Sie sind Unternehmer und wollen Ihr Unternehmen vergrößern? Sie überlegen, ein Unternehmen zu kaufen oder sogar ins Ausland zu expandieren?
Sie sind jedoch unsicher, wie Sie hier am besten vorgehen und welche Risiken oder Formalitäten Sie beachten müssen?
Aus meinem Alltag als Steuerberater in Hamburg weiß ich, dass eine Unternehmensvergrößerung vielen Unternehmern sprichwörtlich “kopfzerbrechen” bereitet.
Für die meisten sind Themen wie der Unternehmenskauf oder Franchising komplettes Neuland und im Rahmen meiner Beratung werden mir immer wieder die selben Fragen fragen gestellt.
Genau aus diesem Grund habe ich Themen wie den Unternehmenskauf, Unternehmensbeteiligungen, eine Expansion ins Ausland und Franchising bereits mit ausführlichen Beiträgen auf diesem Blog erklärt.
Damit Sie sich einen kurzen Überblick über das gesamte Themengebiet verschaffen können, habe ich die vier am häufigsten genutzten Wege zur Unternehmensvergrößerung in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie mehr zu einer der vier Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie durch den Klick auf einen für Sie interessanten Link direkt zum ausführlichen Beiträgen gelangen.
Unternehmen vergrößern: Die 4 besten Möglichkeiten kurz erklärt
Möglichkeit 1: Unternehmenskauf
Sie sind Unternehmer und am Kauf einer anderen Firma interessiert? Sie wissen aber nicht genau, wie Sie dabei vorgehen sollen? Oder wie Sie dieses Vorhaben finanzieren können?
Diese und mehr Fragen, habe ich in meinen Blogbeiträgen zum Unternehmensverkauf beantwortet. Die drei am häufigsten gestellten Fragen meiner Mandanten habe ich hier für Sie herausgesucht:
1. Wie finden Sie das richtige Unternehmen zum Kaufen?
Oft lassen sich Unternehmer von irreführenden Diagrammen oder geschönten Bewertungen blenden und vergessen dabei auf die wichtigeren Dinge, wie Steuerschulden oder Pensionsverpflichtungen zu achten.
Damit Sie kein wichtiges Auswahl-Kriterium vergessen habe ich Ihnen in einem eigenen ausführlichen Blogbeitrag eine Checkliste für den erfolgreichen Unternehmenskauf erstellt.
Was viele Unternehmer nicht wissen: In einigen Spezial-Situationen kann es sich lohnen, ein Unternehmen aus der Insolvenzmasse zu kaufen.
2. Wie finanzieren Sie den Unternehmenskauf?
Grundsätzlich gibt es zwei Finanzierungsmöglichkeiten: Finanzierung aus Eigenkapital oder Fremdkapital.
Aus der Sicht eines Steuerberaters wäre die Finanzierung mit Eigenkapital die beste Variante. In der Praxis ist eine gänzliche Finanzierung mit Eigenkapital meist unrealistisch. Wenn Sie den Kauf dennoch zum Großteil mit Eigenkapital stemmen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten, um Ihr Eigenkapital zu erhöhen.
Haben Sie in diesem Zusammenhang schon von Crowdfunding oder Business Angels gehört? Nein, dann sollten Sie sich am besten in diesem Artikel darüber informieren.
Richtig eingesetzt, ist allerdings auch eine Finanzierung mittels Kredit ein gangbarer Weg. Sie möchten genau wissen, welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Finanzierungen beim Unternehmenskauf haben? Dann ist mein beliebter Blogartikel “Kredit oder Eigenkapital: So finanzieren Sie den Unternehmenskauf richtig” ideal für Sie.
Und was viele Unternehmer nicht wissen: Der Kauf kann auch in mehrere Etappen unterteilt werden. Das heißt: Sie können ein Unternehmen kaufen, ohne sofort den gesamten Preis bezahlen zu müssen.
Wie eine solche Aufteilung am besten ablaufen sollte, habe ich für Sie in drei leicht verständlichen Schritten in meinem Blogbeitrag “Wie Sie ein Unternehmen kaufen und erst später dafür bezahlen” erklärt.
