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Der Unternehmensverkauf: Alles, was Sie darüber wissen sollten!

Träumen auch Sie schon von Ihrem erfolgreichen Unternehmensverkauf und dem wohlverdienten Ruhestand? Davon, einen seriösen Käufer zu finden, der Ihr Lebenswerk erfolgreich weiterführt und Ihre treuen Mitarbeiter gut behandelt? Und dabei erzielen Sie auch noch einen Verkaufspreis, von dem Sie bequem leben können? Von diesem Szenario träumen wohl alle Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen und sich zur Ruhe setzen wollen.

Bevor es so weit ist, müssen Sie sich allerdings mit der Realität auseinandersetzen. Und die sieht oft so aus: Streitereien bei der Unternehmensbewertung, jahrelange Verhandlungen mit Interessenten und Stress ohne Ende. Das passierte auch einem meiner Klienten: Uneinigkeit mit dem potenziellen Käufer über den Verkaufspreis haben ihn schlussendlich ruiniert. Mehr zu diesem Fall erfahren Sie unter anderem in diesem Beitrag.

Dieser Beitrag wurde am 20. April 2023 aktualisiert.

Unternehmensverkauf: Diese Möglichkeiten haben Sie

Sie sind sich noch nicht sicher, auf welche Weise Sie Ihr Unternehmen veräußern wollen? Sie wollen zunächst all Ihre Optionen kennen, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden?

Hier habe ich Ihnen 4 verschiedene Möglichkeiten zusammengefasst, auf welche Unternehmer bei der Nachfolge gerne zurückgreifen:

Möglichkeit #1 Die Bündelung der Anteile in einer Holding

Als Alternative zum Verkauf können Sie Ihre Anteile auch mit denen anderer Unternehmer bündeln. Gemeinsam können Sie dann eine Holding gründen, in welcher Sie sich die Aufgabenbereiche aufteilen. Eine Holdinggesellschaft (auch bekannt als Holding) ist ein Unternehmen, das als Muttergesellschaft für andere Unternehmen dient. Die Hauptfunktion einer Holding besteht darin, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten und diese zu kontrollieren.

Welche Vorteile Ihnen die Gründung einer Holding bietet, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst. Klicken Sie dafür einfach auf diesen Link: Holding: Wann ist sie von Vorteil und wann eine Gefahr für Ihre GmbHs?. Die Inhalte dieses Artikels habe ich Ihnen auch kompakt in diesem Video zusammengefasst.

Möglichkeit #2 Das Management-Buy-Out

Eine häufig genutzte Möglichkeit ist das Management-Buy-Out (oder kurz: MBO). Dabei verkaufen Sie Ihr Unternehmen an einen Ihrer langjährigen Mitarbeiter.

Auf diese Weise können Sie sorgenfrei in den Ruhestand gehen, da Sie Ihr Unternehmen in guten Händen wissen.

Möglichkeit #3 Der Verkauf auf Rentenbasis

Bei einem solchen Geschäftsverkauf wird die Verkaufssumme nicht in einer einzigen Zahlung, sondern aufgeteilt über mehrere Jahre bezahlt. Anstatt einer sofortigen Auszahlung erhalten Sie als Verkäufer des Unternehmens eine monatliche Rente, die vom Käufer gezahlt werden muss. Die Höhe der Rente basiert dabei auf dem Gesamtverkaufspreis, den Sie erhalten hätten, wenn Sie das Unternehmen auf einmal verkauft hätten. Somit dient der gesamte Verkaufserlös als Grundlage für die Berechnung der Rente.

Wer mehr über dieses Modell wissen möchte, für den haben wir einen eigenen Beitrag verfasst: https://www.steuerberatung-breit.de/normaler-unternehmensverkauf-oder-verkauf-gegen-eine-rente-darauf-sollten-sie-setzen/

Möglichkeit #4 Der Verkauf zu einem fixen Verkaufspreis

Die klassische Variante bei der Unternehmensnachfolge ist der Verkauf zu einem Verkaufspreis. Sie setzen also den Betrag fest, um welchen Ihre Firma verkauft wird und erhalten diesen vom Käufer nach Vertragsunterzeichnung vollständig ausgezahlt.

