Für das renommierte IWW Institut darf ich in den kommenden Wochen und Monaten insgesamt drei Fachbeiträge veröffentlichen. Der erste Teil mit dem Thema “Steuerliche Herausforderungen bei Vermögensverwaltungsgesellschaften wurde vor Kurzem veröffentlicht.
In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte kurz zusammenfassen.
Den Link zum ganzen Artikel finden Sie weiter unten in diesem Beitrag.
Umsatzsteuer & Grunderwerbssteuer: Das müssen Sie bei der Vermögensübergabe beachten
In der Regel ist die Übertragung eines Grundstücks grunderwerbssteuerpflichtig. Es gibt jedoch einige Steuerbefreiungen, die Sie nutzen können. Eine dieser Befreiungen ist beispielsweise die Schenkung.
Auch wenn Sie als Privatperson ein Grundstück entgeltlich an Ihre KG übertragen, kann das unter gewissen Umständen steuerfrei sein.
Wenn Sie eine Immobilie in Ihr Unternehmen einbringen, kann es sein, dass Sie eine Vorsteuerkorrektur vornehmen müssen. In zwei bestimmten Fällen ist die Einbringung jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig: Entweder, wenn es sich um kein umsatzsteuerliches Vermögen handelt oder, wenn die Immobilie das gesamte Betriebsvermögen bildet.
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Wenn Sie meinen detaillierten Fachartikel lesen möchten, klicken Sie auf folgenden Link: Vermögensverwaltungsgesellschaft Teil 1: Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um den ersten Teil einer mehrteiligen Serie handelt. Weitere Steuern wie die Erbschafts- und Einkommenssteuer werden in den nächsten Teilen der Serie detailliert erklärt.
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- Vermögensverwaltende GmbH: Sparen Sie damit wirklich Steuern?
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Herzlichst,
Ihr Thomas Breit