3. Was müssen Sie bei der Betriebsübernahme beachten?
Beim Unternehmenskauf kommt es nicht nur auf die Wahl des Unternehmens und die Finanzierung an. Was viele Unternehmer bei der Betriebsnahme nicht beachten: Sie haften strafrechtlich für illegale Fehltritte Ihres Vorgängers.
Im schlimmsten Fall kann Ihnen als Unternehmer daraus Bilanzbetrug oder Umsatzsteuerbetrug vorgeworfen werden.
Welche 5 Haftungsrisiken jeder Unternehmer vor der Geschäftsübernahme kennen sollte und wie Sie sich vor diesen Risiken schützen, können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen: https://www.steuerberatung-breit.de/5-haftungsrisiken-bei-der-betriebsuebernahme-die-jeder-unternehmer-kennen-sollte/
Neben Haftungsrisiken müssen Sie auch an die Mitarbeiter des gekauften Unternehmens denken. Bei einer Betriebsübernahme gibt es nämlich spezielle Bedingungen für Mitarbeiterverträge.
Wie Sie herausfinden, ob Sie alle Mitarbeiter Ihres Vorgängers übernehmen müssen, erkläre ich Ihnen leicht verständlich in diesem Blogbeitrag.
Möglichkeit 2: Unternehmensbeteiligung
Sie wollen Ihr Unternehmen vergrößern, haben aber nicht die finanziellen Mittel dafür? Sie suchen deshalb nach Möglichkeiten, um Gehaltskosten einzusparen und damit Ihre Liquidität zu erhöhen.
In dieser Situation kann Ihnen die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter am Unternehmen weiterhelfen.
1. Wie profitabel ist eine Beteiligung Ihrer Mitarbeiter für Ihr Unternehmen?
Mit einer Beteiligung können Sie Löhne sparen, werden dadurch liquide und verbessern Ihre Bonität bei der Bank.
Wichtig ist hierbei jedoch: Mitarbeiter erhalten Bezugs- und Optionsrechte.
Anstelle ihres Gehalts erhalten Ihre Mitarbeiter sogenannte Bezugsrechte, welche Sie sich in Form von Optionsrechte auszahlen lassen können. Es gibt drei Ausgestaltungen der Optionsrechte, zwischen denen sich Ihre Mitarbeiter entscheiden können.
Sie möchten als Geschäftsführer wissen, ob eine Unternehmensbeteiligung in Ihrer Situation sinnvoll ist? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
2. Was sind die häufigsten Gründe für eine Mitarbeiter-Beteiligung?
Der häufigste Grund für eine Mitarbeiter-Beteiligung ist die Unternehmensvergrößerung. Darauf folgt die Finanzierung des Börsengangs, die Motivation sowie Bindung Ihrer Mitarbeiter.
Jedoch ist nicht immer die Beteiligung der Mitarbeiter am eigenen Unternehmen empfehlenswert. In welchen Situationen davon abzuraten ist, können Sie in meinem Blogbeitrag “Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen: Wann macht es für Sie Sinn?” nachlesen.
Möglichkeit 3: Expansion ins Ausland
Sie möchten mit Ihrem Unternehmen neue Märkte erschließen und überlegen hierfür, eine Niederlassung im Ausland zu errichten?
Ich habe für Sie in drei Punkten die wichtigsten Fakten aus meinen Blogbeiträgen zum Thema Expansion ins Ausland zusammengefasst:
1. Ist eine Expansion das Risiko Wert?
Mit einer Expansion ins Ausland werden oft ein höherer Bekanntheitsgrad und ein verbessertes Image verbunden. Aber stimmt das wirklich? Meine Antwort: Jein.