Sollte das Kaufangebot begründeter Weise inakzeptabel sein, rate ich Ihnen die Verkaufsgespräche sofort abzubrechen. Widmen Sie sich lieber wieder dem Tagesgeschäft. Ewige Streitereien sind bei einem Unternehmensverkauf sinnlos.

Wenn beide Parteien zu beharrlich auf Ihrer Vorstellung bestehen, müssen sie das meist nicht nur mit Geld bezahlen. Auch psychisch müssen Sie als Verkäufer oft “draufzahlen”.

Unternehmensverkauf: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Viele Unternehmer nehmen an, dass beim Unternehmensverkauf der Käufer alle Kosten tragen muss. Das ist aber nicht richtig: Auch Sie als Verkäufer müssen sich beteiligen.

Genauer gesagt hat der Verkäufer beim Unternehmensverkauf 5 verschiedene Kostenpositionen zu tragen:

  1. Kosten bei der Finanzierung
  2. Kosten für die Unternehmensbewertung
  3. Kosten für das Auditing (=Prüfung) der Geschäftsunterlagen
  4. Amtsgerichtskosten
  5. Kosten für Notar & Rechtsanwalt

Den größten Teil dieser Kosten verursacht in der Regel die Unternehmensbewertung. Zusammengerechnet mit den anderen Faktoren kann dann ein Betrag von bis zu 500.000 € entstehen. Wie solch ein hoher Betrag für Sie als Verkäufer zustande kommen kann, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Durch Unternehmensverkauf in die Pleite? Verkaufs-Kosten am Praxisbeispiel erklärt

Prinzipiell ist die Höhe der Kosten immer von beiden Parteien abhängig: dem Käufer wie auch dem Verkäufer. Was genau ich damit meine und inwiefern die Unternehmensbewertung dabei eine Rolle spielt, zeige ich Ihnen an einem realen Beispiel:

Einer meiner Mandanten wollte sein Unternehmen verkaufen. Um einen angemessenen Preis für sein Lebenswerk zu erhalten, ließ er es zunächst bewerten. Das Problem dabei: Sein Interessent empfand den berechneten Unternehmenswert als zu hoch. Er hatte Angst, am Ende zu viel für die Firma zu zahlen.

Das Ergebnis dieser verzwickten Geschichte: Es wurden insgesamt 33 Unternehmensbewertungen vorgenommen. Aus diesen Bewertungen entstanden 33 unterschiedliche Ergebnisse – Unternehmenswerte von 11-170 Millionen Euro.

Das Ganze kostete meinem Mandanten 350.000 €. Er musste dafür all sein Vermögen aufbrauchen, sodass seine Firma pleite ging.

Am Ende profitierte nur der Käufer von dieser Uneinigkeit: Er kaufte die Firma günstig vom Insolvenz-Verwalter ab.

Die Lehre, die wir aus diesem Beispiel ziehen können, ist folgende: Beharren Sie nicht zu hartnäckig auf Ihrer Wunschvorstellung.

Ihr Unternehmensverkauf kann Sie auch Nerven & Lebenszeit kosten

Denn abgesehen vom möglichen finanziellen Super-GAU, müssen Sie sich als Verkäufer häufig auch noch mit weiteren Problemen herumschlagen:

  • Stress
  • strapazierte Nerven
  • verschwendete Lebenszeit
  • enttäuschte Hoffnungen

Ich weiß, das klingt vielleicht harmlos, aber stellen Sie sich folgendes vor:

Sie wollen Ihre Firma verkaufen und den Rest Ihres Lebens (mit einer ansehnlichen Rente) genießen. Die Verhandlungen mit Ihrem Käufer dauern nun schon Jahre. Sowohl der gebotene Kaufpreis als auch die geforderten Bedingungen ändern sich mit jedem Gespräch. Mittlerweile wissen Sie als Verkäufer schon gar nicht mehr, worauf Sie sich wirklich verlassen können.

