GmbH

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft und eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie zeichnet sich durch die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter aus, was bedeutet, dass deren persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und ist eine eigenständige juristische Person. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro, wovon bei der Gründung zumindest die Hälfte eingezahlt werden muss. Sie bietet eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen, was sie besonders attraktiv für kleine und mittelständische Unternehmen macht.

Wann macht die Gründung einer GmbH Sinn?

Die Gründung ist besonders sinnvoll, wenn ein Unternehmer die persönliche Haftung beschränken und eine professionelle Unternehmensstruktur schaffen möchte. Typische Szenarien, in denen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine gute Wahl sein kann, sind:

  • Haftungsbegrenzung: Wenn die persönliche Haftung für geschäftliche Verbindlichkeiten minimiert werden soll.
  • Kapitalbeschaffung: Wenn das Unternehmen Kapital von Investoren oder durch Kredite beschaffen möchte.
  • Professionelle Struktur: Wenn eine rechtlich und organisatorisch klare Struktur erforderlich ist.
  • Wachstumspläne: Wenn das Unternehmen plant, stark zu wachsen oder international zu expandieren.

Beispiel aus der Praxis

Thomas ist ein Ingenieur mit einem erfolgreichen Beratungsunternehmen. Nach Jahren des Wachstums und der Expansion möchte er seine persönliche Haftung minimieren und eine professionellere Struktur für sein Unternehmen schaffen. Daher entscheidet er sich, seine Firma in eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) umzuwandeln. Diese Rechtsform bietet ihm den nötigen rechtlichen Schutz und die Flexibilität, um weiter zu wachsen und Investoren zu gewinnen.

Voraussetzungen zur Gründung

Die Gründung erfordert mehrere Schritte und formale Voraussetzungen. Was Sie dabei wissen müssen, können Sie hier nachlesen: Gründung einer GmbH: Darauf sollten Sie achten!

  • Mindeststammkapital: Für die Gründung ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, wovon mindestens 12.500 Euro sofort eingezahlt werden müssen.
  • Gesellschaftsvertrag: Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag muss erstellt und notariell beurkundet werden.
  • Eintragung ins Handelsregister: Die Gesellschaft muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.
  • Geschäftsführung: Es muss mindestens ein Geschäftsführer bestellt werden.
  • Steuerliche Registrierung: Anmeldung beim Finanzamt zur Erteilung einer Steuernummer.

Organe in der GmbH

Geschäftsführer – Rechte & Pflichten

Der Geschäftsführer ist für die operative Führung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verantwortlich. Er vertritt sie nach außen und trifft alle wesentlichen Geschäftsentscheidungen. Zu den Pflichten des Geschäftsführers gehören die ordnungsgemäße Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Im Falle von Pflichtverletzungen kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.

Was Sie als Geschäftsführer wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengetragen: Beitragssammlung: Alles Wichtige für GmbH Geschäftsführer im Überblick

Gesellschafter – Rechte & Pflichten

Die Gesellschafter sind die Eigentümer der GmbH und haben bestimmte Kontroll- und Entscheidungsrechte. Sie bestimmen die Geschäftsführung, treffen Entscheidungen über grundlegende Angelegenheiten der Gesellschaft und haben Anspruch auf einen Anteil am Gewinn. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt, was ein erhebliches finanzielles Risiko minimiert.

Welche Dinge Sie als Gesellschafter wissen und bedenken sollten, können Sie hier nachlesen: Beitragssammlung: Was Sie als GmbH Gesellschafter wissen sollten

GmbH – Vorteile und Nachteile

Vorteile einer GmbH

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Stammkapital beschränkt, wodurch das persönliche Vermögen geschützt bleibt.
  • Kapitalbeschaffung: Durch die Ausgabe von Geschäftsanteilen kann die Gesellschaft Kapital beschaffen.
  • Professionelle Struktur: Sie bietet eine klare und rechtssichere Struktur, die Vertrauen bei Geschäftspartnern und Investoren schafft.
  • Attraktivität für Investoren: Investoren bevorzugen sie oft aufgrund der Haftungsbeschränkung und der klaren Eigentumsverhältnisse.

Nachteile der GmbH

  • Gründungskosten: Die Gründung ist mit höheren Kosten und formalen Anforderungen verbunden.
  • Verwaltungsaufwand: Sie unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen an Buchführung und Berichterstattung, was zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt.
  • Hohe Besteuerung: Gewinne werden erst auf Gesellschaftsebene und bei Ausschüttung auch auf Gesellschafterebene besteuert.

Vergleich mit anderen Gesellschaftsformen

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit geringerem Stammkapital (mindestens 1 Euro). Im Gegensatz zur GmbH, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, ermöglicht die UG einen leichteren Einstieg für kleine Unternehmen und Start-ups. Die Haftungsbeschränkung ist bei beiden Formen gegeben, jedoch muss die UG jährlich Rücklagen bilden, um das Stammkapital auf das Niveau einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erhöhen. Die UG wird allerdings nicht automatisch zu einer GmbH, wenn die Zwangsrücklage 25.000 Euro erreicht hat. Die Umfirmierung muss gesondert beurkundet und eingetragen werden.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG eignet sich besonders für große Unternehmen, die durch den Verkauf von Aktien Kapital beschaffen möchten. Im Vergleich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert die Aktiengesellschaft ein höheres Grundkapital (mindestens 50.000 Euro) und unterliegt strengeren gesetzlichen Anforderungen und höheren Gründungskosten. Die Haftung ist auch bei der AG beschränkt, aber die Struktur ist komplexer, was die Verwaltung aufwändiger macht.

KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Die KGaA ist eine Kombination aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Während die Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch ihre einfache Struktur und klare Haftungsregelung überzeugt, bietet die KGaA eine interessante Alternative für Unternehmen, die sowohl die Vorteile der Kommanditgesellschaft als auch der Aktiengesellschaft nutzen möchten. Die KGaA erlaubt eine flexible Gestaltung der Haftungsverhältnisse, ist aber auch mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden.

Deutschlands beliebteste Gesellschaftsform

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland, weil sie eine ideale Balance zwischen Haftungsschutz, Flexibilität und Professionalität bietet. Für Unternehmer wie Thomas, die ihr Unternehmen sicher und strukturiert führen möchten, bietet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung den nötigen rechtlichen Rahmen und die Möglichkeit, Kapital effizient zu beschaffen. Trotz der höheren Gründungskosten und des Verwaltungsaufwands überwiegen die Vorteile, insbesondere in Bezug auf Haftungsbeschränkung und Attraktivität für Investoren. Wer langfristig plant und sein Unternehmen professionell aufstellen möchte, findet in dieser Gesellschaftsform eine ausgezeichnete Wahl.

In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesellschaftsformen: Entscheidungshilfe für Unternehmer: Vor- & Nachteile der wichtigsten Rechtsformen

Noch detaillierteres Wissen rund um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfahren Sie unter anderem in diesen Beiträgen aus unserem Blog:

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Sönke Pickenpack

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Christian Behrens

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

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Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.