Wann sollte man als Einzelunternehmer sein Unternehmen in eine GmbH umwandeln? Welche Formalitäten muss man bei einer Gesellschafterversammlung beachten? Wer zahlt die Abfindung, wenn ein Gesellschafter aus der GmbH aussteigt?
Kaum ein Thema brennt meinen Mandanten so unter den Nägeln wie die GmbH. Bei vielen Beratungsgesprächen werde ich förmlich mit GmbH-Fragen durchlöchert.
Am Anfang des Jahres habe ich darum die häufigsten Fragen meiner Mandanten zur GmbH gesammelt und mir das Ziel gesetzt, alle in ausführlichen Blogbeiträgen zu beantworten.
Ich habe meine Liste Schritt-für-Schritt abgearbeitet und auch genau mitprotokolliert, wie die Beiträge bei meinen Lesern angekommen sind.
In diesem Beitrag finden Sie deshalb einen kompakten Überblick über die 5 GmbH-Beiträge mit den höchsten Klickzahlen aus dem Jahr 2019. Ich fasse für Sie alle Beiträge kurz zusammen und verlinke auch jeweils auf die ausführlichen Beiträge.
Die Top 5 beliebtesten GmbH-Beiträge aus meinem Steuerberatungs-Blog im Jahr 2019
Platz 5: Macht eine Ein-Mann-GmbH für Sie Sinn? Hier finden Sie es heraus!
Eine Ein-Mann-GmbH ist eine “normale” GmbH mit nur einem Gesellschafter. Vor allem für Einzelunternehmer ist das attraktiv.
Sie behalten die volle Kontrolle über das Unternehmen und genießen gleichzeitig alle Vorteile, wie etwa die beschränkte Haftung oder die bessere Steuergestaltung, einer GmbH.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wann für Einzelunternehmer eine Unternehmensumwandlung in eine GmbH Sinn machen kann. Denn hier sollten Sie als Einzelunternehmer nämlich eine bestimmte Gewinnschwelle überschreiten.
Ansonsten macht eine Umwandlung in eine GmbH keinen Sinn und die Gründungs- bzw. die laufenden Kosten übersteigen Ihre Steuervorteile.
Meinen detaillierten Artikel zur Ein-Mann-GmbH und wie Sie herausfinden, ob sie für Sie Sinn macht, finden Sie hier: https://www.steuerberatung-breit.de/macht-eine-ein-mann-gmbh-fuer-sie-sinn-hier-finden-sie-es-heraus/
Platz 4: Verschuldete GmbH kaufen: Macht das aus steuerlicher Sicht Sinn?
Kann es für Unternehmer sinnvoll sein, eine verschuldete GmbH zu kaufen? Diese Frage stellen mir meine Mandanten immer wieder.
Häufig sind diese Unternehmer wegen attraktiven Kundenbeziehungen am Kauf der verschuldeten GmbH interessiert und möchten mit mir abklären, ob dieses Vorhaben auch aus steuerlicher Sicht eine gute Idee ist.
Grundsätzlich rate ich meinen Mandanten aber vom Kauf eines verschuldeten Unternehmens ab. Die Risiken sind hier einfach zu hoch. Denn ab dem Zeitpunkt der Übernahme haften Sie für alle Altlasten der GmbH.
Schnell und oft auch unbewusst können Sie so Steuerhinterziehung, Bilanzbetrug oder Insolvenzverschleppung begehen. All diese Vergehen sind Straftaten und Sie können schlimmstenfalls ins Gefängnis wandern.
Deswegen erkläre ich Ihnen in meinem detaillierten Artikel eine bessere Alternative zum Kauf einer verschuldeten GmbH. Mit dieser Alternative haben Sie kein Haftungsrisiko.
Hier geht’s zum Artikel: https://www.steuerberatung-breit.de/verschuldete-gmbh-kaufen-macht-das-aus-steuerlicher-sicht-sinn/
Platz 3: Raus aus der GmbH: Wie hoch ist der Preis? Wer erhält die Anteile?
Manchmal kommt es in GmbHs zum Streit oder ein Gesellschafter hat komplett andere Vorstellungen über die Zukunft des Unternehmens als der Rest der Teilhaber.
Diese Situationen enden meistens mit dem Ausstieg von einem oder mehreren Gesellschaftern aus der GmbH.
Dem ausscheidenden Gesellschafter steht dann eine Abfindung zu. Wie Sie diese Abfindung mit dem sogenannten Ertragswertverfahren berechnen können, erkläre ich Ihnen in diesem ausführlichen Beitrag.
