Top-6-Beitraege-2019

Geballtes Wissen für Unternehmer: Die Top 6 Beiträge aus 2019 zu Rechtsformen, Unternehmensnachfolge & mehr

Mit welchen “Tricks” kann ich die Steuerlast für mein Unternehmen verringern und so noch wettbewerbsfähiger werden?

Kaum eine Frage wird mir von meinen Mandaten so häufig gestellt wie diese. Schnelle und einfache “Tricks” gibt es im Steuerrecht aber leider (fast) keine. Hier ist vor allem eine genau durchdachte und auf Jahre vorausgeplante Strategie entscheidend.

Genau hier möchte ich mit meinen Beiträgen ansetzen und Unternehmer die langfristige Planung bei der Steuergestaltung näherbringen.

Denn meine Beiträge zu unterschiedlichen Themen in der Unternehmensnachfolge und Unternehmensumwandlung haben meistens eines gemeinsam: Damit die vorgestellten Strategien auch wirklich funktionieren, müssen sie im besten Fall schon Jahre im Voraus geplant werden.

Die besten 6 Beiträge aus dem letzten Jahr habe ich für Sie in diesem Artikel übersichtlich zusammengefasst. Sie finden zu jedem Beitrag einen Kurzüberblick und können bei größerem Interesse direkt über die Links zu den umfangreichen Beiträgen weiterklicken.

Das sind meine 6 besten Blogartikel aus dem Jahr 2019

#6: Falsche Beratung bei der Unternehmensnachfolge: Dieser Fehler kostete einen Mandanten 150.000€

Viele Unternehmer glauben, dass es fachlich nur wenige Unterschiede zwischen verschiedenen Steuerberatern gibt. Sie glauben, dass alle gleich gut in unterschiedlichen Gebieten wie etwa Unternehmensnachfolge oder internationalem Steuerrecht ausgebildet sind.

Das ist jedoch ein Irrglaube. Viele Steuerberater sind nämlich nur auf einen kleinen Teilbereich des Steuerrechts spezialisiert und überschätzen Ihre Fähigkeiten auf anderen Gebieten.

Dieses Missverständnis wurde einem meiner Mandanten zum Verhängnis. Sein vorheriger Steuerberater gab ihm durch Unwissenheit bei der Altersvorsorge falsche Ratschläge zu Rentenzahlungen und nach einer Prüfung durch das Finanzamt musste dieser Mandant 38.000 Euro an die Rentenversicherung nachzahlen.

Zusätzlich zu diesen 38.000 Euro kamen noch andere Nachzahlungskosten und 4 Jahre an Beratungskosten für den Steuerberater hinzu. Letztendlich hat die “falsche” Beratung diesem Mandanten mehr als 150.000 Euro gekostet.

Wie Sie dieses oder ein ähnliches Horrorszenario vermeiden können, erfahren Sie in meinem umfangreichen Blogbeitrag. Außerdem erfahren Sie, wie Sie nachprüfen können, ob Ihr Steuerberater auch wirklich über benötigte Spezialisierungen verfügt, die Sie für Ihre Beratung brauchen.

Hier gelangen Sie zu diesem Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/falsche-beratung-bei-der-unternehmensnachfolge-dieser-fehler-kostete-einen-mandanten-150-000e/

#5: Britische Limited: Günstige GmbH-Alternative für deutsche Unternehmen?

Kann auch ich als deutscher Unternehmer die britische Rechtsform “Limited” (oder kurz Ltd.) verwenden? In welchen Situationen macht das Sinn und wie profitiert mein Unternehmen konkret davon?

Einige meiner Mandaten sind bereits mit diesen Fragen auf mich zugekommen. Deswegen habe ich mir in diesem Jahr die Zeit genommen und einen eigenen Beitrag über die steuerrechtliche Sinnhaftigkeit einer Limited für deutsche Unternehmen verfasst.

Eins gleich vorweg: Eine britische Limited macht für deutsche Unternehmen heute eigentlich keinen Sinn mehr.

Denn vor einigen Jahren wurde in Deutschland eine Rechtsform geschaffen, die alle Vorteile einer Limited bietet und somit den “Umweg” nach Großbritannien überflüssig macht. Eine Limited muss nämlich in Großbritannien ins Unternehmensregister eingetragen werden.

Mit der deutschen Alternative sparen Sie sich diesen bürokratischen Spießrutenlauf und tragen Ihr Unternehmen ganz normal in Deutschland ein.

Welche alternative Rechtsform ich meine und in welchen Situationen Sie für Ihr Unternehmen Sinn macht, erkläre ich Ihnen in diesem ausführlichen Blogbeitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/britische-limited-guenstige-gmbh-alternative-fuer-deutsche-unternehmen/

#4: Vermögensaufteilung bei Scheidung: So schützen Sie mit einem Ehevertrag Ihr Lebenswerk

Wie wird im Falle einer Scheidung mein Unternehmen aufgeteilt und welche Rolle spielt hier ein Ehevertrag?

Über diese Fragen machen sich leider nur sehr wenige Unternehmer im Vorhinein Gedanken.

Kommt es dann aber tatsächlich zu einer Scheidung, kann das ohne Ehevertrag für Sie als Unternehmer teuer werden.