Dieses Szenario habe ich mir leider nicht aus dem Hut gezogen. Verkaufsverhandlungen können in der Tat bis zu 5 Jahre lang andauern. Das bedeutet für Sie als Inhaber: 5 Jahre voller Stress und Unsicherheit, ohne einen Fortschritt in den Verhandlungen zu erzielen.

Unternehmensverkauf: Mit diesen Steuern müssen Sie rechnen

 

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen, erzielen Sie in der Regel einen Gewinn. Dieser Gewinn zählt zu den Enkünften aus dem Gewerbebetrieb. Das bedeutet für Sie als Verkäufer: Laut dem deutschen Einkommenssteuergesetz (§ 16 EStG und § 17 EStG) wird Ihr Veräußerungsgewinn versteuert. Dieser Veräußerungsgewinn wird wie folgt brechnent esultiert aus dem Verkaufserlös abzüglich der Veräußerungskosten und des Betriebsvermögens.

Verkaufserlös – Kosten der Veräußerung – Betriebsvermögen = Veräußerungsgewinn

So können Sie die Steuern beim Unternehmensverkauf reduzieren

Als  Unternehmer können Sie von verschiendenen Steuerbegünstigungen beim Unternehmensverkauf.

  1. Freibetrag: 

    Jeder Inhaber eines Unternehmens oder Gesellschafter einer Personengesellschaft hat das Recht auf einen einmaligen Freibetrag von 45.000 €, wenn er das 55. Lebensjahr erreicht hat. Die Berücksichtigung dieses Freibetrags erfordert jedoch einen Antrag. Es ist wichtig zu beachten, dass der Veräußerungsfreibetrag nur bei niedrigen Veräußerungsgewinnen gilt. Der Veräußerungsgewinn darf den Grenzwert von 181.000 € nicht überschreiten, um den Altersfreibetrag zu erhalten. Allerdings wird der Freibetrag nicht immer in voller Höhe gewährt. Wenn der Veräußerungsgewinn die Grenze von 136.000 € übersteigt, wird der Freibetrag um den übersteigenden Betrag gekürzt.

  2. Der Fünftelregelung

    Um eine hohe einmalige Steuerlast zu vermeiden, wird die Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte angewendet (§ 34 Abs EstG). Der Ver­äuß­er­ungs­ge­winn zählt zu den außerordentlichen Einkünft. Bei der Fünftel-Regelung werden die Einnahmen fiktiv auf fünf Jahre verteilt. Die jährliche Einkommenssteuer bezieht sich also auf ein Fünftel des Gewinns.
  3. Dem ermäßigten Steuersatz

    Ebenfalls im § 34 Abs. 3 des Einkommenssteuergesetz verankert, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte. Diese Begünstigung können Sie nach der Vollendung des 55. Lebensjahres auf einen Betrag von max. 5 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
    Achtung: Den ermäßigten Steuersatz können Sie nur ein Mal im Leben nutzen und das auch nur nach Vollendung Ihres 55. Lebensjahres.

Bitte beachten Sie: Inwiefern Steuern beim Unternehmensverkauf anfallen und ob Sie Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen können, ist unter anderem von der Rechtsform abhängig. Um herauszufinden, ob und in welcher Höhe bei einem Unternehmensverkauf Steuern anfallen und inwiefern Sie diese reduzieren können, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater zu konsultieren.

Unternehmensverkauf: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Pauschal kann ich Ihnen nicht sagen, welcher der ideale Zeitpunkt für den Unternehmensverkauf ist. Einen Anhaltspunkt liefert aber die Beantwortung der Frage: Kommen Sie mit dem möglichen Mindest-Verkaufspreis bis an Ihr Lebensende aus?

  • Lautet die Antwort darauf “ja”, so können Sie getrost Ihre Firma verkaufen – somit haben sie einen guten Zeitpunkt gefunden.
  • Lautet die Antwort “nein”, so sollten Sie mit dem Unternehmensverkauf noch warten.