Denn neben attraktiven Wachstumsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen, kann eine Expansion auch Nachteile mit sich bringen. Wie Sie herausfinden, ob Sie ein solches Wagnis eingehen sollten, habe ich Ihnen in diesem Blogbeitrag zusammengefasst:
2. Welche Gefahren gibt es bei der Niederlassung im Ausland?
Wenn Sie ein Unternehmen im Ausland gründen, müssen Sie besonders auf drei Gefahren achten: Doppelte Erbschaftssteuer, komplexe Umstrukturierung sowie unterschiedliche Rechtsformen und Gesetze.
Was die Gefahren für Sie bedeuten und wie Sie diese Gefahren vermeiden können, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
3. Welche EU-Regeln vereinfachen das Auslandsgeschäft?
Mit zwei konkreten Steuerregelungen zielt die Europäische Union darauf ab, den innergemeinschaftlichen Verkehr zu erleichtern.
Zum einem die Niederlassungsfreiheit und zum anderen die Reverse Charge, welche die Umkehr der Steuerschuld bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ermöglicht.
Jedoch müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Reverse Charge in Kraft tritt. Die genaue Bedingungen finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Möglichkeit 4: Franchise
Franchising ist eine beliebte Form, um die eigene Firma mithilfe eines anderen Unternehmens voranzubringen.
Ich habe für Sie die drei häufigsten Fragen, die ich in meinen Blogbeiträgen zum Thema Franchising behandelt habe, zusammengefasst:
1. Wann macht Franchising für Sie Sinn?
Eine Franchise-Kooperation zweier Firmen macht nur dann Sinn, wenn eine von Ihnen auch einen starken Namen besitzt. Nur so können Sie potentielle Franchisepartner anlocken.
Was genau einen geeigneten Franchisegeber/-nehmer ausmacht, können Sie meinem Blogbeitrag “Franchising – Was ist es und für wen macht es Sinn?” entnehmen.
2. Was sollten Sie als Franchisegeber bei der Vertragsgestaltung bedenken?
Als Franchisegeber haben Sie das Sagen bei der Vertragserstellung. Das gibt Ihnen eine hohe Gestaltungsfreiheit, birgt aber auch Risiken. Sollten Sie auf einen wichtigen Punkt vor oder im Franchise-Vertrag vergessen, kann dies ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Daher habe ich für Sie sechs Schritte in meinem Blogbeitrag definiert, die Ihnen die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Franchise-Vertrag gewährleisten.
3. Was müssen Sie als Franchisenehmer beachten?
Bevor ein Franchise-Vertrag Zustande kommt, ist der Franchisegeber zu einer sogenannten vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet. Diese Aufklärung muss alle für den Franchisenehmer relevanten Informationen enthalten.
Falls Sie entscheiden den Vertrag zu unterzeichnen, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie als Franchisenehmer keine vollständige unternehmerische Entscheidungsgewalt haben.
Die genaue Einhaltung der Vertragsregelungen ist für Sie als Franchisenehmer essentiell, denn die Konsequenzen eines Vertragsbruchs können Sie finanziell schädigen. Genaueres können Sie meinem Blogbeitrag “Für Franchisenehmer: Das sollten Sie über den Franchise-Vertrag wissen” entnehmen.
Fazit: Ein Unternehmen zu vergrößern erfordert Planung und starke Partner
Wie Sie sehen, gibt es einiges zu beachten, wenn Sie planen Ihr Unternehmen zu vergrößern. Wie finden Sie ein geeignetes Unternehmen zum Kaufen? Ist eine Expansion das Risiko wert? Macht Franchising für Sie Sinn?
Das sind nur einige der Fragen, die Sie für sich beantworten müssen.
Mein Tipp: Holen Sie sich für diese Überlegungen auf jeden Fall die Hilfe eines erfahrenen Steuerberaters. Denn ohne die Hilfe eines solchen Experten können Sie die oben erwähnten Fragen wahrscheinlich nicht ausreichend beantworten und keine fundierte Enscheidung treffen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag zum Thema Unternehmensvergrößerung den Einstieg in die Thematik erleichtern.
Wenn Sie mehr über den Unternehmenskauf, Unternehmensbeteiligungen Ihrer Mitarbeiter, eine Expansion ins Ausland oder Franchising erfahren möchten, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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