Denn ohne Ehevertrag leben Sie mit Ihrem Ehepartner automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft und müssen im Scheidungsfall alle Vermögens-Zugewinne während der Ehe zu 50% mit dem Partner teilen.

Haben Sie also während der Ehe ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut, verlieren Sie im Scheidungsfall 50% dieses Vermögens-Zuwachses.

Wie Sie sich am besten vor diesem Szenario schützen und welche Punkte unbedingt in Ihrem Ehevertrag geregelt werden müssen, können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen: https://www.steuerberatung-breit.de/vermoegensaufteilung-bei-scheidung-so-schuetzen-sie-mit-einem-ehevertrag-ihr-lebenswerk/

#3: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): In diesen 3 Situationen macht sie Sinn

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die “einfachste” Form einer Personengesellschaft. Eine GbR ist also mit anderen Personengesellschaften wie etwa der KG oder der OHG vergleichbar.

Einfach bezieht sich hier vor allem auf die Gründung und andere Formalitäten. Denn um eine GbR gründen zu können benötigen Sie nur einen weiteren Geschäftspartner. Sie brauchen kein Mindestkapital und den Gesellschaftsvertrag bräuchten Sie theoretisch nicht einmal schriftlich festhalten.

Eine betriebliche Altersvorsorge oder Haftungsbeschränkungen, die beispielsweise bei einer GmbH möglich sind, gibt es bei einer GbR allerdings nicht.

Deshalb ist die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch nicht für jedes Unternehmen geeignet und die Sinnhaftigkeit ist sehr von Ihrer eigenen Situation abhängig.

Als Hilfestellung für Sie habe ich in meinem ausführlichen Beitrag 3 häufige Situationen beschrieben, die für die Gründung einer GbR sprechen. Hier geht’s zu diesem Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr-in-diesen-3-situationen-macht-sie-sinn/

#2: Tod des Unternehmers: Das passiert mit Ihrem Unternehmen

Was passiert eigentlich mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie sterben? Diese Frage ist keineswegs pietätlos gemeint, sondern dient vor allem Ihrer Planungssicherheit. Um als Unternehmer den Fortbestand Ihrer Firma sicherstellen zu können, sollten Sie nämlich immer auf alle Möglichkeiten vorbereitet sein.

Nach meiner Erfahrung als Steuerberater haben sich die meisten Inhaber allerdings noch nie Gedanken über diese Frage gemacht und wissen daher nicht, was im Ernstfall mit Ihrem Unternehmen passieren würde.

Deshalb habe ich mir die Zeit genommen und verschiedene Szenarien für unterschiedliche Rechtsformen für Sie zusammengefasst.

Denn was nach dem Tod des Inhaber mit dem Unternehmen geschieht, hängt vor allem von der Rechtsform ab.

Welche Auswirkungen der Tod des Inhabers bei Einzelunternehmen, KGs und GmbHs hat, können Sie in diesem umfangreichen Blogartikel nachlesen: https://www.steuerberatung-breit.de/tod-des-unternehmers-das-passiert-mit-ihrem-unternehmen/

#1: GmbH & Co. KG: In diesen 3 Situationen macht sie Sinn für Ihr Unternehmen

Was ist eine GmbH & Co. KG überhaupt?

Die Antwort auf diese Frage ist in der Theorie relativ einfach. Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft (kurz KG) bei der die Rolle des vollhaftenden Komplementärs von einer GmbH übernommen wird. Sie benötigen also eine GmbH und eine KG, um diese Rechtsform aufzusetzen.

Mit diesem Konstrukt umgehen Sie die unbeschränkte und persönliche Haftung bei der KG. Gleichzeitig genießen Sie aber trotzdem alle Vorteile einer KG wie etwa die Möglichkeit, Privatentnahmen vorzunehmen.

Macht eine GmbH & Co. KG für mein Unternehmen Sinn?

Diese Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten.

Denn hier kommt es vor allem auf die Situation Ihres Unternehmens an. In meinem ausführlichen Beitrag zum Thema stelle ich Ihnen 3 verschiedene Szenarien vor, die für eine Unternehmensumwandlung in eine GmbH & Co. KG sprechen.

Hier geht’s zum Beitrag: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-co-kg-in-diesen-3-situationen-macht-sie-sinn-fuer-ihr-unternehmen/

Fazit: Immer mehr Unternehmer machen sich Gedanken über optimale Steuergestaltung

Durch das wachsende Interesse an meinem Blog und auch die zunehmende Anzahl von Mandantenfragen habe ich gemerkt, dass steuerliche Themen für Unternehmer immer wichtiger werden.

Die Vorteile einer durchdachten Steuer-Strategie sind nämlich eindeutig: Sie zahlen weniger Steuern und können diese Ersparnis wieder direkt in das Wachstum Ihres Unternehmens investieren.

Deshalb werde ich auch im neuen Jahr den auf diesem Blog eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen und Ihnen in meinen Beiträgen hilfreiche Strategien zur optimalen Steuergestaltung geben.

Gerne können Sie auch mit Themenvorschlägen oder Fragen auf mich zukommen. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © baranq – stock.adobe.com

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Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

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