Auf jeden Fall sollten Sie aber als Inhaber früh genug vorausplanen. Kalkulieren Sie so, dass der Verkaufspreis spätestens,  wenn Sie 60 oder 67 Jahre alt sind, für Ihr restliches Leben ausreicht.

Worauf Sie bei der Nachfolgeplanung außerdem achten sollten, habe ich Ihnen in einem ausführlichen Beitrag zusammengefasst. Klicken Sie dafür einfach auf den folgenden Link: Nachfolgeplanung: So sichern Sie sich und Ihre Kinder ab 

Bei einem Unternehmensverkauf kommt es stets auf die Einigkeit beider Parteien an. Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen bereit sein, Kompromisse einzugehen. Ansonsten werden bei den Verhandlungen nur Ihre Nerven strapaziert und Zeit verschwendet. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann doch wieder einen neuen Käufer suchen.

Gehen Sie als Verkäufer daher clever vor, indem Sie bereits vorab die entgegenkommenden von den sturen Interessenten trennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie bei Letzteren zu einem positiven Kaufabschluss kommen, ist äußerst gering. Mit diesem Beitrag möchte ich erfahrene Unternehmer wie Sie vor einer negativen Erfahrung so kurz vor dem Ruhestand bewahren. Wenn Sie also beim Unternehmensverkauf geschickt vorgehen, können Sie die anfallenden Kosten gering halten und von einem möglichst großen Gewinn profitieren.

Unternehmensverkauf: So finden Sie einen seriösen Käufer

Sie haben Angst, von einem Käufer über den Tisch gezogen zu werden? Sie wollen Ihr Lebenswerk nicht in den Händen eines skrupellosen Finanzhais sehen, sondern an einen verantwortungsbewussten Nachfolger verkaufen? Keine Sorge, Sie sind damit nicht alleine. Viele Unternehmer fürchten sich kurz vor dem Ruhestand noch davor, einen schwerwiegenden Fehler zu machen. Immerhin verkaufen Sie Ihr Unternehmen und sollen mit dem erzielten Preis Ihr restliches Leben finanzieren können. Den richtigen Käufer auszuwählen, spielt daher eine wichtige Rolle.

Mit den folgenden Informationen will ich Unternehmern beim Suchen und Finden des passenden Käufers unter die Arme greifen. Lesen Sie hier, wie Sie als Verkäufer am besten vorgehen und am Ende die richtige Entscheidung für sich und Ihre Mitarbeiter treffen:

Schritt #1: Interessenten finden

Heutzutage gibt es zahlreiche Plattformen, auf denen Leute ihr Hab und Gut verkaufen können. Das Problem ist nur: Ihr Unternehmen ist nicht ein Paar alte Schuhe, die Sie problemlos auf eBay an einen Fremden versteigern. Was Sie brauchen, ist ein seriöser Käufer, dem Sie vertrauen können. Doch wo finden Sie einen solchen Interessenten?

Leider gibt es nur wenige Plattformen für ausgewählte Unternehmen (wie z.B. Kanzleien), auf welchen Sie Ihre Firma zum Verkauf anbieten können. In der Regel müssen Sie sich daher selbst auf die Suche nach einem passenden Käufer begeben. Am besten beginnen Sie mit der Suche in Ihrem Geschäfts-Netzwerk oder noch besser: Sie finden einen langjährigen Mitarbeiter, der bereit ist Ihnen Ihr Unternehmen abzukaufen.

Auf jeden Fall sollten Sie nicht zu spät nach einem Käufer Ausschau halten. Die Suche nach dem richtigen Kandidaten kann nämlich durchaus 5-10 Jahre in Anspruch nehmen. Mein Rat an Unternehmer ist daher: Denken Sie bereits mit 50-55 Jahren an Ihre Unternehmensnachfolge. Nur auf diese Weise planen Sie genug Zeit ein, um den passenden Nachfolger zu finden und ihn auf seine zukünftigen Aufgaben vorzubereiten.