Außerdem erfahren Sie, wer die Abfindung bezahlen muss und wem die Anteile im Falle eines Verkaufs zustehen. Denn manchmal können im Gesellschaftsvertrag Vorkaufsrechte für die Gesellschafter niedergeschrieben werden.
Hier geht’s zum detaillierten Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/wie-hoch-ist-der-preis-wer-erhaelt-die-anteile/
Platz 2: Wissen für GmbH-Inhaber: Diese 3 Punkte können Sie in (fast) jedem Gesellschaftsvertrag optimieren
Ist Ihr GmbH-Gesellschaftsvertrag an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und auch aus steuerlicher Sicht optimiert? Wenn ich meinen Mandanten diese Frage stelle, bekomme ich als Antwort oft nur fragende Blicke.
Denn viele Unternehmer wissen nicht, dass sie durch geschickte Optimierungen des Gesellschaftsvertrags über die Jahre gesehen Tausende Euro an Steuern sparen können.
Konkret können Sie beispielsweise Abfindungen für ausscheidende Gesellschafter beschränken oder Erbschaften steuerlich besser regeln.
In standardisierten Gesellschaftsverträgen sind diese Punkte nämlich (fast) immer unzureichend geregelt. Deswegen sollten Sie mit der Hilfe eines erfahrenen Steuerberaters nachjustieren.
So sparen Sie langfristig gesehen Steuern und können Ihren Gesellschaftsvertrag zusätzlich an aktuelle Gesetzesänderungen anpassen.
Wie Sie bei den Anpassungen vorgehen sollten und auf wessen Hilfe Sie hier setzen müssen, erkläre ich Ihnen im ausführlichen Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/wissen-fuer-gmbh-inhaber-diese-3-punkte-koennen-sie-in-fast-jedem-gesellschaftsvertrag-optimieren/
Platz 1: Vorsicht bei der Gesellschafterversammlung: Diesen Fehler begehen vor allem kleinere GmbHs
Eine Gesellschafterversammlung muss immer nach bestimmten formalen Kriterien ablaufen. Wie groß die GmbH ist, spielt dabei keine Rolle.
Die Versammlung muss beispielsweise durch einen Brief einberufen werden, zu Beginn muss ein Protokollführer bestimmt werden und danach müssen alle Tagesordnungspunkte genau mitgeschrieben werden.
Vor allem in kleineren GmbHs werden diese Vorschriften jedoch sehr häufig nicht eingehalten. Verstoßen Sie hier gegen einen Punkt, können im schlimmsten Fall alle Gesellschafterbeschlüsse als nichtig erklärt werden.
Das kann gravierende Folgen haben: Sind Beschlüsse nachträglich ungültig, machen Sie sich schnell durch eine falsche Verwendung der Gewinne strafbar.
Damit Ihnen das nicht passiert, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag Schritt-für-Schritt, wie eine Gesellschafterversammlung ablaufen muss. Außerdem erfahren Sie, wer an der Gesellschafterversammlung teilnehmen kann und wie oft sie stattfinden muss.
Hier geht’s zum Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/vorsicht-bei-der-gesellschafterversammlung-diesen-fehler-begehen-vor-allem-kleinere-gmbhs/
Fazit: GmbH ist das beliebteste Blog-Thema bei Unternehmern
Meine Beiträge zur GmbH weisen regelmäßig die höchsten Klickzahlen auf meinem Blog auf. Das deckt sich auch mit meinen Alltags-Erfahrungen als Steuerberater in Hamburg. Bei kaum einem Thema gibt es so viele Fragen meiner Mandanten wie bei der GmbH.
Dieses Jahr habe ich schon viele dieser Fragen mit Blogbeiträgen beantwortet und Ihnen hier die 5 beliebtesten Beiträge zusammengefasst.
Aber keine Sorge: Ich bin schon wieder fleißig am Sammeln neuer Fragen. In den nächsten Monaten sind unter anderem Beiträge zur Nachschusspflicht von GmbH-Gesellschaftern, der gemeinnützigen GmbH und dem Aufsichtsrat bei der GmbH geplant. Bleiben Sie also gespannt!
Sollten Sie in der Zwischenzeit weitere Fragen zur GmbH haben oder eine Beratung zur Unternehmensumwandlung in eine GmbH benötigen, stehe ich Ihnen als aktiver Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Das Erstgespräch am Telefon führe ich ganz unverbindlich. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass ich auch der richtige Steuerberater in Hamburg für Sie bin.
In diesem Sinne, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg kontaktieren.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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