auch welche, die von den Verkäufern absichtlich beeinflusst wurden. Die 3 beliebtesten Tricks für eine bessere Unternehmensbewertung sind:

  1. Die geringe Abzinsung zukünftiger Erträge
  2. Die Erstellung zu guter Prognosen
  3. Das Verschweigen von Risiken

Sich vor diesen 3 Schummeltricks als Käufer zu schützen ist schwer. Was Sie allerdings tun können, ist zum Beispiel eine Earn-Out-Klausel in Ihren Kaufvertrag aufzunehmen. Was genau eine Earn-Out-Klausel ist und wie sie Käufer vor zu hohen Kosten bewahrt, erfahren Sie in diesem ausführlichen Blogbeitrag: Die Vor- und Nachteile der Earn-out-Klausel beim Unternehmenskauf 

Fazit: Setzen Sie bei der Unternehmensbewertung auf einen Unternehmensberater

Ich weiß, das war nun viel Information auf einmal. Allerdings ist der Kauf einer Firma eine wichtige Angelegenheit, bei der Sie wirklich alle Faktoren bedenken müssen. Daher ist es für Sie als Käufer notwendig, genau zu wissen, worin Sie investieren.

Klarheit über die wirtschaftliche Aufstellung des zu kaufenden Objektes liefert Ihnen die Unternehmensbewertung. Sie zeigt Ihnen, welche finanziellen Reserven Ihre zukünftige Firma hat und wie viel Geld sie wirklich wert ist.

Damit Sie als Käufer bei der Bewertung allerdings nicht über den Tisch gezogen werden, brauchen Sie einen Experten. Als ehemaliger Unternehmensberater mit über 500 Fällen weiß ich, dass nur ein Unternehmensberater Schummeltricks aufdecken und Sie vor Fehlinvestitionen bewahren kann.

Ein gewöhnlicher Steuerberater besitzt in der Regel nicht die nötigen Kenntnisse, um eine irreführende Unternehmensbewertung zu erkennen.

Als weitere Schutzmaßnahme vor zu hohen Kosten können Sie als Käufer auch die Vorteile einer Earn-Out-Klausel nutzen. Auf diese Weise werden prognostizierte Gewinne nur dann bezahlt, wenn sie auch wirklich eintreten.

Sollten Sie mehr über das Thema der Unternehmensbewertung erfahren wollen oder professionelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei zur Verfügung. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Elnur – stock.adobe.com

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