Schritt #2: Richtigen Käufer wählen

Gehen wir davon aus, dass Sie einige Interessenten mit Ihrem Angebot anlocken konnten. Woran erkennen Sie nun den richtigen Kandidaten für Ihre Nachfolge?

Grundsätzlich ist für Sie als Verkäufer bei der Auswahl entscheidend, ob Ihr Käufer dieselben Interessen mit Ihnen teilt. Sprich:

  • Stimmen Ihre Preisvorstellungen ungefähr überein?
  • Sind Sie sich über den Übergabezeitpunkt einig?
  • Akzeptiert der Käufer Ihr Übergangsszenario?

Sollten mehrere Kandidaten diese Kriterien erfüllen, hilft es oft sich auf das eigene Bauchgefühl zu verlassen: Finden Sie den potentiellen Käufer sympathisch und vertrauen Sie seinen Fähigkeiten? Oder kommt Ihnen irgendetwas an seinem Auftreten suspekt vor?

2 wichtige Tipps bei der Wahl des richtigen Käufers

Tipp #1 – Vermeiden Sie vermeiden Verkauf an Hedge- und Vermögensverwaltungsfonds

Verkaufen Sie keinesfalls Ihr Lebenswerk an Hedge-Fonds oder Vermögensverwaltungsfonds. Warum nicht, fragen Sie sich?

Ganz einfach: Hedge-Fonds und Vermögensverwaltungsfonds wollen (im Vergleich zum Kaufpreis) eine möglichst hohe Rendite erzielen. Daher kaufen sie Firmen in der Regel nur zu einem billigen Preis auf. Sie als Verkäufer ziehen bei diesem Handel den Kürzeren.

Tipp #2 – Lassen Sie nicht Ihre Mitarbeiter entscheiden

Ich weiß, als Unternehmer denkt man nicht nur an das eigene Wohl, sondern auch an das seiner Mitarbeiter. Viele Inhaber lassen sich daher dazu verleiten, Ihre Angestellten bei der Käuferwahl zu Rate zu ziehen.

So gut das Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern allerdings auch sein mag, Sie sind der Inhaber und damit auch für den Fortbestand Ihrer Firma verantwortlich. Im Gegensatz zu Ihren Angestellten verfügen Sie über die unternehmerischen Fähigkeiten, die Ihnen sagen, worauf es ankommt.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, natürlich ist die Meinung Ihrer Mitarbeiter wichtig. Schließlich müssen diese dann mit dem Käufer in Zukunft erfolgreich zusammenarbeiten. Allerdings sollten Sie sich bei der finalen Entscheidung ausschließlich auf Ihr eigenes Gespür verlassen.

Unternehmensverkauf: So vermeiden Sie die 4 häufigsten Fehler

Fehler #1: Die Regelung der Sanierungsklausel vergessen

Die Sanierungsklausel (nachzulesen im Einkommensteuergesetz: §§3a EstG) schützt Sie als Verkäufer vor einem Verlust Ihrer Steuerersparnis. Aber welchen Zweck hat die Sanierungsklausel überhaupt?

Kurz gesagt legt die Sanierungsklausel fest, dass Ihr Nachfolger 5 Jahre lang keine Sanierung der Firma vornehmen darf. Andernfalls könnte das Finanzamt von Ihnen (als ehemaligem Geschäftsführer) Steuernachzahlungen verlangen, während der neue Käufer von der Steuerfreiheit der Sanierung profitiert.

Wird die Regelung der Sanierungsklausel vergessen, so bedeutet das: Sie als Verkäufer sind schadensersatzpflichtig und müssen die entstehende Nachsteuer im Sanierungsfall bezahlen.

Der Grund für diesen häufig begangenen Fehler sind meist Rechtsanwälte ohne ausreichende Steuerkompetenz. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich will damit nicht die Fähigkeiten von Rechtsanwälten infrage stellen. Vielmehr will ich Ihnen sagen, dass es für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf mehrere Experten braucht.

Um genau zu sein brauchen Sie als Verkäufer nämlich mind. 2 Spezialisten:

  1. Einen Rechtsanwalt
  2. Einen guten Unternehmensberater mit Steuerberaterzulassung.

Dieses Duo hilft Ihnen, den Verkaufsvertrag zu Ihren Gunsten zu gestalten und von einer spürbaren Steuerersparnis zu profitieren.

Fehler #2: Pflichten gegenüber Arbeitnehmer nicht genau einhalten

Wussten Sie, dass Ihre Angestellten das Recht haben, über die Übergangsbedingungen informiert zu werden? Ihre Mitarbeiter müssen über die Aufhebung oder Fortführung ihres Arbeitsverhältnisses selbst entscheiden können. Um dies tun zu können, brauchen sie von Ihnen alle relevanten Informationen.

Das bedeutet für Sie als Verkäufer: Sie müssen Ihre Mitarbeiter über die genauen Bedingungen des Führungswechsels aufklären. Erst daran anschließend können die Arbeitnehmer den vereinbarten Konditionen zustimmen. Übrigens: Die neuen Konditionen dürfen für die Mitarbeiter nicht schlechter ausfallen als vor dem Wechsel.

Nicht zu vergessen: Sollten Ihre Angestellten den Bedingungen der Unternehmensfortführung nicht zustimmen, müssen Sie ihnen ein Abfindungsgebot machen.

Werden diese Pflichten gegenüber den Mitarbeitern nicht sauber eingehalten, kann dies zu Ärger mit Arbeitnehmern sowie mit dem Käufer führen. Genau solche Streitigkeiten gilt es beim einem Unternehmensverkauf zu vermeiden. Denn dadurch verzögert sich der Verkauf und es entstehen unnötige Kosten.

Das Verhindern dieses Fehlers erreichen Sie als Verkäufer ganz einfach, indem Sie auf den Ratschlag dieser 2 Spezialisten vertrauen:

  1. Einer Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
  2. Eines Unternehmensberaters mit Steuerberaterzulassung.

Nur mit diesem Team an Ihrer Seite übersehen Sie kein wichtiges Detail in den Mitarbeiter-Verträgen und kommen allen Pflichten nach.

Fehler #3: Keine Festlegung von Exit-Klauseln

Legen Sie als Verkäufer  keine Exit-Klausel fest, haben Sie unter Umständen mit finanziellen Nachteilen zu kämpfen: In der Regel ist nämlich der Verkaufspreis eines Unternehmens nicht festgeschrieben, sondern von den zukünftigen Erfolgen der Firma abhängig. Bleiben diese Erfolge jedoch aus, bekommen auch Sie als Verkäufer weniger Geld für Ihr Unternehmen.

Stellen Sie sich also vor, Sie verkaufen Ihr Lebenswerk und der neue Inhaber kommt in finanzielle Schwierigkeiten. Wollen Sie dann auf Geld verzichten, nur weil Ihr Nachfolger seiner Aufgabe nicht gewachsen war? Vermutlich nicht.

Damit Sie als ehemaliger Inhaber in einem solchen Fall nicht den Kürzeren ziehen und Ihre Firma womöglich noch retten können, müssen Sie deren Rückfall an Sie genau regeln. Das bedeutet: Sie müssen eine Exit-Lösung in Ihren Verkaufsvertrag aufnehmen. Ein guter Rechtsanwalt sowie ein Unternehmensberater mit Steuerberaterzulassung sind für diese Aufgabe genau die richtigen Experten.

5 beliebte Ansätze für Exit-Lösungen wären zum Beispiel:

  • Schiedsgerichte
    Schiedsgerichte ist eine Sonderstelle bei Gericht, dessen Ziel es ist, Differenzen zwischen zwei Parteien zu lösen. Das Ergebnis eines Schiedsgerichtes, ganz gleich ob es sich dabei um den Unternehmenswert oder die Trennung an sich handelt, ist bindend.
  • Schiedssprüche
    Schiedssprüche können dabei helfen, Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu vermeiden. Sie haben allerdings keine rechtliche Bindung.
  • Schiedsgutachten
    Ein Schiedsgutachten kann die Höhe des Unternehmenswertes (welcher auch ausschlaggebend für den Verkaufspreis ist) festlegen. Dieser Wert ist  dann bindend.
  • Put&Call-Optionen
    Eine Put&Call-Option gibt dem Käufer wie auch dem Verkäufer das Recht, das Unternehmen zu einem (im Voraus bestimmten) Fixpreis zu kaufen, bzw. zu verkaufen.
  • Earn-out-Klauseln
    Vereinfacht ausgedrückt definiert eine Earn-out-Klausel einen erfolgsabhängigen Anteil des Kaufpreises, welcher zu einem späteren Zeitpunkt an den Verkäufer ausgezahlt wird.Die genauen Vor- und Nachteile für Sie als Verkäufer habe ich Ihnen in diesem Blogbeitrag zusammengefasst: Die Vor- und Nachteile der Earn-out-Klausel beim Unternehmenskauf 

Daher mein Rat als Experte: Vertrauen Sie nicht allein auf das freundschaftliche Verhältnis zwischen Ihnen und dem Käufer. Gehen Sie lieber sicher, dass Sie vertraglich auf alle potentiellen Auswirkungen des Handels vorbereitet sind.

Fehler #4: Zu späte Regelung des Verkaufes

Ein häufig begangener Fehler ist die zu späte Regelung des Verkaufes. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass sie mit der Käufer-Suche bis kurz vor den geplanten Ruhestand warten können.

Tatsache ist jedoch, dass Unternehmer die Suche nach einem Nachfolger mit spätestens 55 Jahren beginnen müssen. Andernfalls geraten Sie als Inhaber unter Zeitdruck und müssen sich mit dem zufriedengeben, was Sie auf die Schnelle noch bekommen.

Der Grund, warum viele Unternehmer diesen Fehler begehen ist simpel: Sie rechnen nicht mit Komplikationen. Stattdessen gehen sie davon aus, dass gleich beim ersten Anlauf alles klappt.

In Wahrheit braucht es allerdings Zeit, den richtigen Käufer zu finden und mit diesem handelseinig zu werden.

Beginnen Sie zu spät mit der Regelung des Unternehmensverkaufes, ist die Folge meist ein niedriger Verkaufspreis. Denn wird die Zeit am Ende zu knapp, sind Sie froh, überhaupt noch einen Abnehmer für Ihre Firma gefunden zu haben. Ganz gleich ob Sie weit unter dem Unternehmenswert verkaufen oder nicht.

Zeitmanagement & Experten bewahren Sie vor Fehlern

Sie sehen: Beim Unternehmensverkauf müssen Sie viele verschiedene Punkte achten. Die Liste mit möglichen Fehlern ist lang und für einen Laien kaum zu durchschauen. Deshalb müssen Sie unbedingt die folgenden 2 Punkte berücksichtigen:

  1. Beginnen Sie mit spätestens 55 Jahren mit der Suche nach einem geeigneten Käufer. Denn gutes Zeitmanagement ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Unternehmensverkauf.
  2. Lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten und Unternehmensberatern mit Steuerberaterzulassung beraten. Nur diese Experten haben das nötige Fachwissen, um Ihnen beim Unternehmensverkauf helfen zu können.

Haben Sie all diese Voraussetzungen für einen gelungenen Unternehmensverkauf getroffen, können schwerwiegende Fehler in der Regel vermieden werden. Auf diese Weise gehen Sie sorgenfrei in den Ruhestand, können weiterhin einen hohen Lebensstandard genießen und wissen Ihr Lebenswerk in guten Händen.

Alle Informationen darüber, wer Ihnen bei einem Unternehmensverkauf hilfreich zur Seite stehen kann, das lesen Sie hier: Unternehmensverkauf: Mit diesen 4 Profis kann Sie niemand über den Tisch ziehen

Sie haben Fragen zum Thema Unternehmensverkauf?

Sollten Sie eine weitere Beratung zur Unternehmensnachfolge benötigen, stehe ich Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei zur Verfügung. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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