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Vorteile der GmbH: Von diesen 4 Punkten profitieren Sie wirklich

Sie sind erfolgreicher Einzelunternehmer oder Inhaber einer Personengesellschaft und möchten sich durch eine Umwandlung die Vorteile einer GmbH sichern? Oder spielen Sie schon länger mit dem Gedanken einer GmbH-Gründung und kennen die genauen Vorteile (noch) nicht?

Achtung: Einige der häufig angepriesenen Vorteile haben einen Haken und in Wirklichkeit profitieren Sie wenig bis gar nicht.

Genau das wissen aber viele Unternehmer nicht und entscheiden sich vorschnell für die Gründung einer GmbH. Nach einiger Zeit folgt dann häufig das “böse Erwachen”, wenn die erhofften Vorteile nicht wie erwartet eintreten. Um Sie vor diesem Schicksal zu bewahren, räume ich in diesem Artikel mit häufigen Mythen rund um die Vorteile der GmbH auf und erkläre Ihnen, wie Sie wirklich profitieren.

Dieser Beitrag wurde am 30. August 2022 aktualisiert.

Vorteile der GmbH: Bei diesen 2 Punkten handelt es sich nur um Mythen

Bei vielen Diskussionen unter Firmeninhabern und auch in Online-Artikeln werden meistens folgende zwei Punkte als Hauptvorteile der GmbH angeführt: Die Besteuerung und die Haftungsbeschränkung.

Warum es sich hier allerdings um Mythen handelt, lesen Sie im nächsten Abschnitt:

Mythos 1: Gewinne werden bei der GmbH immer nur mit 30 % besteuert

Viele Einzelunternehmer oder Inhaber von Personengesellschaften kennen das Problem: Alle Gewinne werden immer mit dem persönlichen Steuersatz von 42 oder in manchen Fällen sogar 45 % besteuert. Die GmbH verspricht hier Abhilfe: Die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer machen zusammen nur etwa 30 % aus. Viele Unternehmer wissen allerdings nicht, dass diese 30 % nur für Gewinne gelten, die in der Gesellschaft bleiben.

Wenn die Gewinne ausgeschüttet werden, kommt noch die Kapitalertragssteuer hinzu. Ihre Steuerlast erhöht sich dann auf 48 %. Unterm Strich ist dieser Steuersatz dann sogar höher als bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft.

Wenn Sie mehr Details zur Besteuerung von GmbHs erfahren möchten, empfehle ich Ihnen meinen Blogbeitrag “Realitätscheck: Wieviel Steuern zahlen Sie bei einer GmbH wirklich?”. Der Beitrag enthält auch ein leicht verständliches Fallbeispiel in dem ich alle Steuern Schritt-für-Schritt vorrechne.

Mythos 2: Die Haftung ist bei der GmbH immer auf die Einlage beschränkt

Auch diese Aussage ist nur teilweise richtig: Ja, grundsätzlich ist die Haftung bei der GmbH auf Ihre Einlage beschränkt.

Aber: Diese Haftungsbeschränkung gilt erst im sechsten Jahr nach der Umwandlung.

Bis dahin gilt für Sie eine persönliche Nachhaftung. Sollte Ihre Gesellschaft während dieser Frist in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haften Sie wie bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft.

Vorteile der GmbH: Von diesen 4 Punkten profitieren Sie wirklich

Obwohl sich zwei der am häufigsten genannten Vorteile der GmbH bei genauem Hinsehen als Mythen herausstellen, gibt es dennoch mehrere Gründe, warum die Gründung einer GmbH von Vorteil sein kann.

Im Folgenden habe ich Ihnen die 4 wichtigsten davon zusammengefasst:

Vorteil 1: Ihnen stehen alle 5 Wege der betrieblichen Altersvorsorge offen

Als Inhaber einer GmbH sind Sie Chef und Angestellter zugleich. Auf diese Weise können Sie Ihre Altersvorsorge komplett selbst in die Hand nehmen und aus 5 unterschiedlichen Wegen wählen:

1. Sie investieren in einen Pensionsfonds: Wie bei einem “klassischen” Fonds wird Ihr Geld hier breit gestreut und von einem Fondsmanager verwaltet.

2. Sie legen Ihr Geld bei einer Pensionskasse an: Dieser Weg ähnelt dem Pensionsfonds. Allerdings werden Ihre Ersparnisse hier risikoärmer angelegt.

3. Sie schließen eine Direktversicherung ab: Bei diesem Weg erhalten Sie wie bei einer Lebensversicherung einen festen Zinssatz und gehen kaum Risiken ein.

4. Ihre GmbH erteilt Ihnen eine Pensionszusage: Hier verpflichtet sich Ihr Unternehmen Ihnen nach Ihrer Pensionierung eine Rente zu zahlen. Die Höhe der Rente können Sie selbst bestimmen.

5. Sie sorgen über die Unterstützungskasse vor: Diese Option ist der Pensionszusage sehr ähnlich. Es gibt nur einen Unterschied: Hier überwacht die Unterstützungskasse, ob ausreichend Vermögen angespart wird und ob die Rente auch tatsächlich gezahlt werden kann.

Wenn Sie mehr zu diesen 5 Wegen wissen möchten, empfehle ich Ihnen meinen detaillierten Blogbeitrag zum Thema: Wie Sie sich als Unternehmer 5 Wege der Altersvorsorge eröffnen

Wichtig: Bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft (KG, oHG, GmbH & Co. KG oder GbR) ist das nicht möglich. Sie können keinen dieser Wege nutzen und müssen anderweitig für Ihre Rente vorsorgen.

Vorteil 2: Steuerschonende Nachfolgeregelungen können direkt in der Satzung verankert werden

Auch wenn Sie derzeit noch eher am Anfang Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen, ist dieser Vorteil bereits jetzt für Sie attraktiv. Denn mit der Nachfolgeplanung sollten Sie im Idealfall bereits Jahrzehnte vor der eigentlichen Übergabe beginnen, um alle Freibeträge mehrmals nutzen zu können.

Einige Erbschaftsteuer-Freibeträge können nämlich nach einer 10-jährigen Pause erneut in Anspruch genommen werden.

Die GmbH bietet hierfür ideale Voraussetzungen: Sie können im Gesellschaftsvertrag bestimmen, wer Ihre Anteile erhalten soll und können Ihre Beteiligung auch Schritt-für-Schritt übergeben.

Vorteil 3: GmbH ist ideales “Vehikel” für die Vermögensverwaltung

Wenn Sie sich als Unternehmer ein beträchtliches Vermögen erarbeitet haben, kann sich die (zumindest teilweise) Auslagerung an eine vermögensverwaltende GmbH für Sie lohnen.

Das Prinzip dahinter ist denkbar einfach: Paralell zu Ihrer “operativen” Gesellschaft gründen Sie eine GmbH, deren einziger Zweck die Verwaltung Ihrer Beteiligungen, Immobilien oder anderem Vermögen ist.

Durch diese Auslagerung sichern Sie sich mehrere Vorteile:

  • Körperschaftsteuer-Kürzung: Halten Sie mindestens eine Beteiligung von 10% an einer anderen Gesellschaft, sind Gewinne aus dieser Beteiligung von der Körperschaftssteuer befreit (siehe § 8b KStG). Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast um 15%.
  • Gewerbesteuer-Kürzung: Halten Sie eine Beteiligung von mindestens 15% an einer anderen Gesellschaft, müssen Sie keine Gewerbesteuer auf die Gewinne bezahlen (siehe § 9 GewStG). Je nach Bundesland ist das eine Steuerersparnis von etwa 14 bis 17 Prozent.

Mit einer vermögensverwaltenden GmbH können Sie Ihre Steuern auf Beteiligungs-Gewinne also um 20 % (wenn Sie die Gewinne ausschütten) bzw. 40 % (wenn die Gewinne im Unternehmen verbleiben) senken.

Eine detaillierte Erklärung der vermögensverwaltenden GmbH und welchen Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen, habe ich Ihnen in einem eigenen Artikel zusammengefasst: Vermögensverwaltende GmbH: Sparen Sie damit wirklich Steuern?

Vorteil 4: Gesteigertes Image und bessere Bonität

Um eine GmbH zu gründen, benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 €. Diese hohe Summe verleiht Ihrer Firma ein gutes Image und kann sich positiv auf Ihre Geschäftsbeziehungen auswirken. Sie können beispielsweise bessere Zahlungskonditionen erhalten oder können mit Lieferanten “von Angesicht zu Angesicht” verhandeln.

Auch bei Banken genießen Sie in der Regel eine höhere Bonität als ein bloßer Einzelunternehmer. Das Resultat: Ihre Chance, dass ein Kreditantrag genehmigt wird steigt und in der Regel profitieren Sie auch von besseren Konditionen.

Auch die Einrichtung eines Kontokorrentkredits ist für GmbHs meistens einfacher.

Fazit: Fallen Sie bei Vorteilen der GmbH nicht auf häufige Mythen herein

“Eine GmbH ist steuerlich viel besser, denn damit bezahle ich nur 30 % Steuern” oder “Bei der GmbH bin ich auf der sicheren Seite, weil ich nur mit meinem einbezahlten Kapital hafte” – wenn Sie meinen Artikel aufmerksam gelesen haben, wissen Sie dass diese Sätze nur teilweise richtig sind.

Denn in der Praxis kann es durchaus passieren, dass Sie mit einer GmbH steuerlich schlechter als mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft fahren. Auch die Haftungsbeschränkung kann wie oben erklärt durchbrochen werden.

Von diesen 4 Vorteilen profitieren Sie bei einer GmbH allerdings immer:

  • Sie können die 5 Wege der betrieblichen Altersvorsorge nutzen
  • Sie erhöhen Ihr Image bei Geschäftspartner und Ihre Bonität bei Banken durch das einbezahlte Stammkapital
  • Sie können die Nachfolge direkt in der Satzung regeln und so Streitigkeiten vermeiden
  • Sie können Ihr Vermögen steuerschonend verwalten, wenn Sie dafür eine eigene Gesellschaft gründen

Der “Preis” für diese Vorteile ist allerdings ein höherer Verwaltungsaufwand, höhere laufende Kosten und mehrere Tausend Euro an Gründungsausgaben.

Meine Empfehlung lautet daher: Bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen, sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Steuerberater alle Vor- und Nachteile genau erklären lassen.

Denn mit den Informationen aus diesem Beitrag haben Sie sich lediglich ein solides Grundwissen erarbeitet. Welche Vorteile in der Praxis wirklich für Sie relevant sind und ob sich die GmbH unterm Strich für Sie lohnt, kann nur ein Steuerberater beurteilen.

Weitere hilfreiche Informationen im Zusammenhang mit der GmbH erhalten Sie in den folgenden Blog-Beiträgen:

Sie haben weitere Fragen zu den Vorteilen der GmbH?

Falls Sie noch Fragen zu den Vorteilen der GmbH haben und an einer umfassenden Beratung diesbezüglich interessiert sind, dann freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Foto: © Rido – stock.adobe